Mahlzeitendienst

Mahlzeitendienst

Unter Essen auf Rädern versteht man die regelmäßige Lieferung fertig zubereiteter Mahlzeiten bis an die Wohnungstür oder sogar in die Wohnung des Kunden. Essen auf Rädern wird von sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen und Privatunternehmen angeboten und ist vor allem auf die Bedürfnisse älterer oder hilfsbedürftiger Menschen zugeschnitten, die ihre Mahlzeiten nicht mehr selbstständig zubereiten können oder wollen.

Essen auf Rädern wird von den Anbietern oft auch als „Mahlzeitendienst“, „Menüservice“, „Essenbringdienst“ oder schlicht „Catering“ bezeichnet, teils um die Assoziation mit „Alte-Leute-Essen“ zu vermeiden. Die Übergänge zu den Angeboten von Gastronomie und herkömmlichen Bringdiensten sind fließend.

Inhaltsverzeichnis

Dienstleistung

Neben gewöhnlichen Hauptmahlzeiten für verschiedene Geschmacksrichtungen umfasst der Speiseplan in der Regel auch Spezialkost wie vegetarische, salzarme, leicht bekömmliche oder lactosefreie Speisen, Diabetikerkost oder pürierte Kost für Kunden mit Schluckbeschwerden. Desserts, Kuchen, Abendbrot und Getränke ergänzen oft das Angebot. Die Speisen werden üblicherweise aus einem Plan im Voraus gewählt und in einem vereinbaren Zeitfenster täglich warm geliefert, oft auch an Wochenenden und Feiertagen. Meist kann sogar kurzfristig ab- oder umbestellt werden. Die Lieferung erfolgt in Thermomehrwegbehältern, entweder in Alu- oder Kunststoffschalen oder auf Porzellangeschirr. Alternativ haben viele Anbieter Tiefkühlkost im Sortiment, die für mehrere Tage bestellt und zu Hause aufgewärmt wird.

Je nach Menüwunsch, Anbieter und Service sind Preise zwischen 2,35 und 10 EUR pro Hauptmahlzeit üblich (2007). Bedürftige können Zuschüsse gem. §79 SGB XII beantragen.

Geschichte

Die Idee für Essen auf Rädern entstand in den 1940er Jahren in Großbritannien. 1947 lieferten die Frauen der britischen Wohlfahrtsorganisation WVS („Women's Voluntary Service“, heute „Women's Royal Voluntary Service“, WRVS) in Welwyn Garden City die ersten Essen an alte und pflegebedürftige Menschen aus.[1] In den 1960er Jahren kam Essen auf Rädern nach Deutschland. Das Nachbarschaftshaus an der Berliner Urbanstraße versorgte im Juli 1961 erstmals 30 Kreuzberger Rentner mit warmen Mahlzeiten. Ein Essen kostete damals 20 Pfennig.[2] Heute ist Essen auf Rädern in Deutschland flächendeckend verfügbar.

Marktüberblick (Deutschland)

Der Stiftung Warentest zufolge teilten sich im Jahr 2004 etwa 2.000 Anbieter den Markt für Essen auf Rädern, davon etwa 700 Privatunternehmen und 1.300 Anbieter in sozialer Trägerschaft, z.B. Wohlfahrtsverbände, die insgesamt etwa 320.000 Menschen mobil verköstigten.[2]

Die meisten Anbieter von Essen auf Rädern kochen nicht selbst, sondern liefern zugekaufte Fertigmenüs aus. Einem Fernsehbericht aus dem Jahr 2003 zufolge werden vier von fünf Essen nicht frisch gekocht[3]. Dies ist nicht unbedingt von Nachteil: zum einen ist für den Kunden so eine größere Menüauswahl kurzfristig verfügbar. Zum anderen müssen Tiefkühlgerichte erst kurz vor der Auslieferung „regeneriert“ (erhitzt und ggf. zu Ende gegart) werden. So gehen weniger Vitamine als bei stundenlangem Warmhalten verloren.

Hersteller dieser Menüs sind vor allem drei große überregionale Anbieter, die den deutschen Markt dominieren: Das Rheiner Unternehmen apetito, das sich selbst als Marktführer bezeichnet[4] und fast alle großen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen zu seinen Kunden zählt[5], die Hofmann Menümanufaktur aus Boxberg (Baden) und der Menüservice Meyer GmbH (Meyer Menü) mit Sitz in Bielefeld. Apetito und Hofmann liefern Tiefkühlmenüs, Meyer kocht in regionalen Großküchen und liefert mit eigenen Fahrzeugen oder über Franchise-Nehmer aus.[6] Daneben kochen Partyservices und Großküchen, z.B. von Krankenhäusern und Altenheimen, die durch Essen auf Rädern ihre Auslastung verbessern.

Statistik und Steuern

Seit 2000 wird Essen auf Rädern im Warenkorb für den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erfasst.[7]

Die Besteuerung von Essen auf Rädern hängt vom Service ab. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt der volle Mehrwertsteuersatz (seit 1. Januar 2007: 19 %), wenn der Dienstleistungscharakter gegenüber der reinen Lieferung überwiegt, z.B. durch Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Lieferung in die Wohnung, ansonsten gilt der ermäßigte Satz von 7 %.[8], sofern der Anbieter nicht ohnehin (wie viele gemeinnützige Organisationen) gänzlich von der Umsatzsteuer befreit ist.

Einzelnachweise

  1. Post War WRVS Fact Sheet (PDF) Nachkriegsgeschichte des Women's (Royal) Voluntary Service (englisch, aufgerufen am 18. Dezember 2007)
  2. a b Zeitschrift „test“ der Stiftung Warentest, Nr. 5/2004, S. 91ff. Online-Zusammenfassung | Artikel als PDF
  3. Sendung „ServiceZeit“ vom 24. September 2003 WDR, aufgerufen am 20. Dezember 2007
  4. Apetito Gruppe - Geschäftsbericht 2006 (PDF) S. 31, aufgerufen am 20. Dezember 2007
  5. Offizielle Website von apetito, aufgerufen am 20. Dezember 2007
  6. Essen auf Rädern - für viele Senioren unentbehrlich VIS - Verbraucherinformationssystem Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, aufgerufen am 20. Dezember 2007
  7. Warenkorb und Wägungsschema Änderungen im Warenkorb des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 18. Dezember 2007
  8. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. August 2006 - Aktenzeichen V R 55/ 04.

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