Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung

Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.

In aktuellen Ansätzen zur Definition einer Behinderung nehmen neben medizinisch definierten Schädigungen auch infrastrukturelle Umweltbedingungen, insbesondere aber gesellschaftliche Einstellungen und das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung einen größeren Raum ein. So liegt dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Behindertenrechtskonvention“) ein dynamisch angelegtes Verständnis zugrunde: Danach entsteht Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit vorhandenen oder zugeschriebenen Beeinträchtigungen und mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Behinderung nach der Behindertenrechtskonvention ist als offenes Konzept angelegt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Kategorien und Ursachen

Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in:

Hinsichtlich der Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen:

  • erworbenen Behinderungen
- durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch körperliche Schädigungen, zum Beispiel Gewalteinwirkung, Unfall, Kriegsverletzung
- durch Alterungsprozesse
  • angeborenen Behinderungen
- durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.

Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung, Schwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z. B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.

Einige Behinderungen werden gesellschaftlich überhaupt nicht als solche wahrgenommen, sondern gelten als Ausdruck mangelnder Selbstbeherrschung und Erziehung des Betroffenen. Dies gilt etwa für die ständigen Blähungen von Menschen, die nach einer Darmkrebsoperation die Bauhin' sche Klappe verloren haben oder die von CED betroffen sind. In einer vergleichbaren Situation befinden sich etwa die Betroffenen der Krankheit Morbus Tourette. Bei Behinderungen dieser Art sind soziale Behinderung und diskriminierende Ausgrenzung der Betroffenen besonders gravierend.

Häufigkeit

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 2007 (Stand 31. Dezember) in Deutschland 6.918.172 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ein hoher Anteil von ihnen (54,29 Prozent) sind ältere Menschen über 65 Jahre. 20,39 Prozent umfassen die Altersgruppen von 55 bis unter 65 Jahre, 21,31 Prozent von 25 bis unter 55 Jahre. Die restlichen 4 Prozent sind unter 25 Jahre alt. 64,3 Prozent der Behinderungen werden von dieser Statistik als „körperliche Behinderung“ und 9,9 Prozent als „geistig-seelische“ Behinderung eingeordnet. 82,3 Prozent der Behinderungen seien durch Krankheit, zwei Prozent durch Unfälle erworben.

Eine solche Statistik erfasst allerdings nicht alle Personen, die den rechtlichen Status eines Schwerbehinderten (Behinderungsgrad mindestens 50 ) und den damit verbundenen Schwerbehindertenausweis nach den Kriterien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales[2] auf Antrag erhalten könnten, sondern nur solche, die ihn erfolgreich beantragt haben. Weil es keine „Meldepflicht“ für Behinderungen gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung im oben genannten Sinn nur schätzen, wobei häufig die Zahl von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung genannt wird. Nationale und internationale Schätzungen divergieren erheblich, da eine einheitliche und international verbindliche Definition von „Behinderung“ nicht existiert.

In der Schweiz sind Schwerbehindertenausweise unbekannt. Dort sind beim Bundesamt für Sozialversicherung die IV-Renten statistisch erfasst. Im Jahr 2003 bekamen 271.039 Personen einfache Invalidenrenten und 185.476 noch Zusatzrenten. Die durchschnittliche Rente betrug 1396 CHF. Individuelle Maßnahmen (Hilfsmittel, Sonderschulen, Berufliche Ausbildung usw.) bezogen 400.537 Personen. Bei den Männern ist einer von fünf kurz vor der Pensionierung IV-Rentner.

Definitionsversuche

Sozialrechtliche Definition

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so definiert: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich (§ 69 SGB IX); alles Weitere hierzu siehe unter Schwerbehindertenrecht (Deutschland).

ICIDH(1980) und ICIDH-2

1980 entwickelte die WHO mit dem ICIDH („International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“) ein Klassifikationsschema von Krankheiten und Behinderung. Dabei wird zwischen Impairment, Disability und Handicap unterschieden. 1999 wurde dieses Schema im ICIDH-2 (International Classification of Impairments, Activities and Participation: A Manual of Dimensions and Functioning) verändert und erweitert. Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die für die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe.

