Apostolische Nachfolge

Apostolische Nachfolge

Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge ist eine Selbstvergewisserung über die Treue der eigenen Kirche zur urchristlichen Tradition, die in einigen christlichen Konfessionen mit einer Aussage über kirchengeschichtliche Sachverhalte verbunden wird. Sie sieht die Kontinuität der Urkirche zur heutigen Kirche bzw. zur heutigen eigenen Konfessionskirche dadurch gewährleistet, dass eine Kette von Handauflegungen ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen angenommen wird. Soweit dies eine Aussage über tatsächlich stattgefundene Handlungen der Vergangenheit sein soll, ist sie natürlich der historischen Kritik zugänglich, das heißt, es kann gefragt werden, ob die Kette der Handauflegungen wirklich bis in die erste christliche Generation und bis zu den Aposteln zurückreicht oder nicht.

Inhaltsverzeichnis

Sinn und Ursprung der apostolischen Sukzession

Der Gedanke der apostolischen Sukzession entwickelte sich zu einer Zeit, in der die wachsenden christlichen Gemeinden der mediterranen Metropolen näher miteinander bekannt wurden und dabei die Unterschiede wie etwa in der Liturgie lokaler Ausprägungen des Christentums unübersehbar wurden. Dass man einander gegenseitig bestätigte, Apostelgründung zu sein, war in den Denkkategorien der Spätantike eine Möglichkeit, diese Unterschiede gelten zu lassen und sich dennoch der einen Kirche Jesu Christi zugehörig zu fühlen[1].

Biblischer Bezug

Die Handauflegung im Sinne einer Einsetzung von Mitarbeitern in ihre Aufgaben ist im Neuen Testament als Praxis des Apostels Paulus bezeugt ((Apg 14,23 EU), (Apg 20,28 EU), (Apg 14,23 EU), (2 Tim 1,6 EU). Paulus war allerdings keiner der zwölf Apostel, die nach verbreiteter exegetischer Ansicht von Jesus von Nazareth als Zeugen seiner irdischen Wirksamkeit berufen wurden, um das Gottesvolk als Gesamtheit – die 12 Stämme Israels – zu repräsentieren. In der Theologie des Lukas und daher auch in der Apostelgeschichte wird Paulus der Titel des Apostels deshalb absichtsvoll vorenthalten. Auf die „Zwölf“ möchte sich die Theorie der apostolischen Sukzession aber beziehen. Während also aus dem Umkreis des Paulus die Handauflegung biblisch bezeugt ist, gibt es über die Tätigkeit und damit auch über eine mögliche Installation von Nachfolgern bei den „Zwölf“ keine belastbaren historischen Nachrichten. Daher fällt es schwer, einen biblischen Beleg dafür zu finden, dass Jesus Christus nicht nur zwölf Apostel berufen, sondern sie auch beauftragt habe, Nachfolger in ihrem Apostelamt zu benennen. Der Katechismus der Katholischen Kirche bietet als biblischen Beleg für einen solchen Auftrag Christi Mt 28,20 EU).

Belege bei den Kirchenvätern

Der erste Klemensbrief ist der Hauptzeuge für die Verhältnisse in der stadtrömischen Christenheit im 1. Jahrhundert und zeichnet folgendes Bild: „(Die Apostel) setzten Bischöfe und Diakone ein und gaben auch die Anweisung, daß nach deren Tod andere bewährte Männer ihren Dienst übernehmen sollten. So wurden also diese Männer von den Aposteln, oder auch von anderen angesehenen Männern, unter Zustimmung der ganzen Gemeinde eingesetzt.“ (44,2–3, zit. nach Berger, Das Neue Testament und frühchristliche Schriften, Frankfurt/Leipzig 5. Aufl. 2001) In der Gemeinde des ersten Klemensbriefes ist die Handauflegung durch einen Apostel also nicht die conditio sine qua non, um das Bischofsamt ausüben zu können. Auch „andere angesehene Männer“ können Bischöfe einsetzen, und in jedem Fall gehört die Akklamation „der ganzen Gemeinde“, also: Öffentlichkeit, zu dieser Handlung.

