Strafverfahrensrecht

Strafverfahrensrecht

Das Strafprozessrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht die inhaltliche Prüfung eines Tatvorwurfs betrifft. Das Recht des Strafprozessrechtes zählt zum Öffentlichen Recht.

Das Strafprozessrecht setzt bereits mit der Ermittlung der Straftat ein. Es begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und der übrigen Grundrechte. Insbesondere die Maßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Freiheitsentzug usw. sind nur unter bestimmten Voraussetzungen statthaft.

Die überragende Bedeutung des Strafprozessrechts kommt auch im fair-trial-Grundsatz des Art. 6 EMRK zum Ausdruck.

Das deutsche Strafprozessrecht ist in mehreren Gesetzen normiert, allen voran in der Strafprozessordnung. Daneben ist auch das Gerichtsverfassungsgesetz (u. a. Zuständigkeit des Gerichtes) von Bedeutung. Einige formellrechtliche Bestimmungen sind auch im Strafgesetzbuch enthalten. Bei jugendlichen Straftätern ist das Jugendgerichtsgesetz vor der Strafprozessordnung anzuwenden, soweit es spezielle Regelungen trifft.

Zur Vereinfachung des Strafverfahrens hat das Bundesjustizministerium gemeinsam mit den Länderjustizministerien Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) und die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erlassen.

Das schweizerische Strafprozessrecht hat die Besonderheit, dass es nicht eine in der Schweiz einheitliche Strafprozessordnung gibt, sondern jeder Kanton hat seine eigene Strafprozessordnung, so dass es zur Zeit 23 Strafprozessordnungen gibt. Dies kann im Lichte der Rechtsgleichheit problematisch sein, da es für den Täter in einem Verfahren unter Umständen einen Unterschied machen kann, ob die Ermittlung beispielsweise im Kanton Zürich oder Glarus durchgeführt wird.

Siehe auch

Literatur

  • Holm Putzke, Jörg Scheinfeld: Strafprozessrecht. Baden-Baden: Nomos, 2005, ISBN 3-8329-0947-8.
  • Claus Roxin: Strafverfahrensrecht. München: C. H. Beck, 25. Auflage, 1998.
  • Ellen Schlüchter, Gunnar Duttge: Fit im Recht Strafprozeßrecht. 4. Auflage, Thüngersheim 2004.
  • Klaus Volk: Grundkurs StPO. München: C. H. Beck, 4. Auflage, 2005.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Strafverfahrensrecht (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… …   Deutsch Wikipedia

  • Ermittlung (Strafverfahrensrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Auslieferungshaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Einzeldienst — Beispiel für einen Polizeiseinsatz: Die Ingewahrsamnahme einer Person Der Polizeieinsatz ist das polizeiliche Handeln im Außendienst unter weitgehender Zuhilfenahme von Einsatzmitteln. Er ist geführt, weitgehend geplant und dient der Bewältigung… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftsache — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Inhaftiert — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachtzeit — Im Rechtswesen wird als Nachtzeit ein meist 8  oder 9 stündiger Zeitraum verstanden, in dem amtliche Zugriffe auf Privatwohnungen unzulässig bzw. stark eingeschränkt sind. Inhaltsverzeichnis 1 Zwangsvollstreckungsrecht 2 Strafverfahrensrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Polizeilicher Einzeldienst — Beispiel für einen Polizeiseinsatz: Die Ingewahrsamnahme einer Person Der Polizeieinsatz ist das polizeiliche Handeln im Außendienst unter weitgehender Zuhilfenahme von Einsatzmitteln. Er ist geführt, weitgehend geplant und dient der Bewältigung… …   Deutsch Wikipedia

  • Polizeiliches Einschreiten — Die Militärpolizei US Army CID beim Aufbrechen einer Tür mit einer Ramme Das Polizeiliche Handeln ist das in der Regel hoheitliche Tätigwerden von Polizeiangehörigen, die meist Polizeivollzugsbeamte sind. Das hoheitliche Handeln (ein Einschreiten …   Deutsch Wikipedia

  • Strafhaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”