ICIDH(1980) ICIDH-2
Impairment

Schäden einer psychischen, physischen oder anatomischen Struktur

Impairments

Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder -struktur im Sinn einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes

Disability

Fähigkeitsstörung, die aufgrund der Schädigung entstanden ist

Activity

Möglichkeiten der Aktivität eines Menschen, eine persönliche Verwirklichung zu erreichen

Handicap

soziale Benachteiligung aufgrund der Schäden und/oder der Fähigkeitsstörung (Behinderung)

Participation

Maß der Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Aufgaben, Angelegenheiten und Errungenschaften

/ Kontextfaktoren

physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der ein Mensch das eigene Leben gestaltet

(nach Fornefeld, 2002)

Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Integrationspädagogik, Beltz 2002). Er führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen Menschen zurück, sondern auch auf die Unfähigkeit des Umfelds des betreffenden Menschen, diesen zu integrieren.

Begriffsdiskussion

Anderes Sprechen als Ausdruck von Wertschätzung

„Ich möchte nicht als ‚geistig Behinderter‘ bezeichnet werden. Das verletzt mich. Dazu hat kein Mensch das Recht. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin dabei, gegen dieses Unrecht zu kämpfen. Ich bitte Sie: Erzählen Sie auch anderen Menschen von unserer Unterschriften-Liste. Damit der Begriff ‚geistig behindert‘ endlich abgeschafft wird.“, fordert Stefan Göthling, Geschäftsführer von „Mensch zuerst“ in Deutschland. [3]

Es gibt darüber hinaus Bemühungen, den Begriff „Behinderung“ so zu definieren und zu benutzen, dass er nicht diskriminierend und stigmatisierend wirkt. Alte Begriffe im Wortfeld „Behinderung“ werden wegen eines Mangels an Passgenauigkeit und ihres Diskriminierungspotenzials in Frage gestellt und sollen durch Bezeichnungen ersetzt werden, die als fortschrittlicher empfunden werden. Diese Sprachkritiker fordern, mit Sprache reflektierter und bewusster umzugehen, um hierdurch zu Veränderungen im Bewusstsein der Menschen beizutragen.

Besonders bekämpft werden abwertend gemeinte Bezeichnungen, z. B. Invalide (wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt: „der Ungültige“), bzw. Schimpfwörter wie Krüppel oder Missgeburt oder die spanische Bezeichnung minusválidos („Minderwertige“) für Menschen mit Behinderung. Auch der im süddeutschen und österreichischen Sprachgebrauch übliche Ausdruck „bresthaft“ für behindert wird heute als diskriminierend abgelehnt. Von den zumeist selbst betroffenen Vertretern der Krüppelbewegung wurde der Begriff „Behinderter“ dagegen bewusst durch den alten, eigentlich verpönten Ausdruck „Krüppel“ ersetzt. Im Sinne eines Geusenwortes nahmen sie damit einen allgemein als abwertend empfundenen Ausdruck positiv-provozierend für sich in Anspruch.

Vom österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wurde ein Buch herausgebracht, welches einen emanzipatorischen Sprachgebrauch nahelegt. Es finden sich folgende Beispiele[4]

  • „Behinderter“: besser „Mensch mit Behinderung“
(Viele Menschen mit Behinderungen wollen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden.)
  • „behindertengerecht“: besser „barrierefrei“
(Barrierefreiheit ist für alle Menschen wichtig.)
  • „Mongolismus“: besser „Trisomie 21“
(„Mongolismus“ soll angeblich die Rückverwandlung in einen „primitiven Rassetypen“ bezeichnen, geht allerdings primär auf das asiatisch-artige Aussehen der Betroffenen zurück; die in Medien seit Jahrzehnten übliche Bezeichnung ist „Down-Syndrom“)
  • „taubstumm“: besser „gehörlos“
(Gehörlos geborene Menschen können sprechen und verstehen sich als Angehörige einer Sprachminderheit.)
  • „Pflegefall“: besser „Pflegebedürftige Person“
(Ein Mensch ist kein „Fall“.)
  • „An den Rollstuhl gefesselt sein“: besser „Einen Rollstuhl benutzen“
(Ein Rollstuhl bedeutet keine Immobilität.)