Irenäus von Lyon aus dem 2. Jahrhundert wird gern als Gewährsmann für die apostolische Sukzession in Anspruch genommen. Er steht in Auseinandersetzung mit der Gnosis, die Geheimlehren Christi zu besitzen beanspruchte, und bekräftigte dem gegenüber, dass die ganze Lehre Christi den Aposteln mitgeteilt und von diesen über zuverlässige Gewährsleute unverfälscht an die zeitgenössischen Christengemeinden übermittelt worden sei. Mit dieser Aussageabsicht montiert Irenäus aus den ihm bekannten Namen eine Bischofsliste, deren historischer Wert modernen Maßstäben nicht entspricht – was man einem antiken Autor nicht zum Vorwurf machen kann. „Und was schließlich die überlieferte Reihe aller römischen Bischöfe seit Petrus betrifft, so gibt es zwar bei Irenäus eine Liste ihrer Namen, aber sie ist erst im späten 2. Jahrhundert aufgestellt worden und beruht auf theologischen Vorstellungen, nicht auf historischen Recherchen“, urteilt der katholische Kirchengeschichtler Brox.

Irenäus schreibt:

Die von den Aposteln in der ganzen Welt verkündete Tradition kann in jeder Kirche jeder finden, der die Wahrheit sehen will, und wir können die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe der einzelnen Kirchen aufzählen und ihre Nachfolger bis auf unsere Tage. Diese haben von den Wahngebilden jener nichts gelehrt und nichts gehört. Denn wenn die Apostel verborgene Geheimnisse gewusst hätten, die sie in besonderem, geheimem Unterricht nur die Vollkommenen lehrten, dann hätten sie die Geheimnisse am ehesten denen übergeben, denen sie sogar die Kirchen anvertrauten. Ganz vollkommen nämlich und in allem untadelig wünschten sie die, denen sie ihren Lehrstuhl übergaben, und die sie als ihre Nachfolger zurückließen, von deren gutem oder schlechtem Verhalten für das Wohl und Wehe der Ihrigen soviel abhing. Weil es aber zu weitläufig wäre, in einem Werke wie dem vorliegenden die apostolische Nachfolge aller Kirchen aufzuzählen, so werden wir nur die apostolische Tradition und Glaubenspredigt der größten und ältesten und allbekannten Kirche, die von den beiden ruhmreichen Aposteln Petrus und Paulus zu Rom gegründet und gebaut ist, darlegen, wie sie durch die Nachfolge ihrer Bischöfe bis auf unsere Tage gekommen ist. So widerlegen wir alle, die wie auch immer aus Eigenliebe oder Ruhmsucht oder Blindheit oder Mißverstand Konventikel gründen. Mit der römischen Kirche nämlich muss wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen, das heißt die Gläubigen von allerwärts, denn in ihr ist immer die apostolische Tradition bewahrt von denen, die von allen Seiten kommen. Nachdem also die seligen Apostel die Kirche gegründet und eingerichtet hatten, übertrugen sie dem Linus den Episkopat zur Verwaltung der Kirche. Diesen Linus erwähnt Paulus in seinem Briefe an Timotheus. Auf ihn folgt Anacletus. Nach ihm erhält an dritter Stelle den Episkopat Klemens, der die Apostel noch sah und mit ihnen verkehrte. Er vernahm also noch mit eignen Ohren ihre Predigt und Lehre, wie überhaupt damals noch viele lebten, die von den Aposteln unterrichtet waren. Als unter seiner Regierung ein nicht unbedeutender Zwist unter den Brüdern in Korinth ausbrach, da sandte die römische Kirche ein ganz nachdrückliches Schreiben an die Korinther, riet ihnen eindringlich zum Frieden und frischte ihren Glauben auf und verkündete die Tradition, die sie unlängst von den Aposteln empfangen hatte. Es gebe einen allmächtigen Gott, der Himmel und Erde erschaffen und den Menschen gebildet und die Sintflut geschickt und den Abraham berufen habe; der das Volk aus dem Lande Ägypten hinausgeführt, zum Mose gesprochen, das Gesetz gegeben, die Propheten gesandt, dem Teufel und seinen Engeln aber das ewige Feuer bereitet habe. Daß dieser als der Vater unseres Herrn Jesu Christi von den Kirchen verkündet wird und dies als apostolische Tradition aufzufassen ist, können alle, die da wollen, aus jenem Briefe entnehmen; denn der Brief ist älter als die neuen Falschlehrer, die sich über dem Weltenschöpfer und Demiurgen noch einen andern Gott zurechtlügen. Auf genannten Klemens folgte Evaristus, auf Evaristus Alexander, als sechster von den Aposteln wurde Sixtus aufgestellt, nach diesem kam Telesphoros, der glorreiche Märtyrer, dann Hyginus, dann Pius, dann Anicetus. Nachdem dann auf Anicetus Soter gefolgt war, hat jetzt als zwölfter von den Aposteln Eleutherus den Episkopat inne. In dieser Ordnung und Reihenfolge ist die kirchliche apostolische Überlieferung auf uns gekommen, und vollkommen schlüssig ist der Beweis, dass es derselbe Leben spendende Glaube sei, den die Kirche von den Aposteln empfangen, bis jetzt bewahrt und in Wahrheit uns überliefert hat.

