Trennungsgrundsatz

Trennungsgrundsatz

Der Trennungsgrundsatz hat im deutschen Recht mehrere Bedeutungen.

Im Verfassungsrecht beziehungsweise öffentlichen Recht bezeichnet er das Prinzip, dass Polizei und Geheimdienste organisatorisch getrennt sein müssen. Siehe auch: Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei sowie Polizeibrief.

Im öffentlichen Baurecht beziehungsweise im Immissionsschutzrecht und Planungsrecht verpflichtet der Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG) die planenden Städte und Gemeinden dazu, sich gegenseitig ausschließende Nutzungen wie Wohn- und Gewerbegebiete räumlich voneinander zu trennen, um schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Nutzungen zu vermeiden.

Im deutschen Privatrecht gibt es das Trennungsprinzip.

Im deutschen Lauterkeitsrecht besagt das sogenannte Trennungsgebot, dass zwischen redaktionellem und werblichen Teil eines Mediums eine eindeutig erkennbare Trennung vorgenommen werden muss. Andernfalls ist eine Wettbewerbshandlung gegebenenfalls nach § 4 Nr. 3 UWG als Schleichwerbung unzulässig.

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