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Ministerialrat (MR, MinR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder (Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese oberste Behörde sind) und beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind in die Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ genannt. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung Senatsrat (SR). In Hamburg gibt es Leitende Regierungsdirektoren, die entsprechend eingestuft werden. Beim Auswärtigen Amt ist die vergleichbare Amtsbezeichnung Vortragender Legationsrat Erster Klasse.
Bei allen anderen Behörden ist die entsprechende Bezeichnung „Leitender Direktor“ (A 16, mit Zusatz der Fachrichtung z. B. Leitender Regierungsdirektor oder Leitender Branddirektor) bzw. eine entsprechende Bezeichnung aus der Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 (z. B. Abteilungsdirektor oder Direktor und Professor).
Meist sind Ministerialräte als Referatsleiter tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet auf der untersten Ebene eines Ministeriums. In der Regel leiten sie Gruppen mehrerer Personen. Vorgesetzte sind in der Regel Ministerialdirigenten, selten auch Ministerialdirektoren.
Nach Landesrecht wird in einigen Bundesländern den entsprechenden Beamten, die bei den Landtagen tätig sind, die Amtsbezeichnung Parlamentsrat zugewiesen.
Siehe auch: Ämter in Bundesministerien
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