Mehrehe

Mehrehe
Länder mit legaler Polygamie (grün)

Die Polygamie – von griech. πολύς (polys) (= viel) und γάμος (gamos) (= Ehe) – bezeichnet eine Form der Vielehe und der Duldung von gleichzeitigen eheähnlichen Beziehungen. Bei zwei Ehen spricht man von Bigamie. Polygamie wird im Allgemeinen als das Gegenteil von Monogamie verstanden. Polygamie als gesellschaftliche Institution ist zu unterscheiden von Polyamory, bei der die Partner einvernehmlich entgegen gesellschaftlichen Normen mehrere offen geführte und individuell ausgehandelte Liebesbeziehungen eingehen können und die sich als Subkultur mit der Queer-Bewegung überschneidet.

Es wird unterschieden zwischen Polyandrie (Vielmännerei – bei der eine Person mehrere männliche Partner hat) und Polygynie (Vielweiberei – bei der eine Person mehrere weibliche Partner hat) sowie der sogenannten Gruppenehe (Polygynandrie) und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind. Polyandrie ist besonders in Ackerbaukulturen auf niederer Stufe (Hackbau) verbreitet, während Polygynie eher Kulturen mit viehzüchterischem Hintergrund kennzeichnet. Entscheidend ist bzw. war ursprünglich, dass das Geschlecht, das den Hauptteil zum Lebensunterhalt liefert, das andere Geschlecht auch in dieser Beziehung dominiert.

Inhaltsverzeichnis

Evolutionsbiologische Erklärungsansätze

Die Zulassung der Polygamie bedeutet nach manchen Erklärungen auch den Schutz des Mannes vor eigenem Ehebruch, da die Psychologie gezeigt habe, dass Männer eher dazu neigen, mit mehreren Frauen intime Kontakte zu pflegen als umgekehrt Frauen mit Männern:[1]

„Studien des Evolutionspsychologen David C. Schmitt von der Bradley Universität basierten auf der Erhebung unter 16.000 College-Studenten aus 52 Nationen. Insgesamt sagten mehr als 52 Prozent der befragten männlichen Teilnehmer der Studie aus, dass sie sich mehr als eine Sexualpartnerin in den kommenden Monaten wünschen würden, während lediglich 4,4 Prozent der Probandinnen diese Absicht äußerten.
Gleichfalls waren die Männer eher zu Sexualkontakten mit Personen bereit, die sie erst seit kurzer Zeit kannten, während sich die weiblichen Befragten mehr Zeit nehmen wollten, um den Partner kennenzulernen (…) Dass Schmitts Untersuchung nahelegt, dass Männer anscheinend ihren sexuellen Drang und das umherschweifende geifernde Auge nicht beherrschen können, weil es in ihren Genen angelegt ist, macht sie so wertvoll. Die Chicago Sun-Times bringt es in einer Überschrift auf den Punkt: ‚Forscher sagt: ‚Männer sind geboren zum Rummachen’’.“

Existierende Polygamie in den Regionen der Welt

Polygamie im westlich-europäischen Kulturraum

Polygamie in Deutschland

Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.

Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert.

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Polygamie in der Schweiz

Gemäß Schweizerischem Strafgesetzbuch ist Polygamie verboten. Art. 215 StGB wurde an das neue Institut der eingetragenen Partnerschaft angepasst und lautet nun:

„Wer eine Ehe schliesst oder eine Partnerschaft eintragen lässt, obwohl er verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, wer mit einer Person, die verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, die Ehe schliesst oder die Partnerschaft eintragen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Artikel 215 StGB

Polygamie in Großbritannien

Im Vereinigten Königreich gibt es Bigamie-Gesetze, die die Polygamie unterbinden sollen. 1922 gestand eine Britin aus Sheffield, mit 61 Männern verheiratet zu sein. Dies ist bisher die höchste bekannte Anzahl von Ehen.

