- Nachrückstand
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Ein Taxistand ist eine durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnete Wartefläche für Taxis, an der Fahrgäste einsteigen können. Taxistände befinden sich in der Regel an Verknüpfungspunkten und anderen zentralen Punkten, wie etwa Bahnhöfen, Flughäfen oder zentrumsnahen Orten, zum Beispiel an Fußgängerzonen.
An Taxiständen mit hohem Fahrgastwechsel sind in der Regel Nachrückstände eingerichtet. Dieser befindet sich in der Regel in Sichtweite des eigentlichen Taxistandes. In Ausnahmefällen, wie etwa am Berliner Flughafen Tegel, ist die Benutzung des Nachrückstandes sowie des zugehörigen Taxistandes kostenpflichtig.
Die ausgewiesenen Flächen dürfen von den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zum Parken oder Halten genutzt werden und erhalten daher eine eigene Beschilderung. In Deutschland erfolgt die Kennzeichnung beispielsweise mit dem Verkehrszeichen Nr. 229 StVO Taxistand (ein Vorschriftszeichen).
Um längere Wartezeiten an Taxiständen zu vermeiden, befinden sich in manchen Fällen so genannte Taxirufsäulen am Taxistand. Mit der zunehmenden Nutzung von Mobiltelefonen ist die Bedeutung dieser Einrichtungen zurückgegangen.
In vielen Ländern, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten, kann auf die Einrichtung von Taxiständen verzichtet werden, da dort die Taxis vom Straßenrand „herangewunken” werden.
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