Natürliches Aroma

Natürliches Aroma

Als natürliches Aroma wird in der Europäischen Union ein Aromastoff oder ein Gemisch von Aromastoffen bezeichnet, welche mittels physikalischer, enzymatischer oder mikrobiologischer Verfahren aus Ausgangsstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft gewonnen werden und mit in der Natur vorkommenden Aromastoffen chemisch identisch sind.[1] Davon unterschieden wird nach der aktuell noch übergangsweise gültigen EU-Richtlinie von 1988 das naturidentische Aroma, das ebenfalls chemisch identisch mit in der Natur vorkommenden Stoffen ist, aber chemisch synthetisiert wurde. Als Drittes unterscheidet man künstliches Aroma, das künstlich erzeugt wird und in der Natur nicht vorkommt. Nach der 2008 verabschiedeten neuen EU-Aromenverordnung fallen ab dem 20. Januar 2011 die Kennzeichnungen „naturidentisch“ und „künstlich“ weg.[2]

Bei der Deklaration von zugesetzten Aromen setzt die Lebensmittelindustrie zunehmend auf „natürliche“ Aromen, da die Konsumenten vielfach nicht mehr bereit sind, Lebensmittel mit der Bezeichnung „künstlich“ zu kaufen. Doch im engeren Sinn natürliche Aromen, die mit rein physikalischen Verfahren aus den betreffenden Nahrungsmitteln oder Gewürzen gewonnen und nicht chemisch modifiziert werden, z.B. Erdbeeraroma aus Erdbeeren oder Vanillearoma aus Vanilleschoten, sind teuer und nur in begrenztem Umfang verfügbar. Daher werden die als „natürlich“ ausgewiesenen Aromen zumeist biotechnologisch aus anderen Ausgangsstoffen erzeugt, d.h. unter Verwendung von Bakterien, Pilzen oder Enzymen. So können etwa aus Schimmelpilz-Kulturen Aromen hergestellt werden, die nach Pfirsich, Kokos oder Nuss schmecken, und natürliches Aroma mit Himbeergeschmack wird zumeist aus Zedernholzöl gewonnen.[3] Vanillin kann als natürliches Aroma deklariert werden, wenn es gentechnisch erzeugt wurde, während es bei der üblichen Erzeugung aus Abfällen der Zellstoff-Gewinnung (Sulfitablauge) oder aus Erdöl als naturidentisch einzustufen ist.[4]

Einzelnachweise

  1. EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung vom 22. Juni 1988
  2. Kommentar zur neuen Aromenverordnung vom Deutschen Verband der Aromenindustrie, Januar 2009
  3. Lexikon der Zusatzstoffe: Natürliche Aromastoffe, abgerufen am 1. Oktober 2010
  4. Lexikon der Zusatzstoffe: Vanillin, abgerufen am 1. Oktober 2010

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