- Marinepfarrer
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Pfarrer ist ein in christlichen Kirchen, aber auch in nichtchristlichen (z. B. freireligiösen) Gemeinden, verwendeter Begriff für eine Person, die mit der Leitung von Gottesdiensten, der seelsorglichen Betreuung und in der Regel auch mit der Leitung einer Gemeinde betraut ist. In der katholischen Kirche kann nur ein Priester Pfarrer einer Gemeinde sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen anderen, speziellen Dienst (siehe unten) übernehmen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienräten orientiert.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Das Wort Pfarrer ist eine germanische Bildung in Analogie zu griech.: παροικία, paroikía, Zusammensetzung aus παρά (in der Nähe, nahe bei) und οίκος (Haus), d. h. wörtlich benachbarte Häuser, Nachbarschaftsbezirk; davon abgeleitet auch der lateinische Begriff: parochus oder parochianus; im Kirchenlatein gibt es für Pfarrer auch den Ausdruck plebanus „Leutpriester, Landpfarrer, Dorfgeistlicher“ (im Gegensatz zum gebildeten Kleriker) von plebs „(einfaches Kirchen-) Volk“) und/oder von (ecclesia) plebes Leutkirche, Pfarrkirche). Das Wort „Pfarrer“ hat seinen Ursprung in einem germanischen Begriff für Bezirk oder ein begrenztes Gebiet, welcher auch dem Wort Pferch zugrundeliegt, so dass der „Pfarrer“ den „Pfarr(h)er(rn)“ eines Gebietes, eben der „Pfarrei“ darstellt.
Pfarrer
Ein Pfarrer bekleidet in der Regel ein Pfarramt. In Mittel- und Norddeutschland bezeichnet der Begriff Pastor den Pfarrer (nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung in Freikirchen). Der Begriff Stadtpfarrer ist ein heute seltener verwendeter Titel bzw. eine Anrede für den leitenden Pfarrer einer Pfarrei innerhalb einer Stadt. Häufig wird heute in Großstädten ein leitender Dekan ernannt, gelegentlich mit den Titeln Propst oder Superintendent.
Die Stellung und Aufgaben eines Pfarrers hängen von seiner Konfession ab: In den evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche ist der Pfarrer aus dem Kreise er bei der jeweiligen Kirche verbeamteten Geistlichen entweder von der Gemeinde gewählt oder von der übergeordneten Kirchenleitung ernannt. Im zweiten Fall muss auf die Ernennung die Vokation durch den Kirchenvorstand erfolgen. In seltenen Fällen wird die Pfarrstelle aber auch nach Präsentation durch einen Patron besetzt. In der römisch-katholischen Kirche wird er vom Bischof ernannt.
In den evangelischen Kirchen wird man durch die Ordination zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der Sakramente (vor allem Taufe und Abendmahl) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer seelsorgerliche Verschwiegenheit und die Wahrung des Beichtgeheimnisses. Ein Pfarrer kann dann eine Gemeinde leiten oder auch in einem anderen Bereich geistliche Aufgaben erfüllen. Die meisten evangelischen Kirchen ordinieren Frauen und Männer ausschließlich ins Gemeindepfarramt und setzen für Sonderpfarrämter (s.u.) eine Praxiszeit im Gemeindepfarramt voraus.
In der katholischen Kirche weiht der Diözesanbischof Diakone zu Priestern und beauftragt sie dadurch mit der Spendung der Sakramente. Durch den Empfang des Weihesakraments (Diakonenweihe) gehören alle Priester zum geistlichen Stand der Kirche[1].
Neben der Spendung der Sakramente und der Verkündigung des Wortes Gottes in Gottesdienst und Seelsorge gehört zum klassischen Gemeindepfarramt immer auch die Verwaltung einer Gemeinde, etwa das Pflegen der Kirchenbücher und die dienstrechtliche Aufsicht über die Mitarbeitenden.