Polygamie in den Vereinigten Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten ist die Polygamie verboten. In der Vergangenheit wurde sie jedoch vor allem von mormonischen Glaubensgemeinschaften praktiziert. 1890 verzichtete die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage offiziell darauf, jedoch behielten einige die Praxis bei und bildeten in der Folge Sondergemeinschaften. Die meisten Polygamisten der USA wohnen in abgelegenen ländlichen Orten, und die Staatsanwaltschaften strengten wiederholt Prozesse gegen sie an. Wegen der schwierigen Beweislage berufen sich die Staatsanwaltschaften dabei auf finanziellen Betrug, denn die großen polygamischen Familien (z.B. mit 29 Ehefrauen) haben zuweilen massiv Sozialhilfe beansprucht.

Polygamie in Südostasien

In Thailand ist es durchaus üblich, zusätzlich zur Erstfrau („große Frau“) weitere Frauen zu nehmen („kleine Frauen“). Dies hängt mitunter damit zusammen, dass im Familienverbund ein möglichst männlicher Erbe erwartet wird. Stellt sich die „große Frau“ als unfruchtbar heraus wird eine „kleine Frau“ zur Zeugung des Erben hinzugeholt und kann sich dann im „Erfolgsfall“ zur neuen „großen Frau“ entwickeln. Die Annahme, der Mann sei unfruchtbar, kommt wegen des Gesichtsverlustes kaum in Betracht.

Polygamie in Ozeanien

Unter der ursprünglichen Bevölkerung Neuguineas und der umliegenden Inseln existiert Polygamie sowohl in der Ausprägung Polygynie (Vielweiberei) als auch als Polyandrie (Vielmännerei). Das Thema wird gesellschaftlich kontrovers diskutiert und auch in Verbindung mit der Praxis des Brautpreises und der Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten gesetzt.

Polygamie in Afrika

Im südafrikanischen Königreich Swasiland ist Polygamie nichts Ungewöhnliches. Der jetzige König Mswati III. hat im Mai 2005 bereits seine zwölfte Frau geheiratet. Sein Vater König Sobhuza II., der 1982 starb, hatte beispielsweise zehnmal so viele Frauen.


Polygamie in den Weltreligionen

Polygamie im Christentum

Sämtliche großen Glaubensrichtungen des Christentums lehnen die Polygamie ab. Sie ist deshalb in so gut wie allen seit langer Zeit christlich geprägten Ländern verboten oder nicht üblich.

Im griechischen Kulturraum, in dem sich das Christentum zuerst ausbreitete, war die Polygamie, im Sinne mehrerer Eheschließungen mit freien und ebenbürtigen Frauen, damals schon seit einigen Jahrhunderten praktisch vollständig verschwunden, auch wenn Konkubinate mit Sklavinnen weit verbreitet waren. Seit sich der neue Glaube in neue Kulturkreise auszubreiten begann, spielte jedoch die Frage der Mehrehe immer wieder eine Rolle. In früheren Zeiten war dies etwa bei Normannen und anderen Germanen der Fall, die die Mehrehe auch nach ihrer Christianisierung noch jahrhundertelang weiterpflegten. In neuerer Zeit wurde sie bei den Mormonen praktiziert, war jedoch am Rande des Christentums angesiedelt. Dabei stand die überlieferte polygame Praxis einiger früher biblischer Patriarchen im Widerspruch zur verbreiteten christlichen Theologie, die die Monogamie predigte.

In christlichen Reformbewegungen spielte die Polygamie-Frage durch die Jahrhunderte hindurch immer wieder eine Rolle. Während der Reformation riet Martin Luther Landgraf Philipp von Hessen, seine zweite Ehe, eine morganatische Ehe, der öffentlichen Ordnung willen geheimzuhalten, wenngleich er nichts Unbiblisches daran fand. Die „Wiedertäufer von Münster“ (Anabaptisten) praktizierten Polygamie, allerdings überlebte diese Praxis die Niederlage von 1535 nicht in öffentlich sanktionierter Form. [2]

In vielen Ländern mit christlichem Hintergrund spielt Polygamie bis heute eine Rolle. Beispiele sind die Philippinen, verschiedene pazifische Länder wie Papua-Neuguinea und Fidschi oder weite Teile Afrikas. Polygamisten in diesen Ländern sind allerdings in der Regel nicht in besonderen Kirchen oder Gruppen organisiert. Hier wird Polygamie oft als Relikt der vorchristlichen Zeit angesehen; anders in Nordamerika, wo es kleine polygame Kirchen und andere Gruppen gibt.