Bislang nicht durchgesetzt hat sich beispielsweise die kognitive Behinderung an Stelle der geistigen Behinderung - welche allerdings auch nur einen Wortteil vom Deutschen in eingedeutschtes Latein übersetzt.

Begrifflichkeiten im Englischen sind je nach amerikanischer oder britischer Definition unterschiedlich. Im Amerikanischen hat sich „people with disabilities“ durchgesetzt, während „disabled people“ im Britischen gang und gäbe ist.

Anderes Sprechen als Ausdruck eines anderen Denkens und einer anderen Praxis

Der angestrebte Sprachwandel soll nicht nur dazu dienen, respektvoll über Menschen mit Behinderungen zu sprechen. Neue Begriffe sollen auch die Funktion haben, andere Denkweisen und andere Verhältnisse zu bezeichnen, die es anzustreben gelte.

So werde traditionell zwischen Menschen mit geistiger Behinderung bzw. kognitiver Beeinträchtigung und Menschen mit einer Lernbehinderung unterschieden, die entsprechend verschiedene Schultypen besuchen bzw. besucht haben. Durch den Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ werde, so die Befürworter der Verwendung dieses Begriffs, der „Tatsache“ Rechnung getragen, dass eine saubere Trennung beider Gruppen nicht möglich sei.[5]

Auch soll das Ideal der Inklusion (der Begriff stammt ursprünglich aus der Mathematik) nach dem Wunsch seiner Anhänger das weniger anspruchsvolle Ideal der Integration behinderter Menschen ablösen, weil das Bemühen um Inklusion der Gesellschaft eine höhere Verantwortung für die Einbeziehung betroffener Menschen mit all ihren Eigenarten zuweise, statt eine Anpassung zu verlangen bzw. von vornherein Leistungserwartungen zu reduzieren.

Kritik am angestrebten Sprachwandel

Versuche einer rein sprachlichen Regelung stoßen auch auf Kritik: Die Wortneuschöpfungen unterlägen auf Dauer einer Bedeutungsverschlechterung (Euphemismus-Tretmühle). Der Ausdruck „Behinderung“ selbst etwa war ursprünglich ein bewusst wertneutral gewählter Begriff, der ältere, sehr stark negativ konnotierte Begriffe wie "Idiot" für geistig Behinderte bzw. "Krüppel" für Körperbehinderte ersetzen sollte. Der Begriff erlangt seine abwertende Bedeutung durch einen abwertenden Gebrauch (z.B. als Schimpfwort: „Du bist wohl behindert!“, „Ich bin doch nicht behindert!“). Es ist deshalb gleichgültig, wie eine Gruppe bezeichnet wird. Ihr negatives Image wird auf den Begriff übertragen und nicht umgekehrt.

Auch störten an den Wortneuschöpfungen ihre Länge und ihr als euphemistisch interpretierbarer Charakter. So bezeichne „Behinderung“ den unschönen Sachverhalt, dass eine bestimmte Fähigkeit bei einem bestimmten Menschen fehle, „besondere“ oder „andere Befähigung“ kann jedoch so aufgefasst werden, dass bei dem betreffenden Menschen zusätzliche Fähigkeiten vorhanden seien, die die meisten Menschen nicht hätten.

