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Als Mittelstreckenraketen bezeichnet man im deutschen Sprachgebrauch militärische, ballistische Raketen mit einer Reichweite zwischen 800 und 5.500 km. Sie dienen überwiegend als Trägermittel für Kernwaffen und zählen zu den substrategischen Nuklearwaffen. Diese Bewertung erfolgte durch die USA und die Sowjetunion bzw. Russland, weil Mittelstreckenraketen aufgrund ihrer im Vergleich zu Interkontinentalraketen kürzeren Reichweite für beide Staaten aufgrund ihrer geographischen Lage eine deutlich geringere Bedrohung darstellen.
Nach international üblicher Klassifizierung fallen zwei Klassen von ballistischen Raketen in diesen Bereich:
- MRBMs (Medium Range Ballistic Missiles) für Mittelstreckenraketen mittlerer Reichweite von 800 bis 2.399 km, früher 1.000 bis 2.700 km
- IRBMs (Intermediate Range Ballistic Missile) für Mittelstreckenraketen größerer Reichweite von 2.400 bis 5.499 km, früher 2.700 bis 5.500 km
Zu ihnen zählten unter anderem die US-amerikanische Pershing II, die sowjetische SS-20 und die französische S2 bzw. S3. Im Zusammenhang mit dem NATO-Doppelbeschluss wurden oft BGM-109 Tomahawk Marschflugkörper den Mittelstreckenraketen zugeordnet, obwohl sie nicht auf ballistischen Bahnen fliegen und keinen Raketenantrieb sondern Düsenantrieb haben. Sie sind deshalb auch keine Raketen.
Die Tomahawk haben jedoch ähnliche Reichweiten wie Mittelstreckenraketen, kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe Treffgenauigkeit. Ihre Zielanflugszeit ist bei Unterschallgeschwindigkeit jedoch wesentlich höher als bei Mittelstreckenkaketen, die mehrfache Überschallgeschwindigkeit erreichen. Sie wurden gegen Ende des Kalten Krieges für einige Jahre auch auf deutschem Territorium stationiert. Seit Anfang der 1980er-Jahre war daher in der Bundesrepublik das Begriffspaar „Pershing II und Cruise Missile“ gängig.
Für eine Liste der internationalen Klassifizierung von ballistischen Raketen siehe: Boden-Boden-Raketen.
Verweise
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