Die Römisch-Katholische Kirche hat sich gegen jede rechtliche Duldung der Vielehe gewandt. Die mit der Vielehe verbundenen Probleme dürften weder im Namen der Religionsfreiheit gerechtfertigt noch aus einem „falsch verstandenen Multikulturalismus“ kleingeredet werden.[3]

Polygamie und die Bibel

Die Polygamie wird im Alten und Neuen Testament nirgends grundsätzlich verurteilt. Die Ehe als fundamentale gesellschaftliche Institution wird sogar in Bezug auf das Verhalten eines Ehemannes zu mehreren Ehefrauen (Polyandrie war nicht vorgesehen) im Alten Testament eingehend geregelt.

In bestimmten Fällen wie der Leviratsehe (Lev 18,16 LUT; 20,21 LUT; Dtn 25,5–10 LUT) ist eine Ehe mit der Ehefrau des kinderlos vorverstorbenen Bruders ungeachtet allenfalls weiterer Ehen sogar ausdrücklich vorgeschrieben, um dem Bruder von seiner früheren Ehefrau einen Nachfolger zu geben. Dies das Thema der Geschichte von Juda und Tamar (Gen 38 LUT). Diese Verpflichtung schließt nicht nur eine reine Versorgungsehe, sondern auch die sexuelle Vereinigung ein. Von der Leviratsehe kann abgesehen werden, wenn die Ehefrau des verstorbenen Bruders ausdrücklich auf dieses ihr zustehende Recht verzichtet.

Die gleichzeitige Verheiratung gottgefälliger Männer mit mehreren Frauen war dabei im Alten Testament für Männer mit ausreichendem Einkommen neben der sexuellen Vereinigung mit Dienerinnen und anderen Frauen tieferen Standes nichts Außergewöhnliches. So zeugte Jakob die Häupter der späteren 12 Stämme mit den zwei verschwisterten Ehefrauen Rahel und Lea sowie mit deren beiden Dienerinnen. Allerdings kamen damals bereits Probleme auf, wenn sich die Frauen nicht miteinander vertrugen, die zum Teil Vertreibungen verursachten (beispielsweise der Dienerin Hagar auf Betreiben von Sarah als erste Ehefrau von Abraham). König David hatte ebenfalls gleichzeitig mehrere Ehefrauen neben den Dienerinnen. Auf die Spitze trieb es Salomon mit 1000 Ehefrauen und Geliebten, was dann auch den Propheten zu viel schien.

Auch Jesus verurteilte nie die Polygamie, sondern akzeptierte sie in seinen Auseinandersetzungen mit den Pharisäern und Sadduzäern, auch wenn sie damals wahrscheinlich in Jerusalem nicht die Regel war. Er verwies insbesondere darauf, dass sich bezüglich der Eheregeln durch seine Lehre gegenüber derjenigen von Moses keine Änderungen ergeben hätten.

Der christliche Kaiser Karl der Große hatte, wie verschiedene andere germanisch-christliche Fürsten seiner Zeit, mehrere Ehefrauen und Nebenfrauen. Allerdings übernahm die frühe katholische Kirche bald das römisch-hellenistische Verständnis einer monogamen ehelichen Beziehung. Einige Reformatoren, so beispielsweise Luther und Melanchthon in ihrer Beurteilung der Zweitehe des Landgrafen Philipp von Hessen, hielten die Polygamie zumindest von Fürsten für biblisch rechtmäßig. Allerdings sollte sie heimlich praktiziert werden, weil andere Autoritäten wie der Kaiser und die tieferen Stände daran Anstoß nehmen könnten, was der evangelischen Sache geschadet hätte. Einige mormonische Splittergruppen halten bis heute an der von Gott erlaubten Ehe zwischen einem Mann und gleichzeitig mehreren Frauen fest.

