- Manöver des letzten Augenblickes
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Das Manöver des letzten Augenblicks bezeichnet ein Manöver im Bereich der Schifffahrt.
Bei Kollisionskurs zwischen zwei Wasserfahrzeugen muss der Schiffsführer des nicht ausweichpflichtigen Schiffs (der Kurshalter) mit dem Manöver des letzten Augenblicks versuchen, eine mögliche Kollision zu verhindern beziehungsweise die Folgen (Schäden) der Kollision möglichst gering zu halten.
Zu erfolgen hat das Manöver des letzten Augenblicks entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln (KVR Regel 17 b) durch den Kurshalter spätestens dann, wenn das ausweichpflichtige Schiff durch ein eigenes Manöver alleine eine Kollision nicht mehr verhindern kann. Das Manöver kann bzw. soll aber, gedeckt durch die Regel 17a der KVR, durchaus eher eingeleitet werden.
Das Manöver des letzten Augenblicks erfolgt in aller Regel derart, dass der Kurshalter das eigene Schiff in die gleiche Fahrtrichtung und auf Parallelkurs zum Schiff des Ausweichpflichtigen steuert.
Im Normalfall wird der verantwortliche Schiffsoffizier die Kurse der umliegenden Schiffe regelmäßig beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig den eigenen Schiffskurs und die eigene Geschwindigkeit so ändern, dass eine Kollision mit anderen Schiffen vermieden wird. Dazu werden die Kurse der anderen Schiffe laufend gepeilt. Erst bei einer stehenden Peilung wird rechtzeitig reagiert, das heißt Kurs und Geschwindigkeit geändert.
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