Verfasser

Verfasser

Ein Autor (lat.: auctor; Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Schriftsteller, Fachbuch-, Lehrbuch-, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlich juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der nichtliterarischen Kunst (etwa Musik, Fotografie, Filmkunst) und der Wissenschaft verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren). Unüblich scheint es auch zu sein, konkrete Poesie, visuelle Poesie oder Wortbilder als von Autoren geschaffen zu bezeichnen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den Urheber, Verfasser oder Sachwalter eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.

Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck förderten die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des „autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors“ heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 1960er-Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes, Michel Foucault).

In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.

Der Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht.

Juristische Aspekte

Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht (welches nicht veräußerlich ist) und das Verwertungsrecht.

Konnotationen des Begriffs

Der Begriff Autor bzw. dessen Urheberschaft für ein in der Regel meist schriftlich niedergelegtes Werk oder dessen Konzeption gilt unabhängig von ihrer Veröffentlichung oder (bisherigen) Nichtveröffentlichung. Die Urheber - bzw. Autorenschaft findet dabei jedoch grundsätzlich verschiedene Bedeutung, nicht zuletzt nach Maßgabe ihrer Zielsetzung einer nicht beabsichtigten bzw. beabsichtigten und tatsächlich erreichten Öffentlichkeitswirkung von Name und Werk.

im nicht-öffentlichen Umfeld

  • Jedwedes privat und damit der Öffentlichkeit unbekannt bleibende Schriftstück hat meist nur sehr begrenzt für den im privaten Umfeld des Autors zählenden Personenkreis Bedeutung. Verfasser von Tagebüchern beabsichtigen in der Regel gar keine Öffentlichkeitswirkung, und sich z. B. als Autor eines Einkaufszettels zu behaupten, wäre zwar faktisch richtig, entspräche aber dennoch nicht dem üblichen Sprachgebrauch.
  • Die Urheberschaft für Schriften, die z. B. während einer Regelschulausbildung im Rahmen des Unterrichts gefertigt werden, unterliegt immerhin bereits insofern einem gewissen Urheberschutz, als ein "Abschreiben" davon laut schulischer Prüfungsordnung als "Unterschleif" geahndet werden kann. Auch werden solche Schriftstücke nicht selten begutachtet, nach entsprechenden Kriterien bewertet und "bezeugt". Diese Bewertungen finden dann ihren summarischen und für die Versetzung bzw. den Abschluss einer Schulausbildung relevanten Einfluss in den Zeugnissen. Darüber hinaus entspräche jedoch auch hier der Begriff Autor für einen seine Hausaufgaben und Prüfungen erledigenden Schüler nicht dem üblichen Sprachgebrauch.

im begrenzt öffentlichen Umfeld

  • Innerhalb des akademisch-universitären Umfelds erfahren die über einen längeren Zeitraum konzipierten und verfassten Abschlussarbeiten von Studenten als Diplomarbeiten bereits zum Teil und als Dissertation per se eine zumindest begrenzte Öffentlichkeitswirksamkeit. In einigen Fällen erreichen die dann in der Regel überarbeiteten Dissertationen auch als populärwissenschaftliche Publikationen eine über dieses Umfeld hinausreichende Öffentlichkeit. Der Begriff Autor wird hierbei dann von den Kritikern und Rezensenten eines solchen in der Öffentlichkeit diskutierten Werkes genutzt. Ansonsten aber werden die Urheber solcher Abschlussarbeiten in der Regel nicht als Autor bezeichnet, sondern mit dem durch sie erlangten akademischen Grad angesprochen.
  • Eine andere Begrenzung erfährt die Urheberschaft, wenn z. B. ein Artikel in der Wikipedia breite Öffentlichkeitswirksamkeit hat, dessen Autor jedoch bewusst anonym bleibt und somit auch auf seine Urheberrechte verzichtet. Als technischer Begriff findet Autor hier zwar innerhalb von Wikipedia zuweilen seine Anwendung, jedoch nur bedingte Berechtigung, da die Autorenschaft eines Artikels nicht selten nur zeitlich begrenzt und so gut wie gar nicht auf eine Person allein beschränkt bleibt.

