Ulama

Ulama

Ulama oder Ulema (arabisch ‏علماء‎, DMG ʿulamāʾ, Pl. von ʿālim / ‏عالم‎ /‚Wissender‘) heißen die Religionsgelehrten des Islam. Ihre Organisation und ihr Einfluss variieren in den unterschiedlichen islamischen Gemeinschaften. Am stärksten ist sie im schiitischen Islam, wo ihre Rolle institutionalisiert wurde. In den meisten Ländern sind sie die lokalen Autoritäten, die über die korrekte Interpretation der islamischen Glaubenslehre entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

Die Rolle der Ulama in der Geschichte

In der Geschichte bildeten die Ulama im gesamten Islam einen regelrechten Stand der Gottes- und Rechtsgelehrten, der über eine Ausbildung in den Traditionswissenschaften des Islam verfügte.[1]S. 224 [2]S. 391 Jahrhundertelang gestalteten die Ulama teils gemeinsam mit, teils in Gegnerschaft zu den Sufis das Recht und die Mystik als Hauptgestaltungskräfte des Islam.[1]S. 33 u. 39

Dem religiösen Ideal nach sollte der Kalif oder sein Repräsentant die Vorschriften der Scharia getreu der Auslegung der Ulama umsetzen, die Gelehrten dagegen hatten ihr Wissen – ungebunden an den Herrscher – geltend zu machen, gemäß dem häufig zitierten Hadith: „Der nichtswürdigste unter den Gelehrten ist der, der Prinzen Besuche abstattet und der würdigste aller Prinzen ist jener, der die Gelehrten aufsucht.“[1]S. 39 In der Praxis gingen die Herrscher allerdings angesichts der realen Umstände häufig von der Scharia abweichend vor und versuchten, sich der Unterstützung der Ulama zu versichern, indem sie diese durch staatliche Positionen und Vergabe von Ländereien an sich zu binden trachteten.[1]S. 39

Die frühislamischen Ulama

Die in der frühislamischen Zeit den Koran rezitierenden und den Hadith auswendig beherrschenden Glaubenskundigen bildeten den frühesten Ursprung der Ulama.[1]S. 33

Die Ulama unter dem Kalifat der Abbasiden

Nachdem unter den Abbasiden aus dem Koran und dem Hadith das islamische Gesetz, die Scharia, erstellt worden war, wurde die Hauptaufgabe der Ulama die Pflege der Anwendung der Scharia und die Lehrtätigkeit zur Ausbildung des Nachwuchses.[1]S. 33

Die Ulama vom 11. Jahrhundert bis zum 16. Jahrhundert

Im 11. Jahrhundert versuchten die säkularen Potentaten, die religiösen Institutionen unter ihren Einfluss zu stellen. Es entstanden nahezu im gesamten islamischen Einflussbereich Madrasen (Medresen), offizielle Rechtsschulen, an denen die Ulama – ebenso wie in ihren eigenen Häusern und auf dem Gelände von Moscheen und Schreinen – unterrichteten.[1]S. 33 Im 12. und 13. Jahrhundert stand den Ulama, mittlerweile ein mehr oder minder hochqualifizierter Berufsstand, eine große Menge an staatlichen Stellen offen; und trotz aller Statusunterschiede in den verschiedenen islamisierten Ländern war ihr Stand etwa um 1500 inzwischen überall geachtet und einflussreich.[1]S. 33 Sie erhoben in ihren Predigten moralische Ansprüche an die Menschen und unterrichteten in ihren Schulen Moslems aller Altersklassen in den islamischen Traditionswissenschaften.[1]S. 33 Ihre zentrale Funktion blieb die orthodoxe Exegese der Scharia sowie in ihrer Rolle als Kadis die staatlich beauftragte Anwendung der Gesetze und als Muftis die Erstellung rechtlicher Erläuterungen und unentgeltlicher Rechtsgutachten (Fatwas).[1]S. 33 Meist lebten sie allerdings neben den Bezügen durch Stiftungsgelder der Gläubigen auch vom Erlös eigener handwerklicher Betriebe oder Handelsunternehmen und verwalteten auch die Moscheen, Schulen, Hospitäler und Waisenhäuser.[1]S. 33 Einige erhielten auch staatliche Ländereien oder Gehälter.[1]S. 33

