- Malekiten
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Die Malikiten arabisch المالكيون , المالكية, DMG al-mālikiyya, al-mālikiyyūn sind eine der vier traditionellen Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams.
Die malikitische Rechtsschule geht zurück auf Malik Ibn Anas ibn Malik al-Asbahi (* gegen 708 †795). Sein Hauptwerk, der Muwatta, ist die Grundlage der Rechtsschule, in dem aber das juristische Denken noch nicht zur Rechtswissenschaft wurde; dies sollte seinem Schüler und ebenfalls madhhab-Gründer al-Schafii vorbehalten sein.
Inhaltsverzeichnis
Die Primärquellen der Rechtsschule
- Die Rechtspraxis von Medina
Neben dem konsequenten Rückgriff Maliks auf das in Medina bekannte Traditionsmaterial basiert das Rechtsdenken der frühen Malikiten auf der "medinensischen" Rechtspraxis, die allerdings nicht unbedingt mit dem überlieferten Hadith-Material im Einklang stand. Somit bieten die Malikiten eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage der in Medina allgemein anerkannten Sunna, hier jedoch als die "Sunna der Medinenser" (sunna ahl al-Madina) oft ohne erkennbaren Bezug zur Sunna des Propheten Mohammed. Die stets beobachtete Rechtsunsicherheit im Madhhab wird durch den Konsensus der Gelehrten (idschma) nur teilweise aufgehoben.
- Koran und Hadith
Der Hadith - neben dem Koran - ist somit weder für Malik Ibn Anas noch für seine Nachfolger die höchste Autorität der Rechtsprechung; seine Neigung zur selbständigen Rechtsansicht (Ra'y) ist in seiner Schule unumstritten. Dennoch setzte Malik mit seinem al-Muwatta' in der schriftlich überlieferten Gesetzesliteratur des 8. Jahrhunderts neue Maßstäbe; denn er ist stets bestrebt, zwischen überlieferter Rechtspraxis und dem bekannten Hadithmaterial vermittelnd einzutreten und letzterem soweit wie möglich Gültigkeit zu verschaffen, Ra'y mit Hadith bzw. der medinensischer Rechtspraxis zu harmonisieren. Diese Struktur seines genannten Rechtswerkes war der Grund, Malik in der islamischen Traditionsgeschichte als Vertreter der ashab al-hadith, der Anhänger des Hadith, zu nennen, obwohl seine Rechtsschule auch in den Folgegenerationen der selbstständigen Rechtsansicht im Gesetz und in der Praxis der Religionsausübung mehr Bedeutung beimisst als dem Hadith.[1]
Die Entwicklung und Verbreitung der Rechtsschule
Die Konsolidierung der Rechtsschule von Medina erfolgt allerdings erst durch das Wirken der Schüler Maliks, die als Überlieferer und Rezensenten seines Werkes über Ägypten und Nordafrika bis nach al-Andalus zur Verbreitung der malikitischen / medinensischen Lehre und zu ihrer Erweiterung beitrugen. Im islamischen Osten hatte die Rechtsschule nicht den Erfolg erzielen wie im Westen; im Irak und in Teilen Syriens haben sich um jene Zeit die Hanafiten als Rechtsschule gefestigt.
Die weitere Entwicklung der Malikiten haben vor allem ägyptische (Fustat) und nordafrikanische (Kairouan) Gelehrtenkreise mitgeprägt; ihre klassischen Vertreter im neunten und zehnten Jahrhundert haben hier und nicht mehr am Ursprungsort der Schule in Medina gewirkt.
Die Schriften des Kairouaner Gelehrten Sahnun ibn Sa'id (gest.854), zusammengefasst unter dem Titel al-Mudawwana, sind über Jahrhunderte das am häufigsten benutzte und kommentierte Handbuch der Malikiten gewesen, in dem durch ägyptische Vermittlung die Lehrmeinungen Maliks über alle Bereiche des islamisches Gesetzes nach Kapiteln angeordnet und mit Ergänzungen seiner Schüler dargelegt sind. Im Vergleich zum zweibändigen Muwatta' Maliks erfuhr hier die malikitische Rechtslehre ihre wesentliche inhaltliche Erweiterung; Sahnuns Werk umfasst in der ersten Druckausgabe sechzehn Bände.
