- Modalverben
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Modalverben bestimmen in der Grammatik, in welchem Verhältnis (Modus) das Satzsubjekt zur Satzaussage steht. Typische Verwendung ist der Ausdruck eines Wunsches oder Zwanges. Sie weisen eine Reihe von Eigentümlichkeiten in den Bereichen Flexion und Syntax auf.
Die sechs deutschen Modalverben
Das Deutsche kennt sechs Modalverben:
- müssen,
- können, dürfen
- wollen, sollen und
- mögen.
Das Modalverb
Daneben wird im Präsens die Konjugationsreihe des Konjunktivs II von mögen (möchte, möchtest usw.: Ich möchte einen Kaffee trinken) als eine Abschwächung von wollen (Ich will einen Kaffee trinken) empfunden, analog zu dem Paar sollen (Du sollst den Chef anrufen) und müssen (Du musst sofort den Chef anrufen). Den meisten Deutsch-Sprechenden ist nicht bewusst, dass möchte und mag sich morphologisch ebenso entsprechen wie könnte und kann. Anders ausgedrückt: Der feststellbare Abstand zwischen den Standardbedeutungen von möchte (wünsche zu tun, wünsche zu haben) und mag (schätze, finde sympathisch, esse gerne) sowie die relative Häufigkeit von möchte bei relativ seltenem Vorkommen von mag in der gesprochenen Sprache verdunkeln die Verwandtschaft dieser Formen, anders als bei könnte (kann vielleicht) und kann (kann tatsächlich).
Da Modalverben ähnlich wie Hilfsverben benutzt werden, werden sie auch als Modale Hilfsverben bezeichnet.
Im Gegensatz zu den Hilfsverben haben und sein, die eine Partizipialkonstruktion erfordern, werden Modalverben im Deutschen syntaktisch immer in einer Infinitiv-Konstruktion ohne „zu“ verwendet: „Ich möchte dich sehen.“ (Im Gegensatz zum Infinitiv mit zu, der mit einer viel größeren Gruppe Verben gebildet werden kann: „Ich erwarte, dich morgen zu sehen.“)
Ferner sind Modalverben im Präsens durch identische Formen der 1. und 3. Person Singular gekennzeichnet, wie es bei anderen Verben nur im Präteritum der Fall ist: ich soll — er soll wie ich kam — er kam.
Im umgangssprachlichen Gebrauch wird neuerdings auch das Verb „brauchen“ (in der Negation) mit der Bedeutung „müssen“ als Modalverb (d. h. mit Infinitiv ohne zu, es gibt dialektal sogar die Form er brauch) verwendet, dies gilt standardsprachlich jedoch als falsch. Auch das Verb wissen weist diese Besonderheit auf (ich weiß - er weiß), zählt aber nicht zu den Modalverben. Nach ihrer Bildungsart werden wissen und die Modalverben (außer wollen) unter der Bezeichnung Präteritopräsentia zusammengefasst.
Deutsche Modalverben haben in der Verwendung als Quasi-Hilfsverb zwei Formen des Partizip Perfekts: Die hochsprachliche Form entspricht dem Infinitiv ("Das hatte ich nicht wissen können"), umgangssprachlich wird auch das Bildungsmuster der schwachen Verben benutzt ("Ich hab das nicht schreiben gekonnt."). Oft wird in solchen Fällen auf das Präteritum ausgewichen ("Ich konnte das nicht wissen / schreiben"). Als Vollverben haben Modalverben immer das 'normale' Partizip Perfekt mit ge- + Verbstamm + -t ("Er hatte es nicht anders gewollt").
Weiterhin weicht in hochsprachlichen deutschen Nebensätzen mit Modalverben als Quasi-Hilfsverben und einem weiteren Hilfsverb in einem mehrteiligen Verbverband (Futur, Passiv, Perfekt ...) die 'Prozessionsreihenfolge' der Verben am Ende des Nebensatzes von der üblichen Reihung ab. Normalerweise steht im Nebensatz das finite Hilfsverb am Ende ("Ich weiß, dass er nicht die Wahrheit gesagt hat"), nicht jedoch, wenn ein Modalverb als Quasi-Hilfsverb beteiligt ist ("Ich weiß, dass sie es niemals hätte über sich bringen können, die Kinder wegzugeben"). Dies ist mitbedingt durch das hochsprachlich verlangte Partizip, das mit dem Infinitiv gleichlautend ist und in solchen Konstellationen zu Irritationen führt (?"Ob er das wirklich hätte wissen können, wer weiß..."). In der Umgangssprache werden solche Konstruktionen vermieden ("Der hätte das sowieso nicht gewusst.").
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