Form und Inhalt des pädagogischen Systems der Ulama

Für die Ulama galten der Koran und das Vermächtnis Mohammeds als höchster und endgültiger Maßstab für die Menschen bis zum „jüngsten Gericht“.[1]S. 34 Dementsprechend war der pädagogische Ansatz der Ulama tendenziell konservativ und konzentrierte sich auf die unverfälschte Tradierung des Korans und seiner traditionellen Auslegung.[1]S. 34 Bei der Ausbildung des Alim stand daher im Vordergrund, dass dieser systematisch und mechanisch wortgetreu vorgefertigte Traktate erlernte ohne Rücksicht darauf, ob er deren Inhalt und Bedeutung verstand.[1]S. 34 Unterstützt wurde dieses Verfahren durch die ästhetisch ausgeformte Formulierung vieler Lerntexte etwa in Reimen, wodurch ein rezitatives Erlernen erleichtert wurde.[1]S. 34 Die klassischen Texte sollten durch die Ulama nicht verändert, sondern konnten durch zunehmende Überlagerungen von Annotationen der Gelehrten aufgewertet, jedoch auch unkenntlich gemacht werden.[1]S. 34 Allmählich hatten sich um 1500 für die Ausbildung in den unterschiedlichen Disziplinen bestimmte Standardlehrbücher durchgesetzt, die im gesamten Islam Verbreitung fanden.[1]S. 34 Hatte ein Schüler die Unterrichtung eines bestimmten Buchstoffes absolviert, so wurde ihm von seinem Lehrer eine Art „Diplom“ (Idschaza) ausgefertigt, welches ihm gestatte, den betreffenden Stoff künftig selbst zu lehren.[1]S. 34 u. 224 In diesem Zertifikat wurde auch belegt, durch welche vollständige Kette von Lehrern die Kenntnis vom Verfasser des Buches und ersten Lehrer bis auf den aktuellen Träger übermittelt wurde.[1]S. 34 u. 224 Nicht so sehr die Schule und Disziplin, sondern das jeweilige Buch und deren Lehrer begründeten die Identifikation und Loyalität des Schülers und machten ihn zu einem wertvollen Träger einer ununterbrochenen islamischen Wissens- und Wertevermittlung, gemäß den Worten eines pädagogischen Leitfadens aus dem 13. Jahrhundert: „Sei dir bewußt, daß (dein) Lehrer der Urheber deiner Seele ist, die Wurzel ihrer Schöpfung und der Kern ihres Lebens; er ist deinem Vater vergleichbar, der der Erzeuger deines Körpers und deiner Existenz ist.“[1]S. 34 Ein komplexes Netz von Schüler-Lehrer-Beziehungen verband als Resultat die islamische „Ökumene“ und war Grundlage der islamischen Gelehrsamkeit.[1]S. 34

Deren Unterrichtsinhalte waren im Wesentlichen die Koranexegetik, das Studium der arabischen Grammatik und Literatur, der Hadithe, des Rechts und der Rechtsprechung und der Theologie, welche letztere jedoch oft wegen ihrer Verfänglichkeit für gläubige Moslems ausgelassen wurde.[1]S. 33ff In geringerem Umfang kamen auch Mathematik und Medizin oder ausgewählte Schriften des Sufismus auf den Lehrplan, wohingegen aber Philosophie und eigentliche Naturwissenschaften vom Lernstoff der Ulama und in den Medresen ausgeschlossen wurden, obwohl der Islam den Europäern in diesen Disziplinen noch voraus war.[1]S. 34

Die Ulama in den zentralislamischen Reichen des 16. und 17. Jahrhunderts

Als im 16. Jahrhundert die muslimische Macht ihren Gipfel erreichte, traten vor allem die drei Reiche der Safawiden, der Moguln und der Osmanen hervor, welche die Stammesbünde, Sultanate und schwachen Dynastien der islamischen Kernländer unter ihre zentralistische Kontrolle stellten.[1]S. 44 Der Zuwachs der Machtkonzentration dieser einzelnen Reiche, die in gewissem Maße die Weltreichsidee der Mongolen in Form des sogenannten „Militär-Patronats-Staates“ fortführten, gefährdete bald den kosmopolitischen Aufbau der islamischen Welt.[1]S. 44

