Zessionar

  • 11Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 12Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 13Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 14Globalzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 15Zedent — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 16Zessionsrecht — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 17Sicherungszession — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …

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  • 18Zessionskredit — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …

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  • 19Sicherungsabtretung — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …

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  • 20Forderungsabtretung — Zession, Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB. I. Zulässigkeit:1. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, sofern sie genügend bestimmbar… …

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