Aposteriorisches Wissen

Aposteriorisches Wissen

Als a posteriori (lat. von dem was nachher kommt) bezeichnet man in der Philosophie Urteile, die der Erfahrung entstammen beziehungsweise in ihr begründet sind. Das Gegenteil ist a priori. Im Allgemeinen werden die Urteile des Empirismus als a posteriori beschrieben. Bereits in der scholastischen Philosophie werden die Begriffe als Kennzeichnung der unterschiedlichen aristotelischen Beweise genutzt.

Das hiervon abgeleitete aposteriorische Wissen bezeichnet das Wissen, das durch Erfahrung, durch sinnliche Wahrnehmung gewonnen wurde, im Unterschied zum apriorischen oder präempirischen Wissen (siehe Apriorismus).

Immanuel Kant verbindet die beiden Begriffe mit den Unterscheidungen analytisch und synthetisch und führt damit eine bis heute wichtige und wirksame Unterscheidung von drei Urteilstypen ein:

Weitere Autoren, die sich mit a posteriori befassten sind Platon, Aristoteles, Boethius, Averroes, Avicenna, Albertus Magnus, Thomas von Aquin und Leibniz, der in der empirischen Erkenntnis keine echte Form der Erkenntnis sah und ihr nur die Rolle des Anstoßes zusprach, der der Anfang für die Tätigkeit der angeborenen Ideen sei. „Tatsachen-Wahrheiten“, d. h. Wissen, das in der Erfahrung gewonnen wurde, muss seiner Ansicht nach auf dauerhafterer Basis ruhen, auf „Wahrheiten des Verstandes“, die ihrer Herkunft nach nicht aposteriorisch sind, sondern apriorisch.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung in der modernen Wissenschafts- und Erkenntnistheorie

In Anlehnung an den klassischen Wortgebrauch wird von einer Theoriebildung a posteriori gesprochen, wenn die durch die Theorie zu erklärenden Sachverhalte bereits eingetroffen sind. Eine Theorie, die a posteriori gebildet wurde, erfüllt hinsichtlich ihrer Wissenschaftlichkeit zunächst nur das Kriterium der Erklärungskraft und muss sich in anderer Hinsicht (Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit, Falsifizierbarkeit, Voraussagekraft) noch bewähren.

Ein alltägliches Beispiel für Theoriebildung a posteriori sind die Wirtschafts- und Börsennachrichten: Nachdem eine beobachtete Wirkung eingetreten ist, werden mögliche Ursachen für diese Entwicklung diskutiert. Eine Vorhersage über den zu erwartenden Verlauf der Börsenkurse am nächsten Tag (oder in noch weiterer Zukunft) ist hingegen weitaus komplexer.

Siehe auch: Erkenntnistheorie

Dualismus von apriorischem und aposteriorischem Wissen

Im Rahmen moderner Erkenntnistheorien, z. B. dem wissenschaftlichen Erkenntnisprinzip, wird der Dualismus von apriorischem und aposteriorischem Wissen dadurch gelöst, dass Beobachtungen die Hypothesen notwendig bestätigen müssen (genauer: nicht falsifizieren dürfen), beziehungsweise dass allgemeinere Einsichten durch speziellere unmittelbarere Einsichten hierarchisch gestützt werden (evolutionäre Falsifizierbarkeit). Wahrheit und Wissen benötigen demnach unabdingbar beide Stützen, und es gibt kein wichtiger, echter, usw.

Im Rahmen der modernen Quantenphysik (siehe z. B. Kopenhagener Deutung) wird der Gedanke des wissenschaftlichen Erkenntnisprinzips bezüglich Wahrheiten noch weiter geführt: Danach gibt es gar keine definierten Wahrheiten per se in Form festmachbaren Wissens (weder a priori noch a posteriori), sondern prinzipiell nur nützliche Beschreibungen und Wahrscheinlichkeiten. In den Quantentheorien treten notwendig verborgene Parameter, Konzepte und Sub-Theorien auf: Man kennt im Rahmen dieser (bezüglich des Detailverhaltens der Materie heute leistungsfähigsten) Theorien keine Möglichkeit, die Vorgänge in der Welt ohne diese verborgenen Konzepte gut zu beschreiben. Und dennoch sind diese verborgenen Konzepte sogar austauschbar (manchmal sogar auf „sinnlosen“ Unendlichkeiten ruhend; siehe z. B.: Eichinvarianz), also nicht in ihrer konkrekten Form als „Wahrheit“ zwingend.

Siehe auch

Weblinks


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  • Apriori — Die lateinische Redewendung a priori (lat. „vom Früheren her“), welche von Aristoteles noch als vorausgehende Seinsursache verstanden wurde, bezeichnet ab Descartes das, was als Bedingung und Grundlage des Wissens von der Erfahrung als solcher… …   Deutsch Wikipedia

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  • a posteriori — (lat. „von dem was nachher kommt“) bezeichnet in der Philosophie eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden auf der Basis der Erfahrung gefällt. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a priori. Im Allgemeinen… …   Deutsch Wikipedia

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