Schutznorm

Schutznorm
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Magna Charta

Schutzgesetze (Verbotsnorm) dienen dem Schutz und der Sicherheit von Mensch und Tier durch abstrakte und generelle Rechtsvorschriften. Beispiele sind: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Tierschutz, Rechtsschutz.

Im Unterschied zum Schutzgesetz bedeutet der Begriff „Schutzrecht“ den Schutz von menschlichen Leistungen (Leistungsschutzrecht, Gewerbliches Schutzrecht) auf verschiedenen Rechtsgebieten. Beispiele sind: Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwandte Schutzrechte

Wie folgende Beispiele zeigen, können sich Selbstbestimmungsrecht und Schutzgesetz gegenseitig ausschließen:

  • Der Schutz schränkt das Selbstbestimmungsrecht ein:

Beispiel: Der Jugendschutz schränkt das Selbstbestimmungrecht von Jugendlichen zum Kauf von Alkohol bis zu einem bestimmten Alter ein.

  • Das erweiterte Selbstbestimmungrecht bedeutet weniger Schutz:

Beispiel: Das Selbstbestimmungrecht der Mutter, ob sie ihr Kind austragen oder innerhalb der gesetzlichen Frist (Fristenlösung) abtreiben will, bedeutet, dass das Menschenrecht des Ungeborenen nicht mehr ab Empfängnis, sondern erst ab der festgelegten Frist gilt.

Geschichte

Schutzgesetz und Schadensersatz

Außerdem versteht man unter einem Schutzgesetz eine Gesetzesnorm, durch deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht gemäß § 823 Abs. 2 BGB eintreten kann. Ein solches Schutzgesetz schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern den Einzelnen.[1]

Einzelnachweise

  1. BGH NJW 2004, 356, 357
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