Mistrade

Mistrade

Unter einem Mistrade versteht man ein fehlerhaftes Geschäft mit Wertpapieren im börslichen und außerbörslichen Handel.

In den Bedingungen für Wertpapierhandel der jeweiligen Börsen sind Regeln verankert:

  • Wann ein Mistrade vorliegt
  • Unter welchen Bedingungen eine solches Geschäft storniert/rückabgewickelt werden kann/muss und
  • Welche Folgen (z. B. Schadensersatz, Vertragsstrafe) ein Mistrade bewirkt.

Wirkungen

Mistrades kommen relativ selten vor. Die Stuttgarter Börse gibt z. B. für das Jahr 2005 an, nur für 0,006 % aller Geschäfte seien Mistradeanträge gestellt worden.[1]

Jedoch führen Mistrades leicht zu erheblichen Schäden. Die Börse Tokio wurde Ende 2005 heftig dafür kritisiert, dass sie über keine angemessenen Mistrade-Regeln verfüge. Ein Händler, der eine J-Com-Aktie für 610.000 Yen verkaufen wollte, erfasste eine Order über 610.000 Aktien zu einem Yen. Die Börse Tokio setzte den Handel für dieses Papier weder aus noch erfolgte ein Stornierung der Order. Der Schaden für die Bank betrug 300 Millionen Euro.[2]

Börse Frankfurt

An der Börse Frankfurt sind die Mistrade-Regeln beispielsweise in den „Ausführungsbestimmung zu § 12 a Absatz 2 und § 40 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse (Mistrade-Regel)“ festgelegt.[3]

Danach liegt ein Mistrade beim Skontro-gestützten Handel vor, wenn

  • ein Fehler im technischen System der Börse vorliegt,
  • ein Irrtum bei der Eingabe des Limits eines Auftrags erfolgte und der Preis dadurch nicht marktgerecht war oder
  • bei einem offensichtlich nicht zu einem marktgerechten Preis gestellten Preis
  • und bei Nichtaufhebung des Geschäfts ein Schaden von mindestens eintausend Euro entstünde.

Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Stellung eines Mistrade-Antrags.

Quellen

  1. Stuttgarter Börse, zitiert nach Deutsche Bank Research
  2. FAZ vom 12. August 2006 „Der vermutlich teuerste Tippfehler der Welt“
  3. Mistrade-Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse

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