- ArbG Stuttgart
-
Das Arbeitsgericht Stuttgart ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Baden-Württemberg.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat seinen Sitz in Stuttgart. Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen und Rems-Murr sowie Teile des Landkreises Göppingen.
Das Gericht ist in insgesamt 36 Kammern gegliedert. Davon sind vier auswärtige Kammern in Aalen eingerichtet und fünf in Ludwigsburg. Es ist eines von neun Arbeitsgerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Johannesstraße 86 in Stuttgart-West. Es wurde 1907 bis 1910 vom Architekten Albert Eitel erbaut und beherbergte ursprünglich die württembergische Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft samt deren Bank. Auf diese Nutzung weisen noch steinerne Verzierungen über dem Eingangsportal hin, das mit Früchten und einem Sämann geschmückt ist. Das Gebäude bildet den nördlichen Abschluss der Johannesstraße – am südlichen Ende der Sichtachse befindet sich die die Johanneskirche im Feuersee.
Das Arbeitsgericht Stuttgart ist seit 2005 in dem Gebäude untergebracht.
Präsidenten
Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart ist Helmut Zimmermann, Vize-Präsident ist Reinhard Ens.
Instanzenzug
Dem Arbeitsgericht Stuttgart sind das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Wikimedia Foundation.