Ungefähr um dieselbe Zeit entstand ein weiteres malikitisches Rechtswerk andalusischer Provenienz: "Die klare Darstellung der Sunna und Jurisprudenz" al-Wadih fi-s-sunan wal-fiqh / الواضح في السنن والفقه / al-Wāḍiḥ fī s-sunan wal-fiqh - kurz auch al-Wadiha / الواضحة / al-Wāḍiḥa genannt - des Córdobeser Gelehrten Abd al-Malik Ibn Habib عبد الملك بن حبيب / ʿAbd al-Malik b. Ḥabīb ( †852)[2], in der er, ebenfalls alle Bereiche des religiösen Gesetzes erfassend, die Sunna - sowohl die rechtsrelevante Prophetensunna als auch die Sunna von Medina - eingehend erörterte. Ein Teil des Werkes, in dem die rituelle Reinheit abgehandelt wird, ist 1994 erschienen.[3]
Es ist dem berühmten Kairouaner Gelehrten Ibn Abī Zaid al-Qairawānī ابن أبي زيد القيرواني aus dem späten 10. Jahrhundert [4] zu verdanken,dass die Werke von Abd al-Malik Ibn Habib und seiner Zeitgenossen aus dem Ägypten und Andalusien des neunten Jahrhunderts nicht vollständig verlorengegangen sind. Denn er hat in seinem monumentalen Rechtskompendium die damals bekannten Schriften der Malikiten ausgewertet, aus ihnen sogar wörtlich oder paraphrasiert zitiert. Er versah sein Werk mit dem inhaltsreichen Titel:النوادر والزيادات على ما في المدونة من غيرها من الأمهات al nawadir wal-ziyadat 'ala ma fil-mudawwana min ghairi-ha min al-ummahat, DMG al-nawādir wal-ziyādāt ʿalā mā fī-ʾl-Mudawwana min ġairi-hā min al-ummahāt:, „Seltsames und Ergänzungen zur Mudawwana aus anderen Originalwerken“. Der Verfasser war bestrebt, die einzelnen Rechtsfragen in allen Bereichen des islamischen Gesetzes und der Ritualpraxis durch Exzerpte aus den damals bekannten Schriften der Rechtsschule darzustellen. Dabei kommen auch kontroverse Lehrmeinungen (Ichtilāf) innerhalb der Rechtsschule von Medina über Ägypten, Nordafrika und al-Andalus zur Sprache.[5] Die vollständig erhaltene - etwas spät hergestellte - Handschrift umfasst neunzehn Bände und hat pro Band rund vierhundert Seiten. Die ältesten Abschriften sind, wenn auch nur fragmentarisch vorliegend, noch zu Lebzeiten des Verfassers hergestellt worden. Die Druckausgabe umfasst fünfzehn Bände.
Die malikitische Rechtsschule verbreitete sich vom Kernland des Islams aus zunächst in Ägypten, in Ifriqiya (Nordafrika), im Maghreb, von dort aus im islamischen Spanien, ferner im Sudan, in Mauretanien sowie in Nigeria, Kuwait und Bahrain.
Einzelnachweise
- ↑ Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Halle, a. S. Bd. 2, S. 213-215
- ↑ F. Sezgin (1967), S. 468
- ↑ Beatrix Ossendorf-Conrad (1994)
- ↑ F. Sezgin (1967), S. 479-481
- ↑ M. Muranyi (1984), passim
Literatur
- A. Bekir: Histoire de l'école malikite en Orient jusqu'à la fin du moyan-âge. Tunis 1962
- R. Brunschvig: Polémiques médiévales autour de rite de Malik. In: al-Andalus 15 (1950) 377-435
- M. Muranyi: Materialien zur mālikitischen Rechtsliteratur. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1984 ISBN 3-447-02430-5
- M. Muranyi: Fiqh. In: Helmut Gätje (hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Bd. II: Literaturwissenschaft. 7. 1. 1. 3. 2: Die Mālikīya. S. 312-317. Dr. Ludwig Reichelt Verlag, Wiesbaden 1987
- Beatrix Ossendorf-Conrad: Das„ K. al-Wāḍiḥa des ʿAbd al-Malik b. Ḥabīb.“ Edition und Kommentar zu Ms. Qarawiyyīn 809/40 (Abwāb al-Ṭahāra. Beiruter Texte und Studien. Band 43. Beirut 1994. In Kommission bei Franz Steiner Verlag Stuttgart. ISBN 3-515-05366-2
- Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden, 1967. Bd. I.S. 457-486
- M. Talbi : Kairouan et le malikisme espagnole.In: Études d'orientalisme dédiées à la mémoire de Lévi-Provençal. Paris 1962. Bd. I.317-337
- The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 6, S. 278
Siehe auch
- Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)
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