Masseuse

Masseuse

Der Masseur und medizinische Bademeister (weibliche Form: Masseurin) ist die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf ist seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt.

Umgangssprachlich werden als Bademeister auch die Bediensteten in Schwimmbädern bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmeistergehilfe) bzw. Meister für Bäderbetriebe (Schwimmmeister).


Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

Allgemeines

Die Ausbildung ist durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV) geregelt und findet an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt. Neben den schulgeldpflichtigen Schulen, die meistens privat geführt sind, gibt es an manchen Universitäten Schulen, die wenig oder kein Schulgeld verlangen. Dort werden die angehenden Masseure und medizinischen Bademeister als Gegenleistung in den Bäderabteilungen eingesetzt.

Für die Ausbildung muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ferner soll der Auszubildende mindestens den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertig anerkannte Schulbildung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer besitzen. Darüber hinaus muss er ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs vorlegen. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre, in denen theoretisches und praktisches Wissen vermittelt wird. Am Ende folgt die Prüfung in Form eines Staatsexamen. Im Anschluss daran muss ein halbjähriges Praktikum in einem anerkannten Praktikumsbetrieb absolviert werden. Nach bestandener Prüfung und nach Ableistung des Praktikums kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde das Recht sich Masseur(in) und medizinische(r) Bademeister(in) nennen zu dürfen, verliehen werden.

Inhalt

Den Auszubildenden werden die Grundlagen der Anatomie und Physiologie, im speziellen die Muskulatur und der Knochenaufbau vermittelt. Weitere theoretische Grundlagen bilden die Krankheitslehre und die Hygiene. Theoretisch und praktisch werden allgemeine und spezielle Massagen, einschließlich Reflexzonen- und Unterwasserdruckstrahlmassage unterrichtet. Als weitere Therapien werden die Grundlagen und Technik der Wärme- und Lichtbehandlung, Elektrotherapie und Strahlenheilkunde und die Grundbegriffe und Grundlagen der Badeheilkunde, einschließlich der Kneipp’schen Verfahren, unterrichtet. Ferner enthält der Ausbildungsplan Verbandslehre, Erste Hilfe, sowie allgemeine und spezielle Berufslehre, einschließlich der Berufsethik

Eine Besonderheit der Ausbildung war bis 2003 die medizinische Fußpflege. Da seit diesem Jahr die Bezeichnung Medizinischer Fußpfleger eine geschützte Berufsbezeichnung ist, darf sie bei Masseuren und medizinischen Bademeistern nicht mehr mit ausgebildet werden bzw. darf man den Titel ohne die staatliche Prüfung nicht mehr tragen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Zu den zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten gehören die Fortbildungen in Lymphdrainage und Sportmassage bzw. zum Fitness-Fachwirt/in oder Fachwirt/in für soziale Dienstleistungen. Einige Schulen für Physiotherapie bieten eine verkürzte Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister an. Mit einer erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung können z. B. Studiengänge aus den Bereichen Sport- oder Medizinpädagogik studiert werden.

Siehe auch

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