Mampel

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Siegfried Mampel (* 13. September 1913 in Halle (Saale); † 3. Mai 2002) war ein deutscher Jurist, der sich fast 50 Jahre mit dem Rechtssystem der DDR in Schriften auseinandersetzte.

Inhaltsverzeichnis

Studium und Zweiter Weltkrieg

In seiner Geburtsstadt besuchte er das hymanistische Gymnasium, an dem er 1932 die Prüfung zum Abitur bestand. Anschließend studierte er das Fach der Rechtswissenschaften in Halle (Saale), Berlin und Rostock. Er betätigtge sich im Dienst als Referendar nach dem 1. juristischen Examen im Jahre 1935. Das große juristische Examen zum Assessor bestand er im April 1939. Mit dem Beginn seiner Soldatenzeit im August 1939 verbrachte er bis zu seiner Entlassung aus einem US-amerikanischen Lager im November 1945 mehr als sechs Jahre im Kriegsdienst und Gefangenschaft.

Politische Tätigkeit in der Sowjetischen Zone

Nach der Rückkehr in seine Heimatstadt wandte er sich der CDU zu und arbeitete ab 1945 bei der Partei als Justitiar beim Landesverband von Sachsen-Anhalt bis zum Jahre 1947. Ab 1946 bekleidete er auch den Posten des Geschäftsführers der Fraktion der CDU im Landtag nach den Wahlen im Herbst 1946. In dieser Zeit beteiligte er sich an der Formulierung einer Verfassung für das Land Sachsen-Anhalt und beschäftigte sich mit kommunalen Fragestellungen. Nachdem er sich auch schriftlich zu politischen Fragen geäußert hatte, verbot ihm im Jahre 1947 die sowjetische Besatzungsmacht jede weitere politische Tätigkeit. Vor allem war man auf ihn aufmerksam geworden, als er den Entwurf eines Gesetzes für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorlegte.

Weggang nach West-Berlin

Somit wechselte er an die Landesversicherungsanstalt von Sachsen-Anhalt und arbeite dort als Sachbearbeiter für Rechtsfragen bis zum Dezember 1950. Am 3. Juni 1950 trat er der Vereinigung Freiheitlicher Juristen der Sowjetzone als Mitglied Nr. 168 bei. Am 1. April 1951 wurde er West-Berlin im Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ) Abteilungsleiter für die Bereiche Arbeitsrecht und Versicherungswesen.[1] Zum Hauptabteilungsleiter für die Abteilungen Wirtschaft und Sozialrecht beförderte man ihn im Jahre 1952. In den nächsten Jahren veröffentlichte er mehrere Schriften zur DDR unter dem Pseudonym Alfred Leutwein, um nicht seine Verwandten in Halle politisch zu gefährden. Erst im Jahre 1956 wurde er in einer Glosse in der Zeitung BZ am Abend mit seinem richtigen Namen bloßgestellt. Bis zum Jahre 1972 verwendete er die Bezeichnung Mitteldeutschland statt DDR in seinen Schriften.

Akademische Ämter und Gesamtdeutsches Institut

Im Jahre 1958 wurde er Stellvertreter von Walther Rosenthal, dem Leiter des UFJ und gleichzeitig zum Hauptabteilungsleiter für die Bereiche Verfassung und Verwaltung. Er betätigte sich auch in der CDU und wurde Bezirksverordneter in Berlin-Steglitz. An der Hochschule für politische Wissenschaften in München übernahm er 1963 eine Vorlesung als Lehrbeauftragter. Danach erlangte er im Jahre 1967 die Promotion zum Dr. jur. An der Freien Universität Berlin wurde er im Jahre 1977 zum Honorarprofessor ernannt.[2] Im Jahre 1969 ging der UFJ in das Gesamtdeutsche Institut auf, wo er als Stellvertreter des Leiters der Abteilung VI im Referat Recht und Verwaltung wirkte. Dort ging er im März 1978 in Pension.

Am 19. April 1978 war er an der Gründung der Gesellschaft für Deutschlandforschung beteiligt, wobei er deren erster Vorsitzender bis zum Jahre 1992 blieb.

Schriften

  • Der Betriebskollektivvertrag in der Sowjetischen Besatzungszone. Bonn 1957.
  • mit Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland. Stuttgart 1961.
  • Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Frankfurt am Main 1962.
  • Der Sowjetsektor von Berlin; eine Analyse seines äusseren und inneren Status. Frankfurt am Main 1963.
  • Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland; Texte zur verfassungsrechtlichen Situation mit einer Einleitung. Frankfurt am Main 1963.
  • Das Recht in Mitteldeutschland. Staats- und Rechtslehre, Verfassungsrecht. Berlin 1966.
  • Arbeitsverfassung und Arbeitsrecht in Mitteldeutschland. Köln 1966.
  • Herrschaftssystem und Verfassungsstruktur in Mitteldeutschland. Die formelle und die materielle Rechtsverfassung der „DDR“. Köln 1968.
  • Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik; Text und Kommentar. Frankfurt am Main 1972.
  • mit Gernot Gutman: Probleme systemvergleichender Betrachtung. Berlin 1986.
  • Wissenschaft und Forschung im geteilten Deutschland. Berlin 1988.
  • mit Jens Hacker: Europäische Integration und deutsche Frage. Berlin 1989.
  • mit Alexander Uschakow: Die Reformen in Polen und die revolutionären Erneuerungen in der DDR. Berlin 1991.
  • Totalitäres Herrschaftssystem. Normativer Charakter, Definition, Konstante und variable Essenzialien, Instrumentarium. Berlin 2001.
  • Entführungsfall Dr. Walter Linse - Menschenraub und Justizmord als Mittel des Staatsterrors. 3. Auflage. Berlin 2006.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Gottfried Zieger: Recht, Wirtschaft, Politik im geteilten Deutschland. Köln 1983, S. VI.
  2. Kürschners Deutscher Gelehrten Kalender. Band II, München 2003, S. 2076.
  3. http://www.berlin.de/imperia/md/content/lstu/schriftenreihe/bd10_text_2006.prn.pdf

Weblinks


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