Zudem verzichte kaum jemand auf Nachteilsausgleiche wie einen erhöhten Kündigungsschutz mit der Begründung, er wolle nicht als „Schwerbehinderter“ eingestuft werden und Fragen nach dem entsprechenden Status mit „ja“ beantworten müssen. Das lege den Schluss nahe, dass es die behaupteten Probleme mit der Akzeptanz des Wortfeldes „behindert“ in der Mehrheit der Bevölkerung und unter den meisten von Behinderung Betroffenen gar nicht gebe.

Schließlich löse eine neue Bezeichnung nicht das Problem, dass viele die mit der Diagnose Behinderung einhergehenden Defizitzuschreibungen nicht akzeptieren. Eine Änderung des Wortes für die Diagnose ändere an diesem Sachverhalt nichts.

Situation der Familien

Die Datenlage zur Situation von Familien mit Kindern, die eine Behinderung haben, ist – zumindest in Deutschland – relativ dünn. Eine solche Untersuchung wurde in 16 Modellregionen – eine je Bundesland – bei insgesamt knapp 1000 Familien durchgeführt, in denen ein Kind mit Behinderung lebt:[6]

Bei den befragten Familien

  • gab es überdurchschnittlich viele allein erziehende Frauen;
  • lag die Zahl der Kinder im Durchschnitt deutlich höher als im Bundesdurchschnitt;
  • stellte die Betreuung und Förderung des behinderten Kindes einen sehr großen Anteil der zu leistenden Familienarbeit dar, denn es benötigte pro Tag im Durchschnitt viele Stunden mehr Hilfe als ein nicht behindertes Kind gleichen Alters.
  • war die Aufgabenverteilung nach wie vor geschlechtsspezifisch: zumeist übernehmen die Mütter den Großteil der anfallenden Familienaufgaben;
  • waren die Mütter weniger häufig erwerbstätig als im Durchschnitt;
  • war die Mehrheit der Mütter mit ihrer zeitlichen Situation überwiegend zufrieden, ein kleinerer Teil voll und ganz zufrieden;
  • äußerte sich die Mehrzahl der Mütter mit dem Umfang ihres Zeiteinsatzes für die Betreuung der anderen Kinder zufrieden;
  • äußerten die Mütter auf Nachfrage aber den Wunsch nach mehr Arbeitsteilung in der Familie; sie würden ihren eigenen Zeiteinsatz für die Betreuung des behinderten Kindes und die Hausarbeit gern verringern und wünschen sich mehr Zeit für Freizeit und Erwerbstätigkeit.

Von herausragender Bedeutung für die Entlastung von Familien mit behinderten Kindern sind die Familienentlastenden Dienste[7], die in Deutschland in der Regel im Rahmen der Verhinderungspflege von der zuständigen Pflegeversicherung bezahlt werden, sofern das behinderte Kind mindestens in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde.

Eine britische Untersuchung unter Familien mit blinden oder sehbehinderten Kindern zeigte, dass die praktische und emotionale Hilfe durch die Großeltern eine entscheidende Rolle spielen kann.[8]

Hilfe und Selbstbestimmung

Traditionelle karitative Einrichtungen

Seit dem späten 18. Jahrhundert betrachteten es vor allem kirchliche und andere karitative Einrichtungen als ihre Aufgabe, Kinder und Erwachsene mit einer Behinderung zu fördern und zu pflegen. Seit dem 19. Jahrhunderts wurde die Pflege und schulische Förderung staatliche Aufgabe.

Anfangs fand die Unterstützung von Menschen mit Behinderung überwiegend in dafür spezialisierten Einrichtungen wie Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Internaten oder Heimen statt.

Inzwischen ist die Landschaft der Einrichtungen und der Konzepte der Behindertenhilfe breit aufgefächert, was auch Ergebnis der lebendigen politischen und wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte ist.

