- Schutznormtheorie
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Die Schutznormtheorie ist aus der von Artikel 19. Abs. 4 des Grundgesetzes mitgeprägte Gesamtansicht des Grundgesetzes vom Verhältnis des Einzelnen zum Staat entwickelt worden.
Artikel 19. Abs. 4 Grundgesetz gewährleistet jedem, der durch den Staat in seinen eigenen Rechten verletzt ist, Zugang zu den Gerichten.
Es ist in diesem Hinblick jedoch problematisch zu definieren, wann ein eigenes Recht vorliegt. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Lehre bedient sich hierzu der Schutznormtheorie. Demnach liegt ein subjektives öffentliches Recht vor, wenn die in Rede stehende Norm zumindest auch Individualinteressen zu dienen bestimmt ist.
Lässt sich dieser Individualschutzzweck nicht eindeutig dem gesetzlichen Wortlaut entnehmen, ist mithilfe der juristischen Auslegungsmethoden der objektive Gehalt des Rechts zu ermitteln. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Grundrechte. Deren Grundaussagen sind stets wertend zu berücksichtigen.
Literatur
- Große-Suchsdorf/ Lindorf/ Schmaltz/ Wiechert, Kommentar zur Niedersächsischen Bauordnung in der 7. Auflage, ISBN 3-87870-354-6
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