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Mit Machine Readable Travel Documents (MRTD) werden maschinenlesbare Reisedokumente bezeichnet, deren Format von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO spezifiziert worden sind.
Diese Spezifikation (Doc 9303 [1]) beschreibt, dass ein Reisedokument neben den Personendaten des Besitzers und einem Lichtbild auch einen zweizeiligen Textbereich umfassen muss, der in der maschinenlesbaren Schrift OCR-B gesetzt ist und die wichtigsten Daten enthält. Darüber hinaus wurden auch einige, teilweise optionale, Sicherheitsmechanismen (z. B. Basic Access Control und Extended Access Control) festgelegt, welche die Daten etwa vor dem Auslesen im Vorbeigehen schützen sollen.
In der sechsten Auflage der Spezifikation hat die ICAO auch die Verwendung von biometrischen Daten und RFID-Chips spezifiziert. Wenn sich ein Staat dafür entscheidet, können nun auch Daten wie der Fingerabdruck oder Iris-Merkmale gespeichert werden. Die Europäische Kommission hat sich für die verpflichtende Verwendung von Gesichts- und Fingermerkmalen ausgesprochen, als Option ist die Iris-Erkennung vorgesehen. In Deutschland ist eine Anwendung der Iris-Erkennung bislang nicht geplant, da das biometrische Verfahren patentbehaftet ist. Die in das Dokument integrierten RFID-Chips können per Funk mit einem Passverifiziergerät kommunizieren und ermöglichen so eine Auslesung der Daten auch aus der Distanz (Reichweiten je nach Chip bis zu drei Metern), was zu datenschutzrechtlichen Bedenken geführt hat.[2]
Sowohl der Deutsche Reisepass als auch der Deutsche Personalausweis folgen den Spezifikationen der ICAO und gelten somit als MRTD's. Reisepässe, die nach dem November 2005 ausgestellt wurden, weisen einen RFID-Chip auf.
Einzelnachweise
- ↑ Webseite der ICAO zu MRTDs (englisch)
- ↑ Nachrichtenüberblick auf heise.de
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