Gesetzliche Vorgaben

Durch die neuere Gesetzgebung ist die Gesellschaft aufgefordert, Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu schaffen. In Deutschland findet dies Ausdruck in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Dieses Prinzip muss vom Staat in der Gesetzgebung, der Verwaltung und bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden. So finden sich zahlreiche Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Schutz der Rechtsposition von Menschen mit Behinderung u. a. im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder auch in Bauvorschriften, hier insbesondere zum Thema Barrierefreiheit. Die besonderen Interessen von behinderten Arbeitnehmern werden von der Schwerbehindertenvertretung bzw. von der Vertrauensperson wahrgenommen. Die Leistungen der Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe) sind in den Büchern des Sozialgesetzbuchs verankert, insbesondere im SGB IX. Für zahlreiche Behinderte ist auch die Pflegeversicherung (SGB XI) von großer Bedeutung für die Finanzierung nötiger Hilfen.

Konzepte, Maßnahmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe setzen schon bei Kleinkindern (Frühförderung) an und gehen weiter über verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Fachgebieten der Sonderpädagogik und der Heilpädagogik. Auch für Erwachsene existieren Leistungsansprüche und Hilfsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe im Alltag, im Beruf sowie im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Behinderung kann bei Volljährigen unter bestimmten Umständen zur Anordnung einer rechtlichen Betreuung (§ 1896 ff. BGB führen.

Behindertenspezifische Regelungen sind notwendig in allen Lebensbereichen.

Neue Ansätze zu Rehabilitation, Integration und Inklusion

Seit den 1970er Jahren entstanden neue Denkansätze zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Politisch engagierte Mitglieder der Selbsthilfevereine fühlten sich von Vertretern und Mitarbeitern historisch gewachsener Strukturen der Rehabilitation weniger gefördert und forderten mehr persönliche Freiheiten in Pflegeheimen und Sonderarbeitsplätzen.

Im Zusammenhang mit reformpädagogischen Überlegungen bestehen heute auch integrative Ansätze, so z. B. integrative Kindergärten, integrative Schulen oder Integrationsfirmen. Dies sind reguläre Organisationen, in denen durch konzeptionellen, personellen und strukturellen Aufwand auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, wodurch gemeinsames Lernen und Arbeiten (Arbeitsintegration) ermöglicht werden soll.

Als Rehabilitation werden alle Maßnahmen verstanden, die auf eine Integration von Menschen in die Gesellschaft abzielen. Leistungen werden im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Medizin und der Förderung zur Teilnahme am sozialen Leben erbracht. In den Folgejahren entstanden neue soziale Initiativen und Modelle zur eigenständigen Organisation von Pflege und Betreuung (unter anderem persönliche Assistenz, persönliche Budget, die Arbeitsassistenz im Beruf, oder die betriebliche Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die heute durch den Werkstattrat ausgeübt wird.

Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Behinderung wird zunehmend als krisenhaftes Ereignis nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Angehörigen und Freunde begriffen (Schuchhardt, 1982). Rehabilitation wird daher auch als Anbahnung eines Lernprozesses gedeutet, an dessen Ende nicht nur die Verarbeitung des Eintritts einer Behinderung durch die Betroffenen erfolgreich gemeistert werden können, sondern auch die Umgebung des Behinderten „behindertengerecht“ für die spezifischen Bedürfnisse und das natürliche „anders Sein“ angepasst würden. Wichtige Leitgedanken sind hier:

  • soziale Teilhabe statt Pflege,
  • überlegte Planung statt Barrierenerrichtung,
  • Achtung und Respekt statt Diskriminierung,
  • integrierte Teilhabe statt vorgeburtliche Selektion und gesellschaftlich-institutionelle Ausgrenzung.

Ein Prozess der in Deutschland relativ unbeachtet geblieben ist, ist die Entstehung der Umfassenden und Integrativen Konvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen. Diese Konvention ist von internationaler Bedeutung und wird einen Einfluss auf die Rechte von Menschen mit Behinderung in aller Welt haben.

Seit 2002 finden alljährlich zwei sogenannte Ad-hoc-Treffen statt, auf denen nationale Vertreter, internationale Behindertenverbände und Nicht-Regierungs-Organisationen die Inhalte dieser Konvention in New York verhandeln.

