Darlehensnehmer

  • 121Damnum — Dạm|num 〈n.; s, na; bes. Bankw.〉 Schaden, Einbuße, Verlust; oV Damno [ital.; „Schaden, Verlust“] * * * Dạm|no, der u. das; s, s [unter Einfluss von ital. danno geb. zu Damnum] (Wirtsch. veraltet), Dạm|num, das; s, …na [lat. damnum = Nachteil,… …

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  • 122Not leidendes Darlehen — Not leidendes Darlehen,   ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer mit der Zahlung von Tilgungs und Zinsraten in Verzug geraten ist …

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  • 123Disagio — Damnum, Diskont, Abgeld. 1. Begriff: Spanne, um die der Preis oder Kurs hinter dem Nennwert eines Wertpapiers oder der Parität einer Geldsorte zurückbleibt bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe und dem Rückzahlungsbetrag von… …

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  • 124EIB — Abk. für Europäische Investitionsbank. 1. Überblick: Die EIB ist 1958 als öffentlich rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die Satzung der Bank ist dem E(W)G Vertrag in Form eines… …

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  • 125Hypothek — das an einem ⇡ Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte ⇡ Pfandrecht (§§ 1113–1190 BGB). I. Charakterisierung:⇡ Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte… …

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  • 126Kreditvertrag — 1. Begriff: Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut (Kreditgeber) gegenüber einer anderen Person (Kreditnehmer) zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet. 2. Rechtsgrundlagen und… …

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  • 127Lebensversicherung — I. Charakterisierung:1. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Ausnahmen: ⇡ Berufsunfähigkeitsversicherung, ⇡ Berufsunfähigkeits… …

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  • 128Pfandschein — 1. Pfandkredit: Dem Darlehensnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung; gegen Rückgabe des P. und Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen wird das Pfand wieder ausgehändigt. Der P. ist ein ⇡ Legitimationspapier. 2. Lombardgeschäft: Dem… …

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