Kontrahierungszwang

  • 111Annahmepflicht — eine Pflicht zur Annahme des Versicherungsantrags besteht für den Versicherer grundsätzlich nicht. Wichtige Ausnahme: In der Kraftfahrt Haftpflichtversicherung besteht Annahmezwang (Kontrahierungszwang); der Versicherer darf einen Antrag nur… …

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  • 112Anschluss- und Versorgungspflicht — 1. Begriff: Eine sich aus dem ⇡ Konzessionsvertrag ergebende Verpflichtung eines ⇡ Versorgungsbetriebes, jedermann an das Versorgungsnetz anzuschließen und zu versorgen (Kontrahierungszwang). Die Verpflichtung bedeutet, im Versorgungsgebiet ein… …

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  • 113Beförderungspflicht — gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehr (⇡ Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehr), bedeutet für die betroffenen Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang, d.h. Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, einen Auftrag zum Transport von Personen, Gütern… …

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  • 114Behinderungswettbewerb — Fallgruppe sittenwidrigen Wettbewerbs (⇡ unlauterer Wettbewerb; § 3 UWG), bei der der Verletzer versucht, Mitbewerber vom Leistungsvergleich auszuschließen. 1. ⇡ Absatzbehinderung: Eindringen in fremde Kundenkreise ist Wesen des Wettbewerbs und… …

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  • 115Monopolmissbrauch — 1. Begriff: Sittenwidrige Ausnutzung eines ⇡ Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB). 2. Wettbewerbs und Kartellrecht: Im deutschen (⇡ Deutsches Kartellrecht) und ⇡ Europäischen Kartellrecht wird der …

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  • 116Pflegeversicherung — selbstständiger Zweig der ⇡ Sozialversicherung zur Absicherung des Risikos der ⇡ Pflegebedürftigkeit (⇡ Pflegefall). Eingeführt mit dem Pflegeversicherungsgesetz vom 26.5.1994 (BGBl I 1014) m.spät.Änd. eingegliedert als SGB XI – soziale… …

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  • 117Regulierung — staatliche Regulierung. I. Allgemein:R. bezeichnet Verhaltensbeeinflussung von Unternehmen durch ordnungspolitische, meist marktspezifische Maßnahmen mit dem Ziel der Korrektur bzw. Vermeidung von ⇡ Marktversagen, d.h. zur Verhinderung… …

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  • 118Vertragsfreiheit — ⇡ Recht der Schuldverhältnisse beherrschender Grundsatz, der besagt: (1) Dass jedermann frei darüber entscheiden kann, ob er einen Vertrag abschließen will oder nicht, und (2) dass die Parteien den Inhalt der Verträge frei bestimmen können, ohne… …

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