Militärmacht

Militärmacht
Österreichische Gardekompanie

Als Streitkräfte oder Militär (von frz. militaire, was auf das lat. militaris (den Kriegsdienst betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates.

Umgangssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Mitglied im Militär, in einer Militärjunta oder einer Militärdiktatur.

Inhaltsverzeichnis

Rolle des Militärs

Zweck des Militärs ist typischerweise die Auseinandersetzung mit einem auswärtigen Gegner (im Gegensatz z. B. zur Polizei). Diese Auseinandersetzung bestand in der Vergangenheit ausschließlich in der Führung von Kriegen, heute zunehmend auch in multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, Afghanistan oder Zentralafrika.

Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkräfte durch weitere Teilstreitkräfte. In Deutschland bezeichnet die Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit, wie die Nationalgarde in den USA, ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte.

In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizressort unterstehen.

Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation haben im allgemeinen weitgehende Einschränkungen ihrer Freiheiten und Grundrechte hinzunehmen. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüber hinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten.

So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt.

Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt.

Alle Streitkräfte müssen

  • sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
  • sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
  • einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
  • die Waffen offen führen.

Streitkräfte auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands

  • Reichsarmee oder Reichsarmatur: Das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches, das anders als in fränkischer Zeit neben dem Vasallenheer erstmals ein Söldnerheer umfasste. Es diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen.
  • Preußische Armee: Eines der stehenden Heere seit dem 17. Jahrhundert bis zum Jahr 1871, dem Gründungsjahr des zweiten Kaiserreiches.
  • Reichswehr: Die deutschen Streitkräfte von 1919 bis 1935, während der Weimarer Republik und der ersten beide Jahre des "Dritten Reichs".

Siehe auch

Literatur

  • Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte, 4 Bde., [Berlin 1900–1920], Neuaufl.: Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-1101-6886-3.

Weblinks


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