- Mehrwegestapler
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Gabelstapler sind die bekanntesten motorgetriebenen Flurförderzeuge, d.h. mit einem Antrieb ausgerüstete Geräte für den innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Weitere motorbetriebene Flurförderzeuge sind zum Beispiel elektrisch angetriebene Hubwagen, Geräte zum Containerumschlag oder fahrerlose Transportfahrzeuge.
Der erste Gabelstapler wurde von dem Schraubenhersteller Eugene Clark im Jahre 1917 entwickelt. Ein Gabelstapler ist insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mittels einer Hydraulik vertikal und in Sonderfällen auch quer bewegbar sind. Die beiden Zinken werden Gabel genannt und gaben dem Gabelstapler seinen Namen.
Inhaltsverzeichnis
Technik
Gabelstapler werden durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert. Der Antrieb eines Gabelstaplers erfolgt mit einem Verbrennungs- oder Elektromotor. Die Verbrennungsmotoren arbeiten mit Treibgas Autogas: Propan/Butan-Gemisch, Diesel oder Erdgas.
Elektrisch oder mit Gas betriebene Gabelstapler dürfen auch in Innenräumen arbeiten. In der Schweiz dürfen Stapler mit Verbrennungsmotor nur nach gründlicher Abklärung in Innenräumen verwendet werden.
Die Kraftübertragung zum Kippen, Heben und teilweise dem Lenken erfolgt mit Hydraulik, beim Fahrantrieb von Geräten mit Verbrennungsmotor auch mit Strömungsgetriebe.
Antriebe mit Elektromotor vermeiden Schadstoffemissionen. Sie benötigen einen Akkumulator, dessen Masse in diesem Fall willkommen ist und zum Schwerpunktausgleich beitragen kann. Es werden Gleichstrom- und Drehstrommotoren mit Umrichter eingesetzt. Der Motor dient auch als generatorische Bremse.
Gabelstapler weisen eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag zum Erreichen eines geringen Wendekreises auf. In der Regel ist der Wendekreis etwa nur so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei dreirädriger Bauweise ist das Einzelrad hinten.
Die meisten Gabelstapler haben keine Stoßdämpfer, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Die Federung übernehmen spezielle Gabelstapler-Reifen sowie ein gefederter Fahrersitz.
Die gebräuchlichsten Hublasten liegen zwischen 1 t und 8 t. Hubhöhen bis zu 6 m sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich.
Sondervarianten
Geländestapler
Eine besonders imposante Variante der Gegengewichtsstapler ist der Geländestapler, auch Großreifenstapler genannt. Hier steht die Geländegängigkeit durch hohe Bodenfreiheit, Niederdruckreifen, hohe Traktion, äußerst robuste Bauweise bei Chassis, Hubgerüst und Lenkachse, starke Motorisierung, in der Regel Dieselmotoren, bei Spitzenmodellen hydrostatisches Getriebe und hohe Standsicherheit bei guter Steigfähigkeit im Vordergrund. Zum Teil haben diese Stapler Allradantrieb. Geländestapler werden auch außerbetrieblich in schwerem Terrain eingesetzt, z. B. in Forstwirtschaft, Holzindustrie, Bergwerken, Recyclingindustrie, Schwerindustrie, im Anlagenbau, in Betonwerken und Ziegeleien.
Schubmaststapler
Eine weitere Spezialvariante ist der Schubmaststapler. Schubmaststapler sind freitragend und radunterstützt zugleich. Zur Lastenaufnahme wird der Mast vorgeschoben, so dass die Gabel frei vor dem Fahrzeug liegt und sich bis auf den Boden absenken lässt. Der Transport der Last erfolgt jedoch bei zurückgezogenem Mast innerhalb der Radarme, was die Fahrstabilität verbessert und den Bedarf an Gegengewicht verringert. Bei seitlich angeordnetem Mast wird die Last mit dem seitlich angeordneten, ausfahrbaren Hubgerüst aufgenommen und für den Transport auf dem Tisch abgesetzt. Da man auf diesem Stapler seitlich sitzt, spricht man auch von einem Seitsitzstapler. Seitsitzstapler sind für den innerbetrieblichen Transport insbesondere langer Lasten gedacht. Neben dem klassischen Dieselmotor wird bei Schubmaststaplern heute auch immer mehr der Elektroantrieb eingesetzt.
Vier- und Mehrwegestapler
Um die Manövrierfähigkeit zu erhöhen, werden Quergabelstapler mit schwenkbaren Rädern ausgestattet und können dann ohne aufwändige Rangiervorgänge quer zur Laderichtung in Lagergänge einfahren. Sind die Räder um 90° schwenkbar, spricht man von Vierwegestaplern, bei beliebig schwenkbaren Rädern von Mehrwegestaplern.
