Reichsabschied
1Reichsabschied — Reichsabschied, s. u. Reichsgesetze a) …
2Reichsabschied — (fälschlich »Reichstagsabschied«, Reichsrezeß, Recessus imperii), s. Reichsgesetze …
3Reichsabschied — Reichsabschied, Reichsrezeß, s. Abschied …
4Reichsabschied — (recessus imperii), das am Schlusse eines Reichstags bekannt gemachte Ergebniß der gepflogenen Verhandlungen …
5Reichsabschied — Als Reichsabschied, auch Reichsrezess genannt, wird die Gesamtheit der auf einem Reichstag des Heiligen Römischen Reich beratenen und erlassenen Bestimmungen bezeichnet, die der Kaiser am Ende zu verlesen hatte. Bis zum Jahre 1654 begannen die… …
6Reichsabschied — Reichs|abschied, Reichsrezess, Gesamtheit der auf einem Reichstag zustande gekommenen Beschlüsse. Der Reichsabschied von 1654 wird als »Jüngster Reichsabschied« bezeichnet, da der Reichstag seit 1663 in Permanenz tagte (»Ewiger« beziehungsweise …
7Reichsabschied, der — Der Reichsabschied, des es, plur. die e, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Schluß, welcher von den auf dem Reichstage versammelten Ständen gemacht, und bey dem Abschiede, d.i. bey dem Schlusse des Reichstages, öffentlich bekannt gemacht wird,… …
8Jüngster Reichsabschied — Der Jüngste Reichsabschied (lateinisch recessus imperii novissimus) war das Schlussdokument des Regensburger Reichstages von 1653/1654 und der letzte Reichsabschied eines Reichstages des Heiligen Römischen Reiches. Der folgende Reichstag, der als …
9Jüngster Reichsabschied — Jüngster Reichsabschied, die Urkunde vom 17. Mai 1654, worin die Verhandlungsergebnisse des nach Regensburg berufenen Reichstags in altgewohnter Weise zusammengefaßt wurden. Da nach diesem kein Reichstag mehr verabschiedet worden ist, sondern bis …
10H.R.R. — Kaiser und Reich in …