Die Ulama im Safawiden-Reich

Aus sufischen Scheichs im Iran hervorgegangen, hatte Schah Safi Al Din den Orden der Safawiden gegründet, dessen Anhängerschaft rasch wuchs.[1]S. 45 Die safawidische Soldatenelite wurde wegen ihrer auf die 12 schiitischen Imame verweisenden zwölfzipfeligen, roten Turbane Kysylbasch (türk. Kızılbaş = „Rotkopf“) genannt und hatte dem jungen Schah Ismail I. zur Eroberung weiter Gebiete verholfen, war aber auch zur internen Bedrohung der Schahs herangewachsen,[1]S. 45 bis sie unter Schah Abbas dem Großen durch kriegsgefangene Kaukasier als Truppen und aus Ämtern ersetzt worden waren.[1]S. 46

Ismail I. hatte als Staatsreligion die Zwölfer-Schia (isna ascharija) etabliert.[1]S. 46 Der Schiismus war ursprünglich als Oppositionsbewegung gegen die ersten Kalifen entstanden und diente als Legitimation für die Nachkommen von Mohammeds Neffen und Schwiegersohn Ali als rechtmäßige Nachfolger des Propheten.[1]S. 46 Denn die Schiiten propagierten den Glauben, dass neben einer allgemein verständlichen Koranexegese eine geheime Exegese existiere, die Mohammed nur Ali als seinem Erben und als Imam oder Führer der Gemeinschaft zur Fortführung der Tradierung überliefert habe.[1]S. 46 Die Linie der Imame (nach der Zwölfer-Schia zwölf an der Zahl) erfuhr schließlich übermenschliche Überhöhung als Inkarnationen des „Lichtes“, welches durch die Propheten von Adam auf sie übertragen sei und sie „unfehlbar“ und frei von Sünde mache.[1]S. 46 Daraus folgte für die Schiiten im Gegensatz zu den orthodoxen Sunniten, dass die religiöse Autorität nicht im Konsens der Gemeinschaft, sondern in der Hand der „unfehlbaren“ Imame liege, die neben Gott und dem Propheten zu verehren seien.[1]S. 47 Als Inkarnationen der Propheten aber galten nun Ismail I. und seine Erben, und die königliche Familie stützte ihre Legitimierung zusätzlich auf die vorgetäuschte Abstammung vom siebten Imam, Musa-al-Kazim.[1]S. 47 Ismail I. ließ sich als vollkommener Sufi-Lehrmeister von den die wichtigsten Staatsämter bekleidenden Kysylbasch-Schülern verehren und zwang die Ulama und das Volk mit Gewalt zum Schiismus.[1]S. 47 Sunnitische Ulama, die sich dem widersetzten, mussten fliehen, um dem Tod zu entgehen.[1]S. 47 1514 erschütterte die Niederlage gegen die Osmanen die Loyalität der Kysylbasch zu ihrem Schah und etwa zur selben Zeit begann das theokratische Wesen des Staates durch Trennung der religiösen und politischen Gewalt aufzuweichen, wodurch das Verhältnis von Ulama zum Staat sich in den folgenden zwei Jahrhunderten wandelte:[1]S. 45 u. 47 Zu Beginn der Safawiden-Herrschaft stand die Ulama ganz im Dienst der staatlichen Machtausübung, zumal aufgrund des Mangels an schiitischen Ulama im Iran solche aus Syrien oder Bahrein gerufen werden mussten, die somit in ihrem Vermögen und in ihrer Position vom Staat abhängig waren.[1]S. 47 u. 49 Unter Schah Abbas begannen die Ulama jedoch die Gottesgnadentum-Doktrin – der Schah sei der „Schatten Gottes“ (zillullah) – öffentlich anzugreifen, indem Mulla Ahmad Ardabili Abbas vortrug, der Schah verwalte nur die Macht für den Imam und es liege in der Entscheidung der Ulama, diese Treuhänderschaft anzuerkennen oder nicht.[1]S. 49 u.112 Unter den Nachfolgern Abbas verschärften die Ulama schließlich den Angriff auf die Legitimität der königlichen Herrschaft und erklärten, als berechtigter Vertreter des Zwölften Imam käme einzig ein Mudschtahid in Frage.[1]S. 47,49,112 u 224 Als Mudschtahid hatten die Ulama das Recht, mittels ihrer „Vernunft“ (Idschtihad) Regeln der Scharia zu ermitteln.[1]S. 224 Schließlich konnten die materiell immer unabhängiger gewordenen Ulama unter Sultan Hussain durch ihren führenden Mudschtahid Mohammed Bakir Madschlisi die Regierung lenken, die Reste der safawidischen Sufi-Ordnung tilgen und den orthodoxen Schiismus weitgehend durchsetzen.[1]S. 112