Anbaugeräte
Für Sonderanwendungen ist ein Gabelstapler mit speziellen Anbaugeräten ausrüstbar. Diese sind nach DIN-Norm bei älteren Geräten oder nach FEM-Norm seit ca. 1980 weltweit kompatibel. Gängige Anbaugeräte sind neben verlängernden hohlen Aufsteck-Zinken auch Schaufeln, Teleskopgabeln, Drehgeräte, Seitenschieber, Zinkenversteller sowie Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz der zum Teil recht schweren und ausladenden Anbaugeräte reduziert sich die Resttragfähigkeit. Die Reduzierung ergibt sich aus der Vergrößerung des Lastschwerpunktabstandes sowie der Eigenmasse der Anbaugeräte.
Die Tragkraftreduktion kann mit der nachstehenden Formel berechnet werden. Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:
- Staplermoment M St = Q x (X + C)
- Anbaugerätemoment M E = GE x (ESP + X)
- Restmoment M R = M St ME
- Resttragkraft G L = M R : (X + V + L/2)
die Abkürzungen stehen für:
- M St .. Eigenmoment Stapler
- Q .. Nenntragkraft des Staplers
- X .. Maß Mitte Vorderachse, Gabelträger-Rücken
- C .. Lastschwerpunkt (des Staplers)
- M E .. Eigenmoment Anbaugerät
- M R .. Restmoment
- G E .. Eigengewicht Anbaugerät
- ESP .. Eigenschwerpunkt Anbaugerät
- GL .. maximal zulässiges Gewicht der Last
- V .. Vorbaumaß des Anbaugerätes
- L/2 .. Schwerpunktsabstand der Last
Außerdem gibt es auf den Webseiten mancher Anbaugerätehersteller auch einfach zu bedienende Berechnungsprogramme.
Mittels eines oft am Gabelstapler angebrachten Resttragfähigkeitsdiagramms lässt sich die maximal zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen.
Sicherheit
- In Deutschland ist eine jährliche Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakette angezeigt.
- Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagen- und Abgasüberprüfung vorgeschrieben.
- Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von Flurförderfahrzeugen ist die Voraussetzung in Deutschland zur ordnungsgemäßen Benutzung aller motorbetriebenen Gabelstapler nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Am gesamten meldepflichtigen Unfallgeschehen am Arbeitsplatz beträgt der Anteil von Unfälle mit Gabelstaplern 1,3 %. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist stark rückläufig. Mit 58 % an erster Stelle stehen die sogenannten Anfahrunfälle. Dies sind Unfälle, bei denen Beteiligte vom Stapler angefahren, gestreift oder eingequetscht werden. Unfälle beim Auf- und Absteigen haben einen Anteil von 18 %. Kippunfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit besonders in Kurven oder bei unvorschriftsmäßiger Fahrt mit angehobener Last machen nur 4 % aus. Die restlichen 20 % der Unfälle entfallen auf Schäden durch herunterfallende Lasten, unbefugtes Mitfahren oder Montage und Reparatur. Ursache der meisten Unfälle sind Fahrfehler. Aber auch unzureichende Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs und Wartungsmängel haben ihren Anteil. [1]
Fahrerlaubnis
Wer einen Stapler fahren darf, ist im BGV D27 §7 geregelt:
Auszug: § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
- und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. (2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. (3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.
Dazu weiter:
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Für Altersbegrenzung gibt es eine Ausnahme im Falle der Ausbildung:
Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbstständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsicht führende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.
In der Schweiz sind das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) maßgebend. Fahren darf man nur mit einem Suva-anerkannten Ausweis. Anerkannt sind die Ausbildung durchs Militär und die Ausbildung durch die (interne) Suva-geprüfte Fahrschule.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! Hersteller
- Baumann S.r.L.
- Caterpillar, gehört zu Mitsubishi Heavy Industries
- Fiat/OM Pimespo, eine Marke des Kion-Konzerns
- Hyundai / Hyundai Heavy Industries (Europe)
- Jungheinrich
- Kion Group
- Komatsu Deutschland GmbH
- Kalmar, eine Marke des Cargotec-Konzerns
- Linde Material Handling, eine Marke des Kion-Konzerns
- Manitou
- Matral
- Merlo
- MIAG Fahrzeugbau GmbH
- Mitsubishi, eine Marke von Mitsubishi Heavy Industries
- Nissan
- O&K
- Still GmbH, gehört zum Kion-Konzern
- Toyota Material Handling Group, Teil von Toyota Industries Corporation, mit den Marken Toyota, BT, Cesab und Raymond
- Yale, gehört zum Nacco-Konzern
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Lars Range: Gabelstapler sicher fahren - Lehrbuch Güterkraft, Verlag Heinrich Vogel, 2007, Seite 11
Weblinks
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