- AnyDVD HD
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AnyDVD / AnyDVD HD Entwickler: SlySoft Aktuelle Version: 6.5.4.4
(29. April 2009)Aktuelle Vorabversion: 6.5.4.5
(4. Mai 2009)Betriebssystem: Windows 98 SE aufwärts Kategorie: Programm Lizenz: proprietär (Shareware) Deutschsprachig: ja www.slysoft.com/de/anydvd.html AnyDVD ist der Name einer Software für das Betriebssystem Microsoft Windows. Es befreit Video-DVDs unter anderem von Kopierschutzmechanismen wie zum Beispiel ARccOS oder Macrovision, Regionalcodes und weiteren Nutzungseinschränkungen. Weitere Fähigkeiten des Programms sind das automatische Drosseln von DVD-Laufwerken nach Einlegen einer Video-DVD zwecks Lärmreduzierung, die halbtransparente Darstellung von Untertiteln, die Umwandlung von Zwangsuntertiteln in optionale Untertitel und das Wechseln der Bildwiederholfrequenz abhängig vom Videostandard (PAL oder NTSC) eines eingelegten Mediums. Auch kann das Programm vorgeschaltete Trailer und Hinweise auf einem Medium automatisch überspringen und wahlweise direkt zum Navigationsmenü oder zum Hauptfilm springen.
AnyDVD wird von dem auf Antigua und Barbuda ansässigen Unternehmen SlySoft weiterentwickelt und vertrieben, seitdem es im Juli 2003 alle Rechte daran von dem schweizerischen Unternehmen Elaborate Bytes erworben hat.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Das Programm arbeitet als Gerätetreiber (Filtertreiber) im Hintergrund und entfernt einen eventuell vorhandenen Kopierschutz einer Video-DVD vor der Übergabe des Signals an Abspiel- oder Verarbeitungssoftware. Das Betriebssystem erkennt das Video somit als ungeschützt an und ermöglicht anderen Anwendungen dessen entsprechende Nutzung. Seit der im Februar 2007 erschienenen Version 6.1.2.3 wird das Programm auch mit einer optionalen, kostenpflichtigen Erweiterung namens AnyDVD HD angeboten. Diese ermöglicht zusätzlich das Umgehen des HDCP- bzw. AACS-Kopierschutzes von HD-DVDs. Eine Unterstützung von Blu-Ray wurde erst einige Wochen später in der Anfang März 2007 veröffentlichten Version 6.1.3.0 nachgerüstet. Seit der Version 6.1.8.4 verfügt AnyDVD über ein sogenanntes KI-Modul, wobei eine künstliche Intelligenz in der Software den Kopierschutz selbstständig analysiert und entscheidet wie er zu umgehen ist. Die Version 6.4.0.0 ermöglichte es erstmals, auch den Blu-ray-Schutzmechanismus BD+ zu umgehen.[1][2] Eine spätere modifizierte Version von BD+ kann seit Version 6.5.0.2 umgangen werden, welche Ende des Jahres 2008 erschienen ist.[3][4]
AnyDVD ermöglicht es auch, den Kopierschutz einiger Audio-CDs zu umgehen – bei den meisten Audio-CDs hängt die Wirksamkeit des Kopierschutzes jedoch ausschließlich vom verwendeten CD- oder DVD-Laufwerk ab bzw. davon, ob die automatische Wiedergabe eventuell auf den Medien enthaltener Programme unterdrückt wird.
Rechtsstreit
Die häufig zu hörende pauschalisierende Aussage, dass das Programm an sich verboten sei, entspricht nicht den Tatsachen. In vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland und Österreich, darf das Programm zwar weder beworben noch verkauft oder verliehen werden, der Besitz selbst ist jedoch unter anderem in Deutschland nicht strafbar. Der Gebrauch ist strafbar[5][6], sofern dabei eine technische Schutzvorrichtung umgangen wird und dies nicht ausschließlich zum eigenen Privatgebrauch geschieht.[7][8]
Der Heise-Verlag, der in einer Meldung vom 19. Januar 2005 in seinem Nachrichtenportal heise online einen Hyperlink auf die Entwicklerwebsite von AnyDVD gesetzt hatte, wurde von mehreren Unternehmen der Musikindustrie verklagt und vom Landgericht München I zur Entfernung des Links verurteilt; dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht München am 28. Juli 2005 bestätigt. Der Heise-Verlag legte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit ein. Nach deren Zurückweisung aus formalen Gründen hat der Verlag das Hauptsacheverfahren angestrengt. Mit Urteil vom 14. November 2007 - 21 O 6742/07 - hat das Landgericht München I seine bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretene Rechtsauffassung nochmals bestätigt. Das OLG München hat die hiergegen gerichtete Berufung am 23. Oktober 2008 - 29 U 5696/07 - zurückgewiesen. Dem Gericht zufolge war der Eingriff in die Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), der darin lag, dass dem Heise-Verlag die Setzung des Hyperlinks verboten wurde, durch § 95a Abs. 3 UrhG und die Grundsätze der Teilnehmerhaftung gerechtfertigt. Die Richter begründen das damit, dass dem beklagten Heise-Verlag die Rechtswidrigkeit des Internetauftritts AnyDVD bei der Linksetzung bekannt war.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung vom 19. März 2008: AnyDVD HD now with BD+ support (englisch)
- ↑ heise online: SlySoft knackt angeblich zusätzlichen Blu-ray-Schutzmechanismus BD+, 19. März 2008
- ↑ Pressemitteilung vom 29. Dezember 2008: SlySoft defeats Blu-ray's BD+ DRM scheme again (englisch)
- ↑ golem.de: Slysoft trickst BD+ mit AnyDVD HD erneut aus, 29. Dezember 2008
- ↑ Deutsches Urheberrechtsgesetz § 95a
- ↑ Österreichisches Urheberrechtsgesetz § 90c
- ↑ Deutsches Urheberrechtsgesetz § 108b
- ↑ Österreichisches Urheberrechtsgesetz § 42 Abs 4
Weblinks
- http://www.slysoft.com/de/ - offizielle Website des Herstellers
- Chronologie des Rechtsstreits zwischen Heise-Verlag und Musikindustrie
- Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags als PDF-Dokument (8,3 MB)
- Urteil des LG München I vom 14. November 2007
- Bericht über das Verbot der Linksetzung auf gulli.com
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