Wie die Safawiden das Fundament für den heutigen Staat Iran legten und den Glauben einer Minorität im Staatsvolk verankerten, so erreichten die Ulama, dass die Legitimität seiner künftigen Regierungen von der Unterstützung durch die Mudschtahid abhängig wurde.[1]S. 49

Die Ulama im Mogul-Reich

Babur, in der väterlichen Linie Nachfahre von Timur Lenk und in der mütterlichen von Dschingis Khan, hatte vergeblich versucht, Samarkand zurückzugewinnen, um das Reich seiner Ahnen zu erneuern.[1]S. 58 Stattdessen dehnte er das von ihm gegründete Mogul-Reich nun – im Gegensatz zu den Verhältnissen im Safawidenreich – mehrheitlich auf Territorien nichtislamischen Glaubens aus, auf die hinduistischen Staaten des indischen Subkontinents.[1]S. 58 Unter seinem Enkel Akbar hatte sich bereits eine militärisch anmutende, zentralistische und effiziente Staatsverwaltung etabliert,[1]S. 58 deren überwiegend aus Ausländern und häufig aus Nichtmuslimen rekrutierte Beamtenschaft der Mansabdare im Sold des Kaisers stand.[1]S. 58,115 u. 224 Akbar, angewiesen auf die Unterstützung seiner hinduistischen Militärs und Beamten, schaffte die der Scharia nach vorgesehene Kopfsteuer für „Ungläubige“ (Dschisja) ab sowie die der Scharia nach vorgeschriebene Todesstrafe für das Vergehen der Apostasie.[1]S. 60ff u 224 Er ersetzte den islamischen Mond- durch den Sonnenkalender, verbot den Muslimen, die den Hindus heiligen Kühe zu töten, verurteilte die von den Muslimen ausgeübte Sklavenhaltung und unterstützte auch die Pflege der nichtmuslimischen Kultstätten finanziell.[1]S. 61 Persönlich behandelte er Religion in eklektischer Weise.[1]S. 61 Er reiste jährlich zum Schrein des Sufi-Heiligen Muinaddin Tschischti und öffnete unter dem Einfluss des Rationalisten Abulasl eine „Halle der Andacht“, in welcher er religiöse Gespräche mit sunnitischen Ulama, Sufis, Hindus, Zoroastriern, Juden, Jaina und Jesuiten aus Goa führte.[1]S. 61 1582 schuf Akbar die Sekte „Göttlicher Glaube“ (Din-e Ilahi),[1]S. 61 die jedoch unbedeutend blieb.[1]S. 61ff Ähnlich wie im jungen Safawiden-Reich bemühte sich auch Akbar darum, die Ulama vom Staat abhängig zu machen. [1]S. 61 Er schuf dafür vielfältige staatliche finanzielle Zuwendungen für die Ulama, forderte für deren Genuss ihre Anwesenheit an seinem Hof und untersagte jegliche Intoleranz.[1]S. 61 Endgültig in seine Ungnade fielen die Ulama, als ihre offiziellen Sprecher um 1570 den Versuch unternahmen, Akbars freigeistigen Freund Abulasl und dessen Familie anzugreifen.[1]S. 61 Seine Nachfolger führten die tolerante eklektische Politik zunächst fort, bis unter Dara Schikoh die reale Gefahr erwuchs, dass eine Verbindung zwischen sufischem und hinduistischem Pantheismus die islamische Orthodoxie in Frage stellt.[1]S. 62