Irenäus, Gegen die Häresien, Buch 3, Kap. 3, Nr. 1–3, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten & München, 1912

Sukzession von Männern und Frauen im bischöflichen Amt

Die orthodoxen Kirchen und die römisch-katholische Kirche erkennen die Weihe von Frauen zu Priestern und insbesondere Bischöfen nicht an; anders ist dies bei vielen Teilkirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft sowie bei der Herrnhuter Brüdergemeine, der schwedischen Kirche, der altkatholischen Kirche und mehreren kleineren Kirchen. Während manche Kirchen mit rein männlichen Sukzessionslinien die apostolische Nachfolge in den Kirchen, bei denen Frauen zum Bischofsamt zugelassen werden, anzweifeln, wird die Sukzession in den Kirchen mit rein männlichen Linien von den Kirchen, die auch Frauen zulassen, nicht angezweifelt. Die Mitglieder der Porvoo-Gemeinschaft anerkennen ihre apostolische Sukzession gegenseitig.

Wechselseitige Anerkennung und Auseinandersetzungen

War in der alten Kirche die gegenseitige Anerkennung der Apostolizität für die Ortskirchen eine Möglichkeit, trotz sichtbarer Unterschiede die Gemeinsamkeit im Glauben (communio) festzuhalten, so stellt die An- und Aberkennung der apostolischen Sukzession heute ein diffiziles Instrumentarium der Annäherung und Abgrenzung der Konfessionen bereit.

Im einzelnen ergibt sich dabei folgendes Bild:

  • Die apostolische Sukzession der anglikanischen Kirche wird mittlerweile von vielen Kirchen anerkannt, allerdings nicht in der römisch-katholischen Kirche: Papst Leo XIII. erklärte in seiner Bulle Apostolicae Curae 1896 die anglikanische Ordination wegen formaler Änderungen am Ritus unter Edward VI. für ungültig. Dagegen erkennt die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen seit 1925 die apostolische Sukzession und Gültigkeit der Weihen in der anglikanischen Kirche an.
  • Die östlich-orthodoxen Kirchen erkennen gewöhnlich die Ordination durch römisch-katholische und anglikanische Bischöfe zum Diakon oder Priester an, ebenso die eines zur Orthodoxie konvertierten Bischofs. Allerdings gibt es in diesen Kirchen auch Stimmen, für die die richtige Lehre als wichtigstes Element der Sukzession im Vordergrund steht, weshalb sie die mit einer ihrer Ansicht nach falschen Lehre verbundenen Ordinationen unorthodoxer Kirchen nicht anerkennen.
  • Die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen inzwischen im Allgemeinen die jeweils anderen kirchlichen Ämter an, mancherorts pflegen sie auch die gegenseitige Kommunion; Priester können einander vertreten.