Um Pfarrer werden zu können, muss ein Bewerber Theologie studiert und Examina nach den Kirchenordnungen abgelegt haben. In der Regel gibt es eine akademische und eine praktische Vorbereitungsphase für den Pfarrdienst. In katholischen Kirchen stehen die akademischen und praktischen Prüfungen vor der Priesterweihe. Ein Pfarramt wird verliehen, nachdem sich ein Priester einige Jahre im geistlichen Dienst bewährt hat.
Die Einführung eines Pfarrers in sein Amt bzw. in seine Gemeinde geschieht im Rahmen einer feierlich gestalteten Heiligen Messe. Dies soll bei der Gemeinde und beim Bewerber den Glauben stärken, dass Gott ihn in seinen Dienst beruft.
Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (Pfarrei; in Österreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer, Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen, Studenten-/Hochschulpfarrer, Studienleiter an Akademien, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militärpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer. Katholische Geistliche in vergleichbaren Funktionen nennen sich meist nicht Pfarrer (da dieser Titel an eine Pfarrgemeinde gebunden ist), sondern Kaplan.
Kirchenrechtlich-Dogmatisch
In der römisch-katholischen Kirche amtiert der Pfarrer zwar unter der Autorität und im Namen des Bischofs, hat er jedoch erst einmal von seinem Amt Besitz ergriffen (Investitur), so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung, besondere Gründe oder seinen Amtsverzicht nicht versetzen. Bis auf die Vollmacht, die hl. Weihen (Ordo) zu erteilen, steht ihm die volle Jurisdiktion in seinen Pfarreien zu. Es ist dem Bischof jedoch möglich den Pfarrer des Amtes zu entheben. Zur Spendung der Firmung benötigt der Pfarrer für jeden Einzelfall eine besondere Beauftragung seines Bischofs. Die Amtsgeschäfte in seinen Pfarreien führt der Pfarrer bis zu einem gewissen Grade frei, ist aber an die Vorgaben der Diözese und auf die Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in Räten (z. B. Kirchengemeinderat, Kirchenvorstand, Pfarrverwaltungsrat, Pfarrgemeinderat und Ausschüssen) angewiesen.
In den lutherischen Landeskirchen bestimmt die Kirchengemeindeordnung, dass die Kirchengemeinden vom Kirchenvorstand (bzw. Kirchengemeinderat) und Pfarrer gemeinsam geleitet werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind hiernach verpflichtet, nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zusammenzuarbeiten. Der Kirchenvorstand besteht aus gewählten Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (d.h. dem Pfarrer bzw. den Pfarrern). Vorsitz und stellvertretender Vorsitz werden von einem gewählten Mitglied und einem Mitglied kraft Amtes wahrgenommen. In der Württembergischen Evangelischen Landeskirche wird der Pfarrer in Verwaltungsangelegenheiten durch den Kirchenpfleger entlastet, der kraft Amtes auch Mitglied des Kirchengemeinderats ist und als Mitarbeiter der Kirchengemeinde vielfältige Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten hat (Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen, Haushaltsplan, Bauaufgaben, Personalangelegenheiten). Pädagogische Aufgaben oder solche der Sozialarbeit können in den evangelischen Kirchen einem Diakon übertragen sein. Auf diese Weise wird dem Pfarrer mehr Freiraum für seine Kernaufgaben in der geistlichen Gemeindearbeit verschafft.
Siehe auch
- Kaplan
- Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen
- Leutpriester
- Oberpfarrer
- Pfarradministrator
- Pfarrverweser
- Prädikant
- Prediger
- Studentenpfarrer
- Vikar
Weblinks
- Pfarrer in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 13, Spalte 1621.
- Pfarre, pfarr in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 13, Spalte 1619.
- Aktuelle Literatur zum Beruf,
- Kirchengesetz zur Regelung des Dienstes der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Pfarrergesetz – PfG)
- Rechtsverordnung zu § 80 des Pfarrergesetzes
- Pfarrstellenbesetzungsgesetz der ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Priester werden
Einzelnachweise
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