- Mädchenhandel
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Mit Frauenhandel bzw. Mädchenhandel wird die illegale Praxis der Behandlung von Frauen wie ein Handelsgut bezeichnet. Meist handelt es sich hierbei um Formen des kriminellen bzw. schweren kriminellen Menschenhandels. Dieser umfasst die Tatbestände der Zwangsprostitution und die sexuelle Ausbeutung unter Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit der Opfer.
Ebenfalls unter diesen Oberbegriff fällt die Zwangsverheiratung aus finanziellem Interesse und - nach Ansicht einiger Aktivisten - die internationale Heiratsvermittlung.
Der Begriff Frauenhandel ist heute eher ein politischer denn ein rechtlicher Begriff, entspricht aber der bis vor einigen Jahren gültigen rechtlichen Definition von Menschenhandel in den meisten europäischen Ländern, die erst in den späten 1990er Jahren bzw. Anfang der 2000er Jahre weg vom Menschenhandel zum Zweck der Prostitution hin zu einer allgemeineren, alle Menschen betreffenden Definition erweitert wurde. Laut den auf Frauenrechte spezialisierten Nichtregierungsorganisationen sei dieser Bereich von Menschenrechtsverletzungen, bei denen vor allem Frauen zu den Opfern zählen, von den Menschenrechtsorganisationen aber auch der internationalen Gemeinschaft und den Regierungen der "Zielländer" des Frauenhandels lange Zeit vernachlässigt worden.
Siehe auch
Literatur
- Mary Kreutzer/Corinna Milborn: Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa. Ecowin Verlag, Salzburg 2008, ISBN 978-3-902404-57-2
Weblinks
- Definition der UN zum Frauenhandel (en.)
- Fachstelle in der Schweiz
- Ex Oriente Lux: Archiv für Zeugen- und Opferaussagen
- www.kok-buero.de Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.
- IN VIA Berlin e.V. Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind
- EXIT. Verein in Wien, der Opfer von Frauenhandel berät
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