Polygamie im Mormonentum

siehe Hauptartikel: Mehrfachehe (Mormonen)

Polygamie im Islam

In allen mehrheitlich muslimischen Ländern außer Tunesien, der Türkei und den Ländern der früheren Sowjetunion ist die Polygamie legal und wird praktiziert. Die berühmteste Person der Polygamie im Islam ist sicherlich der ehemalige saudische König Abd al-Aziz ibn Saud, der Schätzungen zufolge 3000 Frauen in seinem Harem gehabt haben soll, zu dem neben Ehefrauen auch Konkubinen, Töchter und Sklavinnen gezählt werden. 81 Kinder von 17 verschiedenen Ehefrauen sind staatlich anerkannt. Am häufigsten wird die Mehrehe in Westafrika unter Muslimen sowie in einigen arabischen Staaten praktiziert. In anderen vom Islam dominierten Regionen ist sie weniger häufig.

Zwischen allen Staaten, die die islamische Polygamie erlauben, bestehen einige grundsätzliche Übereinstimmungen. Gemäß dem islamischen Recht darf ein Mann bis zu vier Frauen ehelichen, sofern ihm seine erste Frau dies erlaubt. Jeder Frau hat er einen eigenen Haushalt und eigenes Vermögen einzurichten sowie eine Mitgift zu geben. Oft pflegen die Frauen keinen engen Kontakt untereinander, sondern leben getrennt in jeweils eigenen Wohnungen oder Zimmern, manchmal auch an verschiedenen Orten. Zuweilen untersagen gesetzliche Regelungen jenen Männern, die nicht jeder Frau einen eigenen Hausstand einrichten können, die Polygamie.

Die Beschränkung der Mehrehe auf vier Frauen für alle Muslime außer dem Propheten Mohammed selbst fußt auf dem Koran, Sure 4:3:

„Und wenn ihr fürchtet, den Waisen nicht gerecht werden zu können, nehmt euch als Frauen, was euch gut erscheint, zwei oder drei oder vier. Doch wenn ihr fürchtet, ihnen nicht gerecht werden zu können, heiratet nur eine …“

In den folgenden Versen, mit denen 4:3 inhaltlich verbunden ist, geht es um die Vermählung mit Waisen. Die Vormunde verwaister Mädchen erlangen, insbesondere zur Zeit der Niederschrift des Korans, einen Vorteil, falls die Mündel heiraten wollen. Als ihre Vormunde konnten sie versucht sein, die Anvertrauten, ohne ein ausreichendes Brautgeld zu entrichten, zu heiraten, indem sie das Erbe für sich beanspruchten. Der Koranvers besagt im Kontext, dass Männer, die befürchten, die anvertrauten Waisen, die sie zur Frau nehmen möchten, möglicherweise nicht gerecht behandeln zu können, sich andere Frauen nehmen können, die dann nicht verwaist, sondern frei sein sollen, die Familien oder Vormunde zur Seite haben, die sie beschützen können. Allerdings ist auch eine andere Deutung möglich: Falls ein Mann, der für eine anvertraute Waise verantwortlich ist, befürchtet, diese nicht gerecht behandeln zu können, kann er seiner Frau bzw. seinen Frauen die Aufgabe übertragen, sich um die Mündel zu kümmern.

Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um Vollwaisen handelt, die weder Vater noch Mutter noch sonstige enge Verwandte haben, die die Vormundschaft übernehmen könnten. Denn diese Personen besaßen zur Zeit der Abfassung des Koran einen besonders niedrigen sozialen Status und keine heute mehr rekonstruierbaren Rechte, soweit sie nicht vom Vormund eingeräumt wurden. Den Rahmen für das rechtliche Verhältnis zwischen ihnen legen die Verse 4:23-24 fest, die den Frauen einen Mann nach islamischem Recht nach 4:3 zu ehelichen erlauben.

Einige moderne Muslime betonen hingegen, dass der Koran die Polygamie verbiete.[4] Dabei berufen sie sich auf Sure 4:129:

„Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget.“

In Verbindung mit dem Gebot der Gleichbehandlung nach 4:3 und Argumenten aus dem näheren Kontext schlussfolgern sie, dass eine Mehrehe nur in wenigen, besonders außergewöhnlichen Situationen erlaubt sei; als Beispiel wird Männermangel infolge eines Krieges genannt. Grundsätzlich sei jedoch die Einehe vorzuziehen.