Theologische Interpretationen

Neben der orthodoxen Kirche berufen sich folgende im Weltkirchenrat vertretene Kirchen in der Lehrautorität ihrer Ämter auf die apostolische Sukzession:

katholische Kirche

Römisch-katholische Kirche

In der nachkonziliaren katholischen Theologie wird dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite gestellt. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats (siehe auch Vagantenbischof). Der Grund hierfür ist die Schwäche des sogenannten „Pipeline-Prinzips“ bei der Sukzession: es ist moralisch indifferent. Unwürdige Amtsträger, die qua Weihe in der Sukzession stehen, können nach ihrem Belieben damit umgehen.

weitere

Protestantische Kirchen

Die „Sukzession der Schrift“ meint die lückenlose Weitergabe der christlichen Lehre durch die Bibel selber. Einige protestantische Kirchen lehnen daher das Prinzip der apostolischen Sukzession ab.

Lutherische Kirchen

Da Martin Luther ursprünglich keine neue Kirche gründen wollte, stellte sich die Frage nach der Sukzession anfangs nicht. Erst als die Kirchenspaltung unumgänglich geworden war und kein altgläubiger Bischof in Deutschland zur Reformation übergegangen war und andererseits nicht auf Dauer mit einem genügend großen Zustrom konvertierender geweihter Priester zur Versorgung der Gemeinden gerechnet werden konnte, weihte Luther selbst Nikolaus von Amsdorf zum lutherischen Bischof. An dieser Stelle ist also im deutschen Luthertum die apostolische Sukzession, wie sie seit dem Konzil von Trient die römisch-katholische Kirche versteht, unterbrochen. In Skandinavien, zum Beispiel Schweden, sind römisch-katholische Bischöfe zur lutherischen Kirche konvertiert, so dass dort die Sukzession nach römisch-katholischem Verständnis, wenn auch nicht von ihr anerkannt, weiter besteht.

Es besteht theoretisch jedoch die Möglichkeit seitens der Kirchen, die die apostolische Sukzession für konstitutiv halten, den Ausnahmefall der Weitergabe der Sukzession durch einen Priester – nämlich Luther selbst – in der genannten Notlage anzuerkennen - wo man doch, namentlich im Mittelalter, mit zahlreichen nicht kirchenrechtskonformen Amtsübertragungen rechnen muss. Dieses Argument gewinnt dadurch an Gewicht, dass die römisch-katholischen Sukzessionslinien sich auch „nur“ bis ins 12. Jahrhundert zurückführen lassen und die Theorie einer Kette kirchenrechtlich gültiger Weihen von den Aposteln zu den frühesten identifizierbaren Konsekratoren unbeweisbar ist.

Von lutherischer Seite wird die apostolische Sukzession trotzdem als eine ehrwürdige Tradition der Kirche betrachtet, sie gehört nach anglikanischer Formulierung zum „bene esse“ (Gutsein), aber nicht zum „esse" (Sein) der Kirche. Man verwendet oft auch die Bezeichnung historischer Episkopat. Für das Kirchenverständnis ist er nicht konstitutiv. Protestantische Bibelwissenschaftler finden keinen Anhalt dafür, dass die Aufgabe der „Zwölf“, das neue Israel zu repräsentieren und Zeugen des irdischen Wirkens Jesu Christi, seines Leidens, Sterbens und Auferstehens zu sein, von Christus als ein fortdauerndes „Amt“ gestiftet worden sei, in das qua Handauflegung in späteren Generationen andere Menschen eintreten sollen, die natürlich selbst nicht Zeugen der genannten Ereignisse waren.

Lutheraner kennen zwar durchaus ein der Gemeinde gegenüberstehendes Amt der Wortverkündigung und Sakramentenverwaltung, das nicht nur eine Beauftragung seitens der Gemeinde ist wie in der reformierten bzw. freikirchlichen Tradition, sondern auch die Gesamtkirche gegenüber der Ortsgemeinde repräsentieren soll, aber mit den Aposteln den gleichen Glauben zu teilen, wie er in der Heiligen Schrift enthalten und in den altkirchlichen Bekenntnissen gültig zusammengefasst ist, gewährleistet im protestantischen Sinne hinreichend die Apostolizität einer Kirche.

Hochkirchliche Bewegung

Anfang des 20. Jahrhunderts entstand im deutschen evangelischen Raum die „Hochkirchliche Bewegung“. Die Leiter der verschiedenen hochkirchlichen Bruderschaften haben in der Regel eine Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfangen. Ihre „Weihelinie“ wird für gewöhnlich über altkatholische Bischöfe auf die Apostel zurückgeführt. Weil hochkirchliche Weihen grundsätzlich immer gegen den Willen der Leitungen der evangelischen Landeskirchen vollzogen werden, bemühen sich diese darum, solche – in ihren Augen irregulären – Aktionen zu unterbinden.