Die theoretische Grundlage des Widerstandes gegen diese religiöse Haltung, der schließlich von Anhängern des Nakschbendija-Orden angeführt wurde, erwuchs vor allem nach dem Eintreffen von Chodscha Baki-billah in Indien.[1]S. 62 Sein Schüler Abd al-Haq aus Delhi, beeinflusste maßgeblich die Reaktion der Ulama. Er entzog sich zunächst dem freigeistigen Hof Akbars durch Rückzug nach Mekka, ließ sich dann zwar zurückrufen, doch verfasste er die Grundzüge einer gelehrten Gegenoffensive unter besonderer Berücksichtigung der Überlieferungen.[1]S. 62 Noch wichtiger wurde sein Schüler Scheich Ahmed Sirhindi, der mit Hilfe des Sufismus die Muslime wieder an den Koran heranführte und das pantheistische Postulat der „Allgegenwärtigkeit Gottes“ „widerlegte“ und den Sufismus modifizierte.[1]S. 62ff Zwar büßte er seinen Vorschlag an den Nachfolger Akbars –Jahangir – den Staat nach den Vorschriften der Scharia auszurichten, noch mit dem Gefängnis, doch war der Nachfolger von Dara Schikoh – Aurangzeb – den Ulama und der Anhängerschaft Ahmed Sirhindis zugeneigt und ersetzte die eklektische Politik durch ein orthodoxes und uniformes Regiment.[1]S. 63 u. 114 Er zerstörte nach 1669 viele hinduistische Tempel, führte 1679 die Dschisja wieder ein, reetablierte den islamischen Mondkalender, stärkte die Anwendung der Scharia, erschwerte das Studium pantheistischer Ideologien und veranlasste eine umfassende Gesetzessammlung der hanefitischen Rechtsschule (Fatawa-i Alamgiri), auf deren Basis das Mogulreich in eine islamische Theokratie überführt wurde.[1]S. 63

Die Ulama unter dem Kalifat der Osmanen

Osmanischer Alim aus dem Jahre 1878

Das Osmanische Reich war von Beginn an ein vornehmlich militärisch geprägtes Staatswesen mit der Ausrichtung, das „Reich des Islam“ (Dar al-Islam) durch Eroberung von Territorien abweichenden Glaubens (Dār al-Harb) zu erweitern.[2]S. 21 [1]S. 72,76 u. 80 Als nach der Eroberung Kairos 1517 durch Sultan Selim I. sein Sohn Sultan Süleyman I. die Kalifenwürde aus Ägypten de facto – und möglicherweise auch de jure – übernommen hatte,[2]S. 20ff konnte der osmanische Sultan fortan seine Herrschaft religiös legitimieren.[2]S. 22ff Die Ulama (türk. Ulema) spielte hierbei eine große Rolle: Die führenden Rechts- und Gottesgelehrten aus dem engeren Kreis der Ilmiye mit dem Obermufti oder „Scheichulislam“ (türk. Şeyhülislâm) als obersten Sprecher dienten ihm als wichtige Ratgeber bei der Auslegung des islamischen Gesetzes, der Scharia (türk. Şeriat).[2]S. 23 Nach dem Scheichülislam waren die Heeresrichter von Rumelien und Anatolien (türk. Kazasker oder kadıasker) die nächsthöchsten von Ulema besetzten Ämter im Osmanischen Staat.

Im Namen der Scharia erlassene Verfügungen auf Grundlage der Rechtsgutachten (Fatwa, türk. Fetva) der Ulama – meist im Namen des Obermufti – waren unangreifbar und konsolidierten die Regentschaft des Sultans beträchtlich.[2]S. 23 Den osmanischen Beinamen „Gesetzgeber“ erhielt Süleyman I., als er unter dem Obermufti Ebussuud Efendi Richtlinien erstellen ließ, wie die Scharia in die Praxis der staatlichen Realität umgesetzt werden soll.[1]S. 77

Der Sultan war zur Zeit Süleymans I. noch Autokrat.[2]S. 22ff Zwar lag der Grundbesitz in den Städten größtenteils in den Händen „frommer“ Stiftungen (Awqāf, Sg. Waqf, türk. Evkaf, Sg. Vakıf) unter der Kontrolle religiöser Einrichtungen.[2]S. 22 Doch herrschte Süleyman zu Beginn seiner Regentschaft über rund 90 % der Landesfläche außerhalb der Städte als Eigentümer, da alle neu eroberten Territorien in den Besitz des Sultans übergingen, also Staatseigentum wurden.[2]S. 22

