M. p.

M. p.
manu propria

manu propria (lat., Abkürzung m. p.) heißt „Mit eigener Hand“, also eigenhändig. War vor allem wichtig, als es noch keine technischen Kopierverfahren gab und Schriftstücke von Hand kopiert wurden, um den Namenszug durch einen Kopisten von der eigenhändigen Unterschrift zu unterscheiden.

Die eigenhändige Unterschrift ersetzte zu Beginn der Renaissance das Siegel, was mit dem Reflektieren der eigenen Person in dieser Epoche in Zusammenhang steht.[1] In Dokumenten des 16. und 17. Jahrhunderts wurde die „m.p.“-Abkürzung gern in Form von kalligrafisch aufwendigen Schleifen, im 18. Jahrhundert oft als gitterförmiges Ornament an die Unterschrift angehängt. Der „m.p.“-Zusatz wurde auch bei gedruckten Verlautbarungen, wie z. B. Bekanntmachungen von Herrschern, der Unterschrift der zeichnenden Person hinzugefügt. Damit sollte dem Druckerzeugnis mehr Authentizität verliehen werden.

Beispiele

Quellen

  1. J. Kloosterhuis: Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Abschnitt IV, Kapitel 11
  2. Early Music, Vol. 10, No. 4 (Oct., 1982), pp. 496 and footnote nr. 5: 5Die Zusammenfassung des Jahres mit mppria ist geläufig
  3. http://la.wikisource.org/wiki/Diploma_Nobilitatis_Andrea_Falquet
    Jodoc Pein mppria im Adelsbrief für André Falquets

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