Behindertenbeauftragte, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen

Berlin, Januar 1990: Rollstuhlfahrer demonstrieren vor einem Kino. Unter der Losung "Gegen bauliche und geistige Barrieren - für zugängliche Menschen und Gebäude" forderten sie mit ihrer 20minütigen Blockade des Kinoeingangs, Behinderte nicht länger vom kulturellen Leben auszugrenzen.

Die Interessen von Menschen mit Behinderungen sollen im Bund sowie in den Bundesländern, Städten und Gemeinden von Beauftragten für ihre spezifischen Belange vertreten werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Behindertenorganisationen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die entweder als Lobby Einfluss auf die Sozialpolitik versuchen zu nehmen oder dem Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen dienen sollen. Diese Verbände haben Anhörungs- und Verbandsklagerechte nach den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder und nach dem SGB IX.

Der/die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gehört zum Aufgabenbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Im November 2005 hat das neue Bundeskabinett Frau Karin Evers-Meyer bestellt.

Gesetze

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Am 13. Dezember 2006 beschlossen die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den ersten Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts, zum Schutz und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der weltweit auf 650 Millionen geschätzten Zahl von Menschen mit Behinderung.[9][10] Die Länder, welche die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich, diese in nationales Recht umzusetzen und bestehende Gesetze anzupassen. Im Übereinkommen werden unter anderem gleiche Rechte in der Bildung, der Arbeitswelt, im kulturellen Leben, das Recht an eigenem und ererbtem Besitz, das Verbot der Diskriminierung in der Ehe, das Recht auf Kinder in Verbindung mit dem Verbot einer Sterilisation aufgrund einer Behinderung, das Verbot von Experimenten an Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit im umfassenden Sinn gefordert. Dazu gehört auch die Berücksichtigung neuartiger Barrieren, die durch den Fortschritt in Wissenschaft und Technik erst im Entstehen begriffen sind.[11]
Österreich und Deutschland unterzeichneten das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll am 30. März 2007.[12]

Forschungsprojekte

  • Projekt „BAIM - Barrierefreie ÖV-Information für mobilitätseingeschränkte Personen“ dient zur Verbesserung der Fahrgastinformation für Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
  • Projekt „SELBST - Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderung.“ [2] Das Projekt dient der Bestandsaufnahme und Qualitätsanalysen zu Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsübungen für behinderte Frauen und Mädchen innerhalb des Behindertensports.
  • Disability Studies ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich der Erforschung der sozial- und kulturwissenschaftlichen Grundlagen und Auswirkungen der Behinderung widmet

Dokumentarfilme

  • SHAMELESS: The ART of Disability, Regie: Bonnie Sherr Klein, 72 min, Kanada 2006.

