- Mammareduktionsplastik
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Eine Brustverkleinerung (lat.: Mammareduktionsplastik) ist eine Operation zur Verkleinerung großer Brüste.
Inhaltsverzeichnis
Indikation
Die Indikation, d. h. der Anlass einer solchen Operation kann kosmetische oder auch medizinische Gründe haben. Bei Frauen mit sehr großen Brüsten können chronische Rückenschmerzen und Verspannungen, einschneidende BH-Träger und Hautinfekte in der Brustumschlagfalte (Intertrigo) auftreten. Sie sind zudem bei körperlichen Betätigungen stark eingeschränkt. Zu diesen belastenden körperlichen Beschwerden kommt, vor allem bei jüngeren Frauen, häufig noch eine psychische Belastung. Eine relative Indikation ist der Wunsch nach einer kosmetischen Verbesserung.
Die Grenze zwischen dem rein kosmetischen Anlass und einer medizinischen Notwendigkeit der Operation liegt nach Ansicht verschiedener Fachärzte bei einem Gewicht von mindestens 500 g, das bei der Operation auf jeder Seite der Brust zu entfernen wäre.
Auch bei Männern mit stärkerem Brustansatz kann eine Mammareduktionsplastik indiziert sein. Hormonell bedingtes Brustwachstum bei Männern ist häufiger, als allgemein angenommen wird, und für die betroffenen Patienten psychisch sehr belastend.
Operation
Die Operation erfolgt in Narkose.
Es existieren zahlreiche Operationstechniken, deren Anwendung unter anderem von der Größe und Beschaffenheit der Brust abhängig ist. Die Schnittführung verläuft am Rand des Warzenvorhofes und von dort senkrecht herab in die Brustumschlagfalte. Bei mittelgroßen und großen Brüsten wird ein weiterer quer in der Umschlagfalte liegender Schnitt benötigt. Entfernt wird das Drüsengewebe und Fettgewebe nicht nur aus dem unteren Brustbereich. Des Weiteren wird die überschüssige Haut entfernt, wodurch ein Straffungseffekt resultiert. Bei allen Schnittführungen muss die Brustwarze und der Warzenhof an eine neue Stelle versetzt werden. Hierzu benötigt sie einen Stiel über den sie die Blutversorgung erhält. Diese Versorgung kann über Teile des Drüsengewebes oder über Teile der Haut erfolgen. Bei extrem großen Brüsten wäre dieser Stiel zu lang um eine ausreichende Durchblutung zu gewährleisten, in diesen Fällen muss eine freie Verpflanzung der Brustwarze erfolgen.
Nutzen-Risiko-Abwägung
Bei der Brustverkleinerung handelt es sich um einen operativen Eingriff, der sorgfältig geplant werden muss, um zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Patientin zu führen. Besonders vor kosmetischen Operationen, für die meist keine zwingende OP-Indikation besteht, ist eine umfangreiche und weitgehende OP-Aufklärung erforderlich.
Je größer das Gewicht ist, das bei der Operation entfernt wird, desto größer ist der gesundheitliche Nutzen der Patientin. Zielgrößen B-Cup oder C-Cup können in der Regel unabhängig von der Ausgangsgröße erreicht werden. Die Patientinnen sind in der Regel sehr dankbar, da sie eine deutliche Erleichterung ihrer Beschwerden erfahren. Die häufigste Komplikation besteht in Wundheilungsstörungen, vor allem bei sehr großen Brüsten und bei Patientinnen mit entsprechenden Risikofaktoren (z. B. Diabetes). Sie treten meist im zentralen Bereich der Brustumschlagfalte auf und lassen sich häufig ohne Operation zur Abheilung bringen. Die Patientinnen müssen sich zudem über den möglichen, aber sehr seltenen, Verlust der Brustwarze, verursacht durch die oben beschriebene Stielung, im Klaren sein. Hierdurch sind auch Gefühlsstörungen der Brustwarze und eine Einschränkung der Stillfähigkeit bedingt. Die Narben sind nach der Operation sichtbar und werden gelegentlich durch den Zug der Brust auch breiter.
Kostenerstattung
Soweit eine Brustverkleinerung medizinisch indiziert, das heißt erforderlich ist, hat die Krankenkasse in der Regel die Kosten des Eingriffs zu übernehmen. Viele Krankenkassen weigern sich aber in letzter Zeit und verweisen auf andere Therapiemöglichkeiten wie Krankengymnastik, Gewichtsreduktion, Psychotherapie und ähnliches. Da durch diese Maßnahmen die Ursache der Beschwerden aber häufig nicht behoben werden kann, ist die Situation für die Frauen in der Regel frustrierend.
Eine medizinische Indikation ist durch entsprechende fachärztliche Gutachten nachzuweisen. Der behandelnde Arzt muss darin bestätigen, dass die Operation seiner Ansicht nach zur Verhütung/Heilung/Linderung einer Krankheit unumgänglich ist. Dies kann ein behandelnder Plastischer Chirurg, Frauenarzt oder vorzugsweise ein behandelnder Orthopäde sein, der eine Bescheinigung darüber ausstellen kann, dass die übergroße Brust zu schmerzhaften Beschwerden und Komplikationen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule führt und die Beschwerden über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren nicht durch Krankengymnastik/Physiotherapie oder gleichwertige Behandlungen gebessert werden konnten.
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