Schlussnote

Schlussnote

Die Schlussnote muss gem. § 94 Abs. 1 HGB unverzüglich nach Geschäftsabschluss vom Handelsmakler bzw. Kontrahenten den beiden Parteien zugestellt werden und dokumentiert das Zustandekommen eines Börsen- oder Warengeschäftes. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Schlussnote gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche Abschlüsse. Folgende Informationen sind in der elektronischen Bestätigung enthalten:

  • Abgeschlossener Kurs
  • ISIN und Wertpapierbezeichnung
  • Stückzahl
  • Handelstag und Valuta
  • Kauf/ Verkauf
  • Börsenplatz
  • Kontrahent

Jeder Schlussschein hat den Charakter einer Urkunde und bedarf einer elektronischen (früher: handschriftlichen) Unterschrift. Durch die Zuweisung einer eindeutigen Schlussnotennummer ist den beiden Parteien möglich den Schlussschein, innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, zu reklamieren. Wird der Zeitrahmen überschritten, so gilt der Inhalt als akzeptiert und verbindlich. Neben den automatisch und in Papierform erstellten „Trade Confirmations“ im XETRA-Handelssystem ist es auch möglich, dass die Geschäftsabschlüsse per Schlussnote bestätigt werden. Die Deutsche Börse AG verlangt dafür ein Entgelt in Höhe von derzeit 0,06 €/Schlussnote.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schlussnote — Schlussnote,   Schlussschein, die von einem Handelsmakler nach Abschluss eines Geschäfts auszustellende Urkunde über den Vertragsinhalt; sie muss Parteien, Gegenstand und Bedingungen des Geschäfts enthalten (§ 94 HGB). Die Schlussnote gilt als… …   Universal-Lexikon

  • Schlussnote — ↑Finalis …   Das große Fremdwörterbuch

  • Schlussnote — Schlussschein. 1. Begriff: Von dem ⇡ Handelsmakler zu unterzeichnende und beiden Parteien unverzüglich nach Abschluss des Geschäftes zuzustellende Privaturkunde (§ 94 I HGB). 2. Die Sch. enthält die Namen bzw. Firmen der Parteien, den Gegenstand… …   Lexikon der Economics

  • Schlussnote — Schlụss|no|te (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schlussschein — ⇡ Schlussnote …   Lexikon der Economics

  • Handelsmakler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklerverkauf — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Makler — Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen[1]) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgabegeschäft — Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluss eines Geschäftes durch den ⇡ Handelsmakler, für welches die ⇡ Schlussnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. V.a. im… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”