Behinderte Menschen in Kunst, Fernsehen und Spielfilm

  • Contergan (2007) ist ein zweiteiliger Spielfilm, in dem der Contergan-Skandal aufgearbeitet wird. Die körperlich behinderte Schauspielerin Denise Marko spielt das Contergan-geschädigte Mädchen Katrin. Sie selbst weist durch ihr Amniotisches-Band-Syndrom ein Contergan-ähnliches Krankheitsbild auf.
  • Erbsen auf halb 6“ (2004) D, mit Fritzi Haberlandt blindes Roadmovie
  • Inside I'm Dancing (2004). Irischer Buddy-Movie über den Versuch zweier körperlich behinderter junger Männer selbstbestimmt zu leben.
  • Talking with Angels (Gespräche mit Engeln). Spielfilm, Großbritannien, 2003. Regie: Yousaf Ali Khan
  • Verrückt nach Paris (2002) ist eine von Behinderten in den Hauptrollen gespieltes Road Movie über das Thema Wahrnehmung und Selbstdarstellung von Behinderung, Freundschaft, Liebe.
  • Elling (2001): Norwegischer Spielfilm, mit Per Christian Ellefsen und Sven Nordin.
  • Ganz normal verliebt“ Originaltitel: „The Other Sister“. Spielfilm USA (1999). Über die Probleme eines geistig behinderten Paares. Mit Juliette Lewis, Giovanni Ribisi, Diane Keaton.
  • Idioten“ von Lars von Trier (1998) setzt sich Kontrovers mit dem gesellschaftlichen Bild von geistig Behinderten auseinander.
  • Jenseits der Stille“. Spielfilm, Deutschland, 1996. Regie: Caroline Link. Ein Kind gehörloser Eltern entdeckt die Musik und wird erwachsen - ein Film über das Leben, die Liebe und den Klang des Schnees. Nominiert für den Oskar.
  • Mein linker Fuß (Irland, 1989) mit Hugh O'Connor und Daniel Day-Lewis, die einen spastisch gelähmten Jungen/Mann spielen, der nicht sprechen kann. Er lernt mit dem linken Fuß schreiben und malen.
  • Unser Walter (1974). Mehrteiler über ein Kind mit Down-Syndrom.
  • Jazz-Legende am Sopraninosaxophon. Klaus Kreuzeder, Saxophonist von Weltklasse. Erkrankte mit eineinhalb Jahren an Polio (Kinderlähmung) und lebt seit dieser Zeit im Rollstuhl. Spielt Sopranino-, Sopran- und Altsaxophon. Botschafter der Stiftung MyHandicap.

Schauspieler

Literarische Figuren

  • Lincoln Rhyme – Querschnittgelähmter Kriminologe – Autor Jeffery Deaver. Für die Darstellung Lincoln Rhymes u. a. in dem Thriller Der Knochenjäger wurde Jeffery Deaver der „Dream-Award-Preis“ verliehen. Der Knochenjäger (USA, Originaltitel: The Bone Collector) wurde 1999 mit Denzel Washington als Lincoln Rhyme unter der Regie von Phillip Noyce verfilmt.

Filmfestival

  • Internationales Kurzfilmfestival „Wie wir leben“ [3]

TV-Sendereihen

Länderspezifische Situation

Während u. a. ein hoher medizinischer und pädagogischer Standard und ein verbessertes Wissen um Entwicklungsmöglichkeiten es Menschen mit Behinderung mittlerweile in vielen Ländern ermöglicht, ein relativ normales und langes Leben zu führen, sieht es in manchen Regionen dahingehend noch sehr schlecht aus: In Russland beispielsweise wird auch heute noch den Eltern nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung geraten, den Säugling in ein Heim zu geben. Durch unzureichende personelle und materielle Ausstattung, Mangelernährung, wenig Bewegungsfreiheit und so gut wie keine pädagogische Zuwendung, Förderung und Therapie lernen viele Kinder weder Laufen noch Sprechen. Nicht selten versterben sie im Kindesalter, da sie medizinisch kaum bzw. nur ungenügend behandelt werden. Eine Schulbildung ist - wenn überhaupt - nur für leicht beeinträchtigte Kinder und Jugendliche vorgesehen und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsenen Menschen mit Behinderung sind nur sporadisch vorhanden.[13]

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://www.imew.de/index.php?id=432#c2070
  2. http://www.bmas.de/coremedia/generator/2886/property=pdf/anhaltspunkte__fuer__aerztliche__gutachtertaetigkeit.pdf
  3. http://www.people1.de/nachrichten/2008-06-19_.php
  4. Beate Firlinger (Hrsg.): Buch der Begriffe[1]
  5. Stefan Doose. Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 2005. http://bidok.uibk.ac.at/library/doose-verbleibsstudie.html#id3198825
  6. Annette Hirchert: Zur familialen und beruflichen Situation von Müttern behinderter Kinder. 13. September 2006. Abgerufen am 9. November 2008.
  7. Claudia Asenz/Lilia SWchmidt: FED – Familienentlastender Dienst. Grundlagen und Rahmenbedingungen. 2004. http://www.uni-kassel.de/fb4/issl/wind/pdf/familienentlastender_dienst.pdf
  8. Parents’ Place – The role of grandparents. Abgerufen am 9. November 2008. (Englisch)
  9. ENABLE website UN section on disability
  10. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutsche Übersetzung
  11. http://www.imew.de/index.php?id=432#c2070
  12. United Nations Enable Liste der Unterzeichnerstaaten und der regionalen Integrations-Organisationen (List of Signatory States and Regional Integration Organizations)
  13. iwanuschka.de

