Prinz

Prinz

Prinz und Prinzessin sind die Bezeichnungen für alle nicht regierenden und standesgemäßen Nachkommen souveräner Fürstenhäuser. In Deutschland war es die Bezeichnung aller Mitglieder solcher standesherrlicher und regierenden Häuser, welche zur Zeit des Heiligen Römischen Reichs bereits den Fürstentitel besaßen. Der erstgeborene Prinz wird als Erbprinz, in kaiserlichen und königlichen Häusern als Kronprinz bezeichnet. Das alte Frankreich erteilte den Titel Prince dem höchsten Adel ohne Unterschied, stellte aber an dessen Spitze die Prinzen von Geblüt (Princes de sang royal) oder die Agnaten des königlichen Hauses. [1] Die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin ist kein Adelstitel.

Die standesgemäße Gattin des Prinzen erhält mit der Heirat den Titel Prinzessin und wird im Erbfall entsprechend ihrem Gatten behandelt.

Für präsumtive Thronfolger gibt es entsprechend ihrer Bedeutung besondere Titel:

Zudem können Prinzen besondere Funktionen erfüllen oder einen speziellen Status innehaben:

Herkunft

Das deutsche Wort Prinz ist aus dem französischen prince entlehnt, das in der Regel die allgemeine Bedeutung „Fürst“ hat; prince wiederum geht auf lateinisch princeps „der Erste“ zurück. Dieses wurde besonders von Kaiser Augustus als Herrscherbezeichnung verwendet.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei ausländischen Prinzen, wie etwa denen in Frankreich oder Großbritannien, bei der damit bezeichneten Person um den Fürsten selbst handelt. Der Gebrauch der Bezeichnung Prinz im deutschsprachigen Raum für die Kinder eines Fürsten weicht grundlegend von dem in anderen Ländern ab.

Auch die weibliche deutsche Form, Prinzessin, geht auf das Französische zurück (princesse), bedeutet im Französischen aber Fürstin und nicht etwa Prinzessin.

Karnevals-, Fastnachts- oder Faschingsprinz

Hauptartikel: Karnevalsprinz

Einzelnachweise

  1. Brockhaus Konversationslexikon. Bd. 13. Leipzig, 1895. S. 442.

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  • Prinz — (v. lat. princeps, franz. prince), eigentlich Fürst, dann Titel für die nicht regierenden Glieder der fürstlichen Familien, in Deutschland (jedoch nicht überall, z. B. nicht in Bayern) auch für die Mitglieder derjenigen standesherrlichen Familien …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prinz — »nicht regierender Verwandter eines regierenden Fürsten«: Das seit dem Anfang des 13. Jh.s bezeugte Substantiv (mhd. prinze »Fürst, Statthalter«) ist aus afrz. (= frz.) prince »Prinz, Fürst« entlehnt, das auf lat. princeps (principis) »im Rang… …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Prinz — und Prinzessin(aus dem lat. Princeps, s.d.), Titel der nicht regierenden Glieder souveräner fürstl. Familien, sowie aller Mitglieder solcher standesherrlicher Familien, die zur Zeit des Heiligen Römischen Reichs bereits den Fürstentitel besaßen.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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