Die Ulama wurden im Osmanischen Reich privilegiert und von der Steuer befreit.[2]S. 23 Sie bildeten bald die einzige staatliche Einrichtung, in der die alteingesessenen osmanischen Sippen vorherrschend blieben.[1]S. 74 Schon innerhalb 100 Jahre nach der autokraten Herrschaft Süleymans I. erreichten die Ulama so viel Einfluss, dass sie Sultane einsetzen konnten und bis zum Ende des Osmanischen Reiches über die Hälfte der Sultane per Fetva absetzten.[2]S. 23

Als nach dem Verfall der Effizienz des osmanischen Heeres durch den schädlich gewordenen Einfluss der Janitscharen eine Reform des Heerwesens nötig geworden war, wurde die Entmachtung der Janitscharen 1826 erst möglich, als es dem Sultan Mahmud II. gelungen war, die Gunst der Ulama und damit den Rückhalt der Bevölkerung zu erlangen.[2]S. 140 Doch fiel auch der Einfluss der Ulama im Osmanischen Reich dem Drang nach Reform nach westlichem Vorbild bald zum Opfer.[1]S. 135 Hatte das Osmanische Reich die Scharia in der Vergangenheit streng in sein Gesellschaftssystem eingebunden,[1]S. 77 so führte es schon ab Mitte des 19. Jahrhundert europäische Gesetzbücher ein und degradierte die Ulama zu „Staatspensionären“.[1]S. 135

Siehe auch: Mustafa Sabri

Die Rolle der Ulama in der Moderne

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ist gekennzeichnet durch einen signifikanten Verlust von Autorität und Einfluss der Ulama in den meisten islamischen Staaten, von Saudi-Arabien und Iran abgesehen. Viele säkulare arabische Regierungen versuchten, den Einfluss der Ulama nach ihrer Machterlangung zu beschneiden. Religiöse Institutionen wurden verstaatlicht und das Prinzip der waqf, der wohltätigen Stiftungen, das die klassische Einkommensquelle für die Ulama bildete, wurde abgeschafft. 1961 wurde die die Al-Azhar-Universität durch das ägyptische Nasser-Regime unter direkte staatliche Kontrolle gestellt. „Die Azharis werden sogar in Uniformen gesteckt und müssen unter dem Befehl von Armeeoffizieren paradieren“ (G. Kepel: Dschihad). In der Türkei wurden in den 1950ern und 1960ern die traditionellen Derwischkonvente und Koranschulen aufgelöst und durch staatlich kontrollierte Predigerschulen ersetzt. Nach der Erringung der Unabhängigkeit Algeriens beraubte Präsident Ben Bella ebenfalls die algerischen Ulama ihrer Macht.

Islamwissenschaftler wie Kepel sprechen davon, dass der Niedergang des Einflusses der Ulama ein Vakuum übriggelassen hat, das durch das Aufkommen islamistischer Bewegungen in den 1970er Jahren aufgefüllt wurde.

Die afghanischen Taliban waren fast ausschließlich Dorf-Ulama, die in dem Chaos der postsowjetisch-afghanischen Kriegszeit an die Macht kamen. Der Bekannteste von ihnen war Mullah Omar, der direkt vom Herrscher eines Dorfes zum Diktator ganz Afghanistans aufstieg.

siehe auch

Literatur

  • Godfrey H. Jansen: Islamischer Widerstand. Eine Untersuchung zur islamischen Konfrontation mit der westlichen Welt heute. Kitab-Verlag, Köln 1984, ISBN 3-88794-003-2.
  • Denise Klein: Die osmanischen Ulema des 17. Jahrhunderts. Eine geschlossene Gesellschaft? Klaus Schwarz Verlag, Berlin 2007. ISBN 978-3-87997-337-8

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk bl bm bn bo bp bq Francis Robinson: Der Islam – Kunst, Geschichte und Lebensformen. Christian 1982, in Lizenz für Weltbild: Augsburg 1998 (engl. Original: Oxford 1982, 1991), S. 1–239
  2. a b c d e f g h i j k l Alan Palmer: Verfall und Untergang des Osmanischen Reiches. Heyne, München 1994 (engl. Original: London 1992), S. 1–448

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