Literatur

  • Günther Cloerkes: Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. 3. neu bearb. und erw. Aufl. Heidelberg 2007, ISBN 978-3-8253-8334-3
  • Barbara Fornefeld: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. München u. Basel 2002
  • Ch. Fürll-Riede, R. Hausmann, W. Schneider: Sexualität trotz(t) Handicap. Thieme-Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 3-13-118211-3
  • Beate Firlinger (Hrsg.): Buch der Begriffe. Sprache, Behinderung, Integration. Integration:Österreich. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Wien, 2003
  • Gisela Hermes: Behinderung und Elternschaft - kein Widerspruch. Ag Spak, Neu-Ulm 2004, ISBN 3-930830-46-9
  • Klaus Lachwitz: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung; BtPrax 2008, 143
  • Erich Lenk: Behinderte Menschen. In: Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge (Hg.). Fachlexikon der sozialen Arbeit. 6., völlig überarb. und aktualisierte Aufl. Baden-Baden 2007, S. 100-101, ISBN 978-3-8329-1825-5
  • Martin Löschau, Andreas Marschner: Das neue Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht. Neuwied 2001
  • Bernhard Mann: Anpassungsqualitäten behinderter Volljähriger in der stationären Altenhilfe. Haag+Herchen, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-89228-525-X
  • Bernhard Mann: Alter und Behinderung. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V. (Hrsg.): Expertisen zum ersten Altenbericht der Bundesregierung - IV. Angebote und Bedarf im Kontext von Hilfe, Behandlung, beruflicher Qualifikation. S. 359-417. „Weiße Reihe“ des Deutschen Zentrums für Altersfragen e.V., Berlin 1993, ISBN 3-88962-117-1
  • Reinhard Markowetz, Günter Cloerkes (Hrsg.): Freizeit im Leben behinderter Menschen: theoretische Grundlagen und sozialintegrative Praxis. Edition S, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-8262-1
  • Heidrun Metzler, Elisabeth Wacker: Behinderung. In: Otto, Hans-Uwe, Thiersch, Hans (Hg.). Handbuch Sozialarbeit, Sozialpädagogik. 3. Aufl. München u. Basel 2005, S. 118-139, ISBN 3-497-01817-1
  • Peter Radtke: Behinderung und die Ideologie des „Normalen“ in: Hellmut Puschmann (Hrsg.): Not sehen und handeln (Caritas). Freiburg/Br. 1996
  • Andreas Rett: Kinder in unserer Hand - Ein Leben mit Behinderten, ORAC Wien 1990, ISBN 3-7015-0178-5.
  • Karl Friedrich Schlegel: Der Körperbehinderte in Mythologie und Kunst. Stuttgart 1983
  • Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-16-148725-7
  • Ingeborg Zurbrügg: Klarissa. Harald Fischer, Erlangen 1994, ISBN 3-89131-111-7
  • Bernhard Knittel: SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Kommentar, Loseblattwerk. Verlag R. S. Schulz, Stand: 1. April 2008. ISBN 978-3-7962-0615-3

Sport

Beispiele für Sportveranstaltungen im Behindertensport sind:

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  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. — Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.,   1958 gegründete Bundesvereinigung (Sitz: Marburg) mit (1997) 16 Landesverbänden und 540 örtlichen Vereinigungen. Ziel der Selbsthilfeorganisation ist das Wohl geistig behinderter… …   Universal-Lexikon

  • Menschen- und Bürgerrechte — Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen sollen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins[1] mit gleichen Rechten ausgestattet… …   Deutsch Wikipedia

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