Armenrecht

Armenrecht
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Die Bestimmungen zum Armenrecht in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt.

Wie letzteres ermöglichte das Armenrecht bei Nachweis der Bedürftigkeit (damals durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Wohngemeinde, Armutszeugnis genannt) und bei Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht das vorläufig kostenlose Führen eines Zivilprozesses, das heißt Gerichts- und Anwaltskosten wurden vom Staat vorgeschossen.

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 Wikisource: Themenseite Armut – Quellen und Volltexte
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  • Armenrecht — (lat., Jus paupertatis), die it. Processen dem Armen (Armenpartei) gesetzlich zustehenden Wohlthaten. Zu deren Erlangung ist für jeden einzelnen Rechtsstreit die Armuth darzuthun, meist durch obrigkeitliches Zeugniß des Unvermögens und mangelnden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Armenrecht — Armenrecht, das Recht auf vorläufige Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen Rechtsstreits wegen Armut. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 114 bis 127) hat darauf Anspruch, wer außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Armenrecht — Armenrecht, die in Civilprocessen dem Armen als Partei gesetzlich zustehenden Wohlthaten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Armenrecht — Ạr|men|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht einer streitenden Partei, die die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, von diesen Kosten befreit zu werden ● das Armenrecht in Anspruch nehmen * * * Ạr|men|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr. früher):… …   Universal-Lexikon

  • Armenrecht, das — Das Armenrêcht, des es, plur. inusit. die von der Obrigkeit den Armen verstattete Freyheit, nach welcher ihnen nach bewiesener Armuth eine Rechtssache umsonst geführet werden muß; in den Hamburgischen Statuten, das Elendrecht. Sich in das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Armenrecht — jetzt: ⇡ Prozesskostenhilfe. Vgl. auch ⇡ Beratungshilfe …   Lexikon der Economics

  • Armenrecht — Ärmerääch (et) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Armenrecht — Ạr|men|recht, das; [e]s …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Prozesskostenbeihilfe — Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in… …   Deutsch Wikipedia

  • Armutszeugnis — Die Bestimmungen zum Armenrecht in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt. Wie letzteres ermöglichte das Armenrecht bei Nachweis der Bedürftigkeit (damals durch Vorlage… …   Deutsch Wikipedia

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