- NSGB
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Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen nach Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung.
Er ist als kommunaler Spitzenverband von über 400 kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ein Interessensvertreter der kommunalen Selbstverwaltung. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:
"Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören."
Der Verband ist somit Anwalt und zugleich Repräsentant seiner Mitglieder mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung vor Ort zu stärken. Zudem schützt er seine Mitglieder vor Eingriffen von Bund und Land. Vor allem diese Aufgaben unterscheiden den NSGB von Verbänden die Sonderinteressen verfolgen. Der NSGB vertritt nicht einzelne Bevölkerungsgruppen, sondern die Gesamtheit der in einer Gemeinde und in den Gemeinden lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitglieder seiner Organe sind Bürgermeister und Ratsmitglieder. Insbesondere die Anliegen der kleineren und mittleren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bringt der NSGB bei der Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag, aber auch auf Bundesebene und bei der Europäischen Union ein. Dies betrifft alle Bereiche der Kommunalpolitik, insbesondere verfassungsrechtliche Fragen, Finanzpolitik, Sozialpolitik, Wirtschafts- und Verkehrspolitik und Umweltpolitik. Hierzu unterhält einen eigenen Büroarbeitsplatz in der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union in Brüssel, der auch von den Mitgliedern des NSGB genutzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Kreis- und Bezirksverbände
Die Mitglieder im NSGB haben die Möglichkeit, vor Ort in den Kreisverbänden mitzuwirken und können dort ihre Interessen einbringen. Die 38 Kreisverbände mit eigenen Vorständen und ehrenamtlichen Geschäftsführern haben eine große Bedeutung auf regionaler Ebene. Sie verstehen sich als Sprecher der gemeinsamen Interessen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden gegenüber den Organen des jeweiligen Landkreises. Dabei streben sie eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis, insbesondere bei der Kreisumlage, der Regionalplanung, der Schulentwicklungsplanung und weiteren Fachplanungen, an. Die Kreisverbände sollen auch die Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder im Kreisbereich stärken und den Erfahrungsaustausch zur Lösung gemeinsamer Probleme pflegen. Die Bezirksverbände Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems Nord und Weser-Ems Süd bündeln die Interessen der Kreisverbände auf regionaler Ebene und sind Ansprechpartner der Bezirksregierungen in allen kommunalpolitischen Fragen des Regierungsbezirks.
Finanzausstattung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sorgt dafür, dass die kleineren und mittleren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bei der Finanzausstattung von Bund und Land nicht übergangen werden. Die Gesetzgeber in Bund und Land sind auf die Gemeinden angewiesen, um ihre Gesetze - 85 Prozent der Aufgabenerfüllung liegt in den Gemeinden - zu verwirklichen. Ob staatliche Vorhaben gelingen oder nicht, hängt auch davon ab, wie die kommunale Selbstverwaltung funktioniert. Der NSGB versteht sich auch als Anwalt der Städte und Gemeinden, weil er dafür sorgt, dass den Städten und Gemeinden ein ihren Aufgaben entsprechender Anteil am Steueraufkommen von Bund und Land zuerkannt wird. Der Verband achtet auch darauf, dass Bund und Land ihren sonstigen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen nachkommen, und dass die Gesetzgeber in Berlin und in Hannover die Freiräume der Kommunen und der Bürger nicht durch Gesetzesperfektionismus einengen und dadurch hohe Kosten verursachen.
Beratung und Information
Eine wichtige Aufgabe des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes liegt in der Beratung und Information seiner Mitglieder. Neben der praxisbezogenen Einzelfallberatung informiert der Verband per Ratsbrief, Rundschreiben, Eildienst und mit der Verbandszeitschrift „Die Niedersächsische Gemeinde“ seine Mitglieder.
Interessenvertretung gegenüber Land, Bund und Europäischer Union
Die Vertretung der Interessen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden auf Bundes und Landesebene ist im Vorfeld der Gesetzgebung ein unschätzbarer Wert, da der NSGB hier den Sachverstand seiner Mitglieder nutzt und in vielen Fällen praxisgerechte Lösungen in Zusammenarbeit mit den Gesetzgebungsorganen erreicht. Da der NSGB sich bei der Interessenvertretung auf den Bereich der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden konzentriert, ergeben sich keinerlei Reibungsverluste im Verband.
Interkommunaler Erfahrungsaustausch und Selbsthilfe
Im Rahmen des interkommunalen Erfahrungsaustausches wird täglich Hilfe zur Selbsthilfe bei praktischen Fragen des kommunalen Alltags und bestehenden Rechtsproblemen zwischen den Mitgliedern des NSGB mit Unterstützung der Landesgeschäftsstelle geleistet. Darüber hinaus versteht sich der NSGB als Plattform, die dem Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander dient.
Service
Durch praxisorientierte Seminare und Schulungen und mit dem interkommunalen Kosten- und Leistungsvergleich greift der Verband aktuelle Fragen und Problemstellungen auf und hilft seinen Mitgliedern die Probleme vor Ort besser in den Griff zu bekommen. Die Mitglieder des NSGB erhalten bei den Seminaren und Schulungen und dem interkommunalen Kosten- und Leistungsvergleich Sonderkonditionen.
Über die 100 % Tochtergesellschaft des NSGB, die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL mbH) bietet der NSGB die Ausschreibung von Energie zu Vorzugskonditionen. Zudem werden Feuerwehrfahrzeuge im Ausschreibungswege zu Sonderkonditionen beschafft und der Bezug preiswerter Telefonieleistungen durch die Bündelung des Nachfragebedarfes angeboten.
Mit der Kommunalen Umwelt Aktion (U.A.N) bietet der NSGB umweltrelevante Lösungsansätze für die Kommunen, so z.B. Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, Abwasserberatung zur Abwasserkostenminimierung und mit dem Informationsbrief „Rathaus und Umwelt“ und dem Gebrauchtwarenanzeiger „Rathausmarkt“.
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