- Apostat
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Der Ausdruck Apostasie (gr. αποστασία apostasía, von από apó „fern“ und στάσις stásis „Stand“, „Haltung“, „Position“) bezeichnet den Abstand von einer Religion durch einen förmlichen Akt (beispielsweise Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion). Jemand, der Apostasie vollführt, ist ein Apostat. Der Begriff stammt aus der christlichen Tradition, besonders der Römisch-katholischen Kirche. Heute ist er jedoch auch im Zusammenhang mit dem Islam weit verbreitet. Während Häresie nur eine oder mehrere überlieferte Lehren der Religion bestreitet, lehnt der Apostat die Religion, zu der er Abstand hat, selbst ab.
Inhaltsverzeichnis
Christentum
Die Apostasie im römisch-katholischen Verständnis bzw. Kirchenrecht wird im Can. 751 Satz 2 Codex Iuris Canonici 1983 legal definiert. Darin werden drei Fälle von Apostasie unterschieden:
- apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens: Es spielt dabei keine Rolle, ob der Apostat einer anderen Religion beitritt oder Atheist oder Agnostiker wird. Gemäß Can. 1364 § 1 Codex Iuris Canonici 1983 wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft.
- apostasia ab ordine, das Niederlegen des Priesteramtes. Das Konzil von Chalcedon erklärte dafür Exkommunikation. Heute führt das zum Verlust der priesterlichen Privilegien gem. Can. 194 § 1 Nr. 2 Codex Iuris Canonici 1983 und kann zur Exkommunikation führen.
- apostasia a religione, das schuldhafte Verlassen eines Ordens durch einen Mönch oder eine Nonne mit der Absicht, nicht mehr zurückzukehren und sich den Verpflichtungen des Ordenslebens zu entziehen. Das betrifft jedoch nur das definitive Verlassen des Ordens; ein zeitweiliges Verlassen oder das Verlassen eines Ordens um einem anderen beizutreten, gilt nicht als Apostasie. Seit dem Konzil von Chalcedon steht darauf Exkommunikation.
Der Hirte des Hermas erklärt im 2. Jahrhundert, dass es keine Vergebung gibt für die, die den Herrn bewusst verleugnen. Apostasie gehörte also zu den Sünden, für die die Alte Kirche ewige Buße und Exkommunikation auferlegte und die Vergebung der Sünde Gott allein überließ.
Kaiser Gratian erließ 383 ein Dekret, wonach Apostasie den Verlust der bürgerlichen Rechte nach sich zog.
Heute wird der Ausdruck Apostasie von den meisten Konfessionen nicht mehr verwendet.
Islam
Nach der Scharia wird Apostasie vom Islam mit dem Tode bestraft.[1] Der Koran hingegen sieht keine derartige Strafe vor. Das islamische Recht kennt keine Glaubensfreiheit im Sinne der Entscheidung ob und welcher Religion ein Muslim angehören möchte.
Judentum
Im Tanach ist geschildert, wie das Volk Israel wiederholt von Gott, JHWH, abfiel, um andere Götter zu verehren.
Im allgemeinen gilt im Judentum auch ein Jude, der sich zu einer anderen Religion bekennt, immer noch als Jude. Unter Strenggläubigen jedoch kann es vorkommen, dass für den Apostaten das Totengebet gesprochen wird, da er als verloren gilt.
Messianische Juden werden vom Judentum oft als Apostaten angesehen, was zum Beispiel beim Bürgerrecht des Staates Israel (Rückkehrgesetz) eine Rolle spielen kann.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Werner Ende und Udo Steinbach (Hrsg.): Der Islam in der Gegenwart. München 1989, S. 190.
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