Gegner dieser Position glauben, dem traditionellen Verständnis folgend, dass 4:129 weder Polygamie verbietet noch von ihr abrät, sondern den Mann anleitet, alle seine Frauen gerecht zu behandeln, auch wenn er sie nicht alle in gleicher Weise wird lieben können oder für sie das Gleiche empfinden wird.

Dabei stützen sie sich auf die Fortsetzung in Sure 4:129:

„Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah allverzeihend, barmherzig.“

Polygamie im Judentum

Die Polygamie war im aschkenasischen Judentum bis etwa um das Jahr 1000 erlaubt. Danach legte der einflussreiche Rabbiner Gerschom ben Jehuda in einem Gutachten zum Schutz vor der hauptsächlich monogame Vorstellungen vertretenden christlichen Umgebung fest, dass polygame Ehen nur mit Zustimmung von 100 Rabbinern zu schließen seien, was in der Praxis einem Verbot gleichkam. Im sephardischen und orientalischen Judentum war sie bis ins 20. Jahrhundert üblich, heute sind die Sepharden aber häufig in westliche Ländern wie Frankreich und Kanada gezogen, wo die Polygamie verboten ist, oder nach Israel, wo die bei der Einwanderung vorhandenen Vielehen anerkannt wurden, die Schließung neuer Vielehen aber verboten wurde.

In keiner bekannten aschkenasischen orthodoxen Strömung der aschkenasischen Juden wird heute die Polygamie gerechtfertigt oder praktiziert. Auch der umstrittene chassidischeLubawitscher Rabbi“ hat nur die theologische Erlaubtheit gerechtfertigt, aber nicht die praktische; seine Anhänger leben durchgängig monogam. Dieselbe Situation herrscht bei den orthodoxen Sepharden, beispielsweise den Anhängern der Schas-Bewegung.

Polygamie im Buddhismus

Der Buddhismus hat verschiedene Ausprägungen, im Westen passt er sich der Kultur an. Es geht darum, möglichst wenig Leid zu verursachen. Allgemeine Äußerungen zu Polygamie sind nicht bekannt. In der alten buddhistischen tibetischen Kultur, die bis zu der chinesischen Besetzung andauerte, war sowohl die Polygynie – ein Mann mit mehreren Frauen verheiratet – als auch die Polyandrie – eine Frau mit mehreren Männern verheiratet – toleriert. Dies wird gelegentlich auch heute noch praktiziert. Aus der ethischen Sicht des Buddhismus heraus ist es unumgänglich, dass eine Beziehung von allen Seiten freiwillig eingegangen wird. Nicht selten kam es jedoch aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten zu solchen Verbindungen.

Polygamie im Hinduismus

Im Hinduismus gibt es Regeln, die Polygamie erlauben und regulieren.


Einzelnachweise

  1. Scott Fornek: Men born to fool around, researcher says (2. August 2003)
  2.  vgl. en:Polygamy
  3. Radio Vatikan: Italien: Kirche warnt vor Multikulti 10. Januar 2007
  4. When is Polygamy allowed in Islam?

Siehe auch

Literatur

  • Philippe Antoine, Jeanne Nanitelamio: Peut-on échapper à la polygamie à Dakar ? Paris: CEPED, 1995; ISBN 2-87762-077-8
  • Alfred Yambangba Sawadogo: La polygamie en question; Paris: L’Harmattan, 2006; ISBN 2-296-01489-5
  • Philip Leroy Kilbride: Plural Marriage for our Times. A reinvented Option? London: Bergin & Garvey, 1994; ISBN 0-89789-315-8
    (Polygamie bei Mormonen in USA, polygame Tendenzen in der afroamerikanischen Gesellschaft, Situation der Polygamie in Westafrika, ethische Bewertung in der amerikanischen Gesellschaft, Legalisierung der Polygamie)
  • Bernd Siggelkow, Wolfgang Bücher: Deutschlands sexuelle Tragödie. Wenn Kinder nicht mehr lernen, was Liebe ist; Asslar: GerthMedien, 2008; ISBN 3-86591-346-6 (Frühe Polygamie in der sogenannten Unterschicht hierzulande heute. Teilnehmende Beobachtung des Kinderhilfsprojekts Arche.)

Weblinks


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