Aktivlegitimation

  • 41Prozessführungsrecht — im ⇡ Zivilprozess die Befugnis, als Kläger oder Beklagter den Prozess über das geltend gemachte Recht führen zu können. Das P. steht i.d.R. dem Rechtsinhaber oder dem Verpflichteten zu (⇡ Aktivlegitimation, ⇡ Passivlegitimation), kann aber auch… …

    Lexikon der Economics

  • 42Sachlegitimation — zusammenfassende Bezeichnung für die prozessrechtliche ⇡ Aktivlegitimation und ⇡ Passivlegitimation …

    Lexikon der Economics

  • 43Testamentsvollstrecker — durch den ⇡ Erblasser oder nach seiner Bestimmung durch einen Dritten oder das ⇡ Nachlassgericht zur Durchführung der ⇡ Testamentsvollstreckung ernannte Person (§§ 2197–2200 BGB). 1. Rechtsstellung: Ähnlich der des ⇡ Insolvenzverwalters; er übt… …

    Lexikon der Economics

  • 44Passivlegitimation — Pas|siv|le|gi|ti|ma|ti|on die; , en: im Zivilprozess die sachliche Berechtigung (bzw. Verpflichtung) des Beklagten, seine Rechte geltend zu machen (Rechtsw.); Ggs. ↑Aktivlegitimation …

    Das große Fremdwörterbuch