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und konfessionell lutherische Kirchen, wie die Lutherische Kirche Missouri-Synode aus den USA, Lutherischer Kirchen im Baltikum und Teilen Afrikas, sehen in ihrem lutherischen Weiheverständnis eine historische Kontinuität. Die Grundfunktionen des apostolischen Dienstes, wie Wortverkündigung und Spendung der Sakramente, werden heute von den gültig geweihten Pfarrern ausgeführt. Sie stehen in der Ausübung ihres Dienstes in persona Christi (an der Stelle Christi) und somit der Gemeinde gegenüber. Die Weitergabe des einen von Christus gestifteten Amtes der Wortverkündigung und Spendung der Sakramente erfolgt von Generation zu Generation durch den altkirchlichen Ritus der Handauflegung durch den Bischof, Propst oder Superintendenten, also eines Amtsträgers im kirchenleitenden Amt. Bei der Weitergabe geht es dieser Kirche daher nicht um die Vollständigkeit von Sukkzessionslinien, sondern um das Bekenntnis zur historischen Kontinuität der einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche. Daher hat die Sukzession des Amtes einen personalen Charakter, so dass diese lutherische Kirche die Lehr- und Personensukzession als zusammengehörig versteht. Das geistliche Amt wird nicht, wie in den Landeskirchen in Deutschland, aus dem Priestertum aller Gläubigen abgeleitet, sondern mit den Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften aus dem Apostolat.

Mormonen

In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage – landläufig als Mormonen bekannt – wird angenommen, dass die Weitergabe der apostolischen Vollmacht durch einen „großen Abfall“ vom wahren Glauben nach dem Tod der urkirchlichen Apostel nicht mehr möglich gewesen sei. Daher anerkennt sie auch keine Kirche als von Jesus Christus bevollmächtigt. Sie selbst beansprucht aber diese Vollmacht, die von den auferstandenen Aposteln und ursprünglichen Kirchenführern Petrus, Johannes und Jakobus auf ihren Gründer Joseph Smith im Jahr 1829 übertragen worden sei. Damit sei eine neue Linie von apostolischer Sukzession begonnen worden, die sich in der Ordinationslinie jedes Priestertumsträgers, das heißt der meisten erwachsenen männlichen Kirchenmitglieder, fortsetze.

Sukzessionslinien in der römisch-katholischen Kirche

Der Bischof von Rom führt seine Sondervollmachten auf den Apostel Petrus zurück, der als erster der christlichen Gemeinde von Rom vorstand.

In der römisch-katholischen Kirche gibt es fünf Sukzessionslinien, von welchen die Linie des Kardinals Scipione Rebiba am stärksten ist. Benannt sind die Linien nach den Konsekratoren, welche am Anfang der Linie stehen.

Darüber hinaus gibt es innerhalb der römisch-katholischen Kirche einige Bischöfe, die ihre Sukzessionswurzeln in den Linien der östlichen Kirchen haben. Diese Bischöfe sind überwiegend in den Episkopaten der mit Rom unierten Kirchen zu finden. Einige Beispiele:

Der Grund, warum nur noch diese Linien existieren, ist folgender: Für gewöhnlich empfing ein an der Kurie tätiger Bischof seine Weihe von einem Kurienkardinal oder vom Papst selbst. Er selbst war dann oftmals Konsekrator von Missionsbischöfen, welche wiederum in der Mission neue Bischöfe weihten. Dies erklärt die Sukzessionsfolge für Afrika, Asien und Amerika. In Europa galt es als besonderes Privileg, vom Papst geweiht zu werden, welcher selbst aber für gewöhnlich vor seinem Pontifikat ein Kuriale war und seine Weihe von einem Kurienkardinal oder einem Vorgängerpapst empfangen hatte. Von diesen Bischöfen aus verbreitete sich dann die Linie weiter. Ein Beispiel: Der Kölner Erzbischof Clemens August I. von Bayern ließ sich vom Papst zum Bischof weihen. Alle von ihm geweihten Bischöfe standen also automatisch in der Rebibalinie. Andere Linien starben im Verlauf der Reformation oder der Säkularisation aus, da es in diesen Jahren kaum noch Bischofsweihen gab. Die Bischöfe aber, welche geweiht wurden, hatten vor allem Konsekratoren der Rebibalinie.

