Maria Anna von Ertl´sche Stiftung

Maria Anna von Ertl´sche Stiftung

Die Maria Anna von Ertl’sche Stiftung unterstützt angehende Rechtsanwälte in Wien mit Stipendien.

Geschichte

Maria Anna von Ertl, geborene Freiin d'Omolley und Witwe des Hof- und Gerichtsadvokaten Johann Nepomuk Edler von Ertl, vermachte in ihrem Testament vom 12. April 1801 ihr gesamtes Vermögen einer zu errichtenden Stiftung für angehende Advokaten in Wien. In Durchführung dieser testamentarischen Bestimmung hat sodann die juridische Fakultät der Wiener Universität die Einrichtung dieser den Namen der Stifterin führenden Stiftung veranlasst.

Der Stiftbrief wurde von der Niederösterreichischen Landesregierung mit Bescheid vom 16. März 1844, Nr. 16.058, genehmigt. Einzelne Bestimmungen dieses Stiftbriefes wurden durch Erlass des Ministeriums für Inneres vom 21. Oktober 1867, Nr.17.190, und den Nachtrag zum Maria Anna von Ertl'schen Stiftbrief vom 27. Oktober 1887 abgeändert bzw. ergänzt und von der k. u. k. Stadthalterei mit Erlass vom 8. November 1887, Zahl 60.883, genehmigt.

Auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1938 über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden (Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 136/1938) wurde vom Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich verfügt, dass der nationalsozialistische Rechtswahrerbund die Verwaltung der Stiftung zu führen hat. Dem Stillhaltekommissar musste eine sogenannte Aufbauumlage in der Höhe von RM 100.213,49 abgeführt werden. Der Stiftbrief wurde nach neuerlicher Abänderung mit Beschluss der Landesregierung vom 16. Mai 1972, Pr.Z. 1350, genehmigt. Im Hinblick auf den Zeitablauf und die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse wird, vorbehaltlich der Genehmigung der Stiftungsbehörde, der Stiftbrief neu gefasst.

Das Stiftungsgebäude

Das am Geschäftsgrundstück EZ 938 der Katastralgemeinde Innere Stadt, liegende Haus in Wien 1., Rotenturmstraße 13, Ecke Ertlgasse 2, ist Teil des Stiftungsvermögens. Heute befindet sich die Rechtsanwaltskammer Wien in diesem Gebäude.

Am 15. März 1945 erlitt das Stiftungsgebäude einen schweren Bombenschaden. Die Kriegsereignisse brachten es ferner mit sich, dass das Vermögen, soweit es in Bargeld und Reichsanleihe bestand, entwertet wurde.

Eine Wiederherstellung des Gebäudes wurde aus den Stiftungserträgnissen in den Jahren 1945 bis 1955 vorgenommen. Auf Grund des Wiener Stiftungs- und Fondsreorganisationsgesetzes vom 21. Oktober 1955 (Landesgesetzblatt für Wien Nr. 19/1955) wurden die ursprünglichen, dem Willen der Stifterin entsprechenden Bestimmungen des Stiftbriefes wiederhergestellt.

Weblinks

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