Aushilfskraft

Aushilfskraft

Anlernberuf oder Hilfsberuf ist ein Beruf, der nach kurzer innerbetrieblicher Schulung - keine reguläre Berufsausbildung, keine Berufsschule - ausgeübt werden können. Es handelt sich hierbei vornehmlich um Tätigkeiten, die keiner besonderen Qualifikation bedürfen. In diesem Zusammenhang wird häufig auch vom Hilfsarbeiter oder der Aushilfskraft gesprochen.

Anlernberufe sind oft wenig angesehen, da sie in der Gesellschaft als „niedere“ Arbeit eingeschätzt werden. Ohne zahlreiche Anlernberufe wäre jedoch die Wirtschaft in weiten Teilen nicht leistungsfähig. In vielen Bereichen qualifizieren sich die angelernten Arbeitskräfte während ihrer langjährigen Tätigkeit mit der Zeit zu fachkundigen Mitarbeitern (insbesondere in der Bau- und Landwirtschaft), die ihren Kollegen mit entsprechender Berufsausbildung (Facharbeitern) durchaus ebenbürtig sind. Mitarbeiter in den Anlernberufen werden in der Regel - gegenüber gelernten Facharbeitern - schlechter bezahlt. Daher ist berufsbegleitende Weiterbildung ein wichtiger Aspekt der sozialen Förderung.

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  • Aushilfskraft — Aus|hilfs|kraft 〈f. 7u〉 jmd. der aushilft, Arbeitskraft zur Aushilfe; Sy Aushilfe (II) * * * Aus|hilfs|kraft, die: nur vorübergehend beschäftigte Arbeitskraft. * * * Aus|hilfs|kraft, die: nur vorübergehend beschäftigte Arbeitskraft …   Universal-Lexikon

  • Aushilfskraft — Aus·hilfs|kraft die ≈ ↑Aushilfe (2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Aushilfskraft — Aushilfe; Person, die von Fall zu Fall für eine im Voraus bestimmte Arbeit von vorübergehender Dauer in ein Dienstverhältnis (⇡ Aushilfsarbeitsverhältnis) tritt. Lohnsteuer: ⇡ Teilzeitbeschäftigte. Sozialversicherung: ⇡ Geringfügige Beschäftigung …   Lexikon der Economics

  • Aushilfskraft — Aus|hilfs|kraft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • als Aushilfskraft arbeiten — als Aushilfskraft arbeiten …   Deutsch Wörterbuch

  • Aushilfe — ⇡ Aushilfskraft …   Lexikon der Economics

  • Aushilfe — Aus|hil|fe 〈f. 19〉 I 〈unz.〉 das Aushelfen ● Stenotypistin zur Aushilfe gesucht II 〈zählb.〉 = Aushilfskraft * * * Aus|hil|fe , die; , n: 1. das Aushelfen; Hilfe in einer bedrängten Situation: jmdn. um A. bitten; jmdn. zur A. einstellen. 2. jmd.,… …   Universal-Lexikon

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