Barrierefreie Mobilität

Barrierefreie Mobilität
Rollstuhlrampe in der Stanford University, San Francisco
Negativbeispiel in Badenweiler - die Brücke über die antike Badruine kann und darf nicht befahren werden

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Bedingt durch Antidiskriminierungskampagnen, die die Berücksichtigung der besonderen Ansprüche von Menschen mit Behinderung einforderten, sind in Deutschland unter teils hohen Kosten etliche öffentliche Einrichtungen umgebaut worden. Zum anderen ist durch die demografische Entwicklung das Thema seit den 1990er Jahren zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt. In Deutschland etwa wird sich nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes die Zahl der 80-jährigen und Älteren bis zum Jahr 2050 nahezu verdreifachen, von heute knapp vier Millionen auf zehn Millionen.

Inhaltsverzeichnis

Anderweitige Bezeichnungen

Mitunter wird statt „Barrierefreiheit“ auch der Begriff Zugänglichkeit (abgeleitet vom englischen accessibility) verwendet. Im Zusammenhang mit dem Internet wird häufig ganz auf eine Übersetzung verzichtet und das englische Wort benutzt. Häufig gebraucht wird auch immer noch der inzwischen aus der Mode gekommene Begriff behindertengerecht, obgleich Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen beinhaltet und nicht nur solche mit Behinderungen. Daher wird in letzter Zeit auf diesen Begriff verzichtet.

Weil der Abbau aller Barrieren oft nicht möglich ist, wird häufig auch der Begriff Barrierearmut benutzt.

Annäherung an den Begriff

Es existieren verschiedene Definitionen des Begriffs Barrierefreiheit:

Die Definition von „Integration Österreich“ ist recht allgemein gehalten:

„Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind […]“

Genauer legt sich das deutsche Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in seinem § 4 fest:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Im Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich wird Zugänglichkeit wie folgt definiert:

„... eine wesentliche Voraussetzung für ihre [der Behinderten] gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen […]“

Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen.

Anwendungsbereiche der Kategorie „Barrierefreiheit“

Barrierefreie Bauten, Außen- und Verkehrsanlagen

siehe auch Barrierefreies Bauen
Berlin, Januar 1990: Rollstuhlfahrer demonstrieren vor einem Kino. Unter der Losung "Gegen bauliche und geistige Barrieren - für zugängliche Menschen und Gebäude" forderten sie mit ihrer 20minütigen Blockade des Kinoeingangs, Behinderte nicht länger vom kulturellen Leben auszugrenzen.

Die wichtigsten Vorstellungen darüber, wie behindertengerechte Bauten beschaffen sein sollten, lassen sich in den Erläuterungen zur Norm DIN 18030 finden, die allerdings nicht in Kraft getreten ist.[1] Mit dem Thema „barrierefreie Arztpraxen“ hat sich die österreichische Organisation „Hilf selbst mit“ befasst.[2]

Nicht jedes Angebot, für das mit dem Prädikat „barrierefrei“ oder „behindertenfreundlich“ geworben wird, erfüllt jedoch die erforderlichen Ansprüche. So bezeichnen Architekten oftmals Wohnanlagen als „behindertenfreundlich“, die keineswegs rollstuhlgerecht sind, indem sie z. B. keine Niveauangleichungen ohne Stufen und zu schmale Türen bereitstellen.[3]

Rollstuhlfahrer und vor allem Rollatornutzer haben Probleme mit der Bordsteinkante. Für Blinde muss die Grenze zwischen Fußweg und Straße allerdings deutlich wahrnehmbar sein. Bisher wurde als Kompromiss die Bordsteinhöhe auf 3 cm festgelegt. Damit wird man aber beiden Gruppen nicht gerecht, und zudem ist die präzise Höhe nur schwer einzuhalten. In vielen europäischen Ländern werden stattdessen kurze Rampen für Rollstuhlfahrer gebaut, oder Bordabsenkungen werden für Blinde durch Bodenindikatoren angezeigt. Die Stadt Graz hat hierzu ein umfangreiches Konzept erarbeitet: Eine Lösung für das sichere Gehen Blinder auf Fußwegen bietet das „Grazer T“[4]. Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung hat einen Planungsleitfaden entwickelt, um den Interessenkonflikt zwischen blinden und gehbehinderten Menschen zu lösen[5]. Dabei wird auch ein Schrägbordstein verwandt, das „Kasseler Rollbord“[6] Ampeln sollten durchweg mit akustischen Signalen für Blinde ausgestattet sein.

Barrierefreies Arbeiten am und mit dem Computer

siehe Barrierefreies Internet und Software-Ergonomie

Barrierefreie Kultur

siehe Hörbuch, Brailleschrift und Leichte Sprache

Barrierefreier Luftverkehr

Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen (PRM) haben auf europäischen Kontinentalflügen keine Möglichkeit, eine Toilette aufzusuchen, da Fluggesellschaften weder einen Bordrollstuhl noch eine barrierefreie Toilettenkabine zur Verfügung stellen [7]. Auch die neue Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, die am 26. Juli 2008 in Kraft trat, enthält keine Klausel zu barrierefreien Sanitärbereichen in Flugzeugen.