Die von Von-Bodman-Linie ist nur noch sehr selten anzutreffen, da viele ihr angehörenden Bischöfe selbst nicht geweiht haben. Sie waren zwar Mitkonsekratoren, niemals aber Hauptkonsekratoren. Sie war vor allem in den Niederlanden und den Asienmissionen vertreten. Heute ist diese Linie noch in Indonesien verbreitet, wo ihr unter anderem der Erzbischof von Merauke, Nicolaus Adi Seputra (* 1959) angehört.

Die Uchańskilinie ist vor allem in Polen zu finden. Ihr bekanntester Vertreter war Papst Pius XI. Heute gehört dazu unter anderem Józef Kardinal Glemp (* 1929). Mittlerweile ist bekannt, dass Jakub Uchański ihr nie angehörte.[2] Der vorläufige Stand ist, dass sie bis zu einem Bischof Claudio Rangoni verfolgt werden kann, der in den Jahren 1598 bis 1607 als päpstlicher Nuntius in Polen eingesetzt war. Rangoni wiederum hat sich mittlerweile (Ende 2008) als Mitglied der Rebiba-Linie erwiesen.

Die Roverelinie findet sich heute vor allem in Frankreich. Ihr aktuell wichtigster Vertreter ist Jean Marcel Kardinal Honoré, der emeritierte Erzbischof von Tours (* 1920).

Die De-Bovet-Linie war vor allem in der Chinamission zu finden. Möglicherweise ist sie dort bereits abgeschlossen, wenn sie nicht in der dortigen Untergrundkirche weiterlebt. Unter ihren verbliebenen Vertretern sind zudem die Erzbischöfe von Samarinda (Indonesien), Florentinus Sului Hajang Hau (* 1948) und Kuala Lumpur (Malaysia), Murphy Pakiam (* 1938).

Sukzessionsliste der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

Johannes Paul II.

Henry Benedict Stuart, Kardinal York

Benedikt XVI.

Gemeinsame Sukzessionswurzel in Kardinal Rebiba

Die Sukzessionslinien, die – wie die gemeinsame Linie der beiden Päpste über Henry Benedict Mary Clement Kardinal Stuart of York – auf Scipione Kardinal Rebiba zurückgehen, sind die in der römisch-katholischen Kirche am häufigsten belegbaren.

Doch teilt sich die Linie Rebiba bereits nach Kardinal Paluzzi Altieri degli Albertoni. Eine Linie ist nun die oben genannte Linie Rebiba-Orsini de Gravina, die zweite Linie ist Rebiba-Carpegna, wozu heute unter anderem Roger Kardinal Mahony von Los Angeles gehört. Die Linie Rebiba-Orsini teilt sich später noch einmal in die beiden Linien Orsini-Enriquez, deren bedeutendster Vertreter Papst Pius IX. ist, und Orsini-Rezzonico, von denen letztere heute die Hauptlinie darstellt, zumal Carlo della Torre Rezzonico (Papst Clemens XIII.) der Konsekrator von Henry Benedict Mary Clement Kardinal Stuart of York ist.

della Roverelinie

Literatur

  • Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums, Düsseldorf 1998
  • G. Gaßmann / H. Meyer Hg.: Das kirchenleitende Amt. Dokumente zum interkonfessionellen Dialog über Bischofsamt und Papstamt, Frankfurt 1980
  • Jörg Winter: Zum Amtsverständnis der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10931-9, S. 975–985.
  • Freiherr von Campenhausen: Evangelisches Bischofsamt und apostolische Sukzession, Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 2000 Band 45

Einzelnachweise

  1. nach Brox
  2. Prokop, Krzysztof Rafał: Sukcesja święceń biskupich pasterzy Kościoła Legnickiego. Szkice Legnickie, XXVIII (2007), 317–328

Weblinks


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