Mit Hilfe einer Online-Petition „Öffentliches Luftrecht - Barrierefreiheit im Flugverkehr“ [8] soll nun auf diesen Missstand aufmerksam gemacht werden und ein erneuter politischer Diskurs in Gang gebracht werden. Auch Bundestags- und Europarlamentspolitiker haben sich des Anliegens angenommen. So fordert die Europaparlamentsabgeordente Angelika Beer Fluggesellschaften auf, „mit der zügigen Umsetzung der EU-Verordnung ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen" [9]

Die Petition zur Barrierefreiheit im Flugverkehr ist noch nicht abgeschlossen. Als erstes Unternehmen steuerte nun die Lufthansa bei. Auf Anfrage versichert der Lufthansasprecher Jan Bärwalde, dass auch auf sogenannten Kurz- und Mittelstreckenflügen bei Voranmeldung nun Bordrollstühle mitgeführt werden.[10] Diese mündliche Aussage ist bisher jedoch nicht schriftlich festgehalten worden.[11]

Grenzen der Verwirklichung der Barrierefreiheit

Da es die vielfältigsten Behinderungen gibt, ist Barrierefreiheit lediglich ein Ideal, dem sich die Realität nur annähern kann. Insbesondere die Natur selbst schafft immer wieder Barrieren, die auch von nicht behinderten Menschen nur schwer zu überwinden sind. Alle durch Leistungseinschränkungen bewirkten Handicaps durch technische Maßnahmen zu kompensieren ist unmöglich, widerspräche zudem auch anderen Idealen (z. B. dem der Naturnähe: Alle Wanderwege behindertengerecht herzurichten könnte auch als Verschandelung der Natur bewertet werden).

Darüber hinaus stößt in der Praxis die Suche nach behindertenfreundlichen Angeboten immer wieder auf Grenzen. Insbesondere im Reisesektor kann Barrierefreiheit nur durch umfassende Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort erreicht werden, da beispielsweise in Eingangsbereichen und innerhalb von Gebäuden vorhandene Barrieren durch standardisierte Reisekataloge oftmals nicht hervorgehoben werden.

Zielvereinbarung als Weg zu mehr Barrierefreiheit

Das Werkzeug der Zielvereinbarung eröffnet Behindertenverbänden in Deutschland die Möglichkeit, mit Kommunen, öffentlichen Institutionen und Unternehmen in Verhandlungen einzutreten, um Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit abzuschließen. So wird erreicht, dass gestaltete Lebensbereiche für Alle zugänglich gemacht werden können.

Mit der Zielvereinbarung zwischen der Kreishandwerkerschaft Rureifel, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. sowie dem Sozialverband VdK Nordrhein Westfalen e.V. wurde beispielsweise die erste Zielvereinbarung mit einer Körperschaft öffentlichen Rechtes in Deutschland über die Einhaltung der Barrierefreiheit im Internet abgeschlossen und erst die zweite überhaupt für den Bereich der barrierefreien Informationstechnik. Eine Zielvereinbarung läuft nach einem bestimmten vorgegebenen Procedere ab und wird nach Zielvereinbarungsverhandlungen durch eine schriftliche Vereinbarung beurkundet. [12]

Der Inhalt der in der Quelle genannten Zielvereinbarung darf (und soll sogar) selbstverständlich als Muster für Vereine und Institutionen der Behindertenhilfe in Deutschland verwendet werden.

Siehe auch

Weblinks

  • [1] - 2008: Deutschsprachige Version des „Europäischen Konzepts für Zugänglichkeit - Verwaltungen“ (European Concept for Accessibility - Administration) bei Fürst Donnersmarck-Stiftung

Einzelnachweise

  1. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz. ‚’Barrierefreies Rheinland-Pfalz’’. http://www.masfg.rlp.de/Behindertenbeauftragter/Aktuelles_Beitraege/doc/DIN18030_zweiter_Entwurf.pdf
  2. http://www.hsm.or.at/ArztBarrierefrei.htm
  3. Vorsicht Plagiat! „behindertenfreundlich“ - statt barrierefrei oder rollstuhlgerecht. http://nullbarriere.de/din18030_behindertenfreundlich.htm
  4. Stadt Graz denkt behindertenfreundlich. http://www.anderssehen.at/verkehr/graz1.shtml
  5. Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung. Leitfaden „Unbehinderte Mobilität“. http://www.hsvv.hessen.de/internet/broker.jsp?uMen=9c274762-2275-a11a-3b21-718a438ad1b2
  6. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel. Dokumentation „Kasseler Rollbord“. http://www.barrierefrei-fuer-alle.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaajpp
  7. rechtaufklo.de Kein Bordrollstuhl bei der Lufthansa
  8. Online-Petition Öffentliches Luftrecht - Barrierefreiheit im Flugverkehr, 6. November 2008 - 19. Dezember 2008
  9. angelika-beer.de Recht auf Klo, 25. November 2008
  10. Kieler Nachrichten, Artikel Artikel Er kämpft für Barrierefreiheit über den Wolken, 29. November 2008
  11. Internetseite der Lufthansa Information für PRMs (Passagiere mit Mobilitätseinschränkung
  12. Muster eine Zielvereinbarung

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