im öffentlichen Umfeld

  • Innerhalb Deutschlands gilt u.a. als ein erstes Kennzeichen für die auf größtmögliche Öffentlichkeitswirksamkeit angelegte Urheberschaft eines schriftlich niedergelegten Werkes die Abgabe eines Pflichtexemplars an die Deutsche Nationalbibliothek. Diese Pflicht betrifft vor allem den Verbreiter einer Schrift, in der Regel einen Verlag, mittelbar bezieht sie sich aber auch auf den Autor selbst, der damit für die Veröffentlichung eines Werkes auch die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Der Erfolg eines Autors lässt sich an den Verkaufszahlen seiner Werke ablesen und dem gewachsenen Renommee seiner Person - letzteres wird z. B. durch Art und Anzahl der Rezensionen sowie heutzutage auch durch etwaige Einladungen zu Talkshows deutlich. Doch nicht alle Autoren legen Wert darauf, dass ein Verkaufserfolg mit ihrem Eigennamen in Verbindung gebracht wird und nutzen deshalb Pseudonyme.
  • Je größer die Öffentlichkeitswirksamkeit eines Autors und die seiner Werke ist, umso mehr finden z. B. auch Schriftstücke aus dem privaten Umfeld als Autographien Interesse und unter Sammlern zuweilen nicht geringe Wertschätzung. So hat auch ein schon zu Lebzeiten bekannter Autor wie Thomas Mann die Eintragungen in seinen Tagebüchern im Hinblick auf eine spätere Veröffentlichung niedergelegt.

Publikationsmöglichkeiten der Autoren

Mit Einführung der Personal Computer und ihrem umfänglichen Zubehör ist es für einen Autor relativ einfach und ohne hohen Kosteneinsatz möglich, ein technisch verbreitungsfähiges Originalwerk in gedruckter oder digitalisierter Form herzustellen. Die entscheidende Frage bleibt jedoch die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Vermarktung der als Buch, CD oder in einer Homepage bzw. Webseite des World Wide Web vorgestellten Autorenwerke. (Weitere Informationen über mögliche Träger zur Übermittlung eines urheberrechtlich geschützten Werkes siehe Publikation.)

im Eigenverlag

In der Doppelfunktion als Autor und Eigenverleger trägt man ein hohes unternehmerisches Risiko. Das gilt auch bei der Nutzung von Dienstleistern wie Druckkostenzuschussverlagen und der relativ neuen Veröffentlichungsform Book-on-Demand, wobei der Autor zwar den Herstellungsprozess und einige vertriebsrelevante Dinge wie z. B. die Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher gegen nicht selten überhöhte Gebühren delegieren kann, jedoch keine Gewähr für einen sicheren Absatz seiner Werke hat. Zudem stärkt eine Veröffentlichung auf diesem Weg nur selten die Reputation bzw. Anerkennung eines Autors. So werden Autoren mit lediglich im Eigenverlag publizierten Buchtiteln nicht in den Schriftstellerverband aufgenommen.

in Verlagen

Ein Autor sucht in der Regel eine Veröffentlichung über Verlage zu erreichen. Der Verlag übernimmt für den Autor die Korrektur, die Herstellung (Layout, Druck, ISBN-Registrierung, Pflichtexemplare usw.) und den Vertrieb. Im Gegenzug tritt der Autor das Verwertungsrecht (komplett oder teilweise) an den Verlag ab. Der Autor erhält für seine Tätigkeit vom Verlag eine Vergütung und/oder Tantiemen.

Hat sich ein Verlag zur Veröffentlichung bereiterklärt, wird der Autor oft aufgefordert, das Werk zusammen mit einem Lektor zu überarbeiten und begutachten (Peer-Review) zu lassen. Sobald ein Autor erfolgreich für einen Verlag gearbeitet hat, wird es dem Autor wesentlich leichter fallen, "seinem" Verlag zukünftige Werke auch schon in der Ideenphase diesem Verlag zu präsentieren und zusammen mit dem Lektor auszuarbeiten. Besonders erfolgreiche Autoren (Bestseller) werden dann auch vom Verlag aufgefordert, neue Werke zu erschaffen. Dies kann für den Autor dann auch wiederum die Basis zur Aushandlung einer entsprechend besseren Vergütung sein.

Sachbuchautoren erstellen in der Regel zuerst ein Konzept zu ihrem Werk. Dieses beinhaltet einen groben Themenüberblick, Hinweise auf vergleichbare Werke und ein möglichst fertig ausgearbeitetes Inhaltsverzeichnis mit dem sich dann auch die angestrebte Seitenzahl festlegen lässt. Da der zukünftige Verlag häufig eigene Vorstellungen vom (inhaltlichen) Aufbau und der zielgruppengerechten Gestaltung eines Werkes hat, können so noch Änderungen berücksichtigt werden, da bei Vertragsabschluss noch nicht das fertige Werk existieren muss, sondern dieses dann erst als Auftragsarbeit durch den Autor entsteht. Dieses Vorgehen findet hier bei neuen wie auch bei renommierten Autoren seine Anwendung.

Bei der Annahme von Manuskripten oder Ideen noch unbekannter Autoren verhalten sich die meisten Verlage jedoch sehr zögerlich. Das ist nicht zuletzt auch rein quantitativ bedingt, da die Verlage nicht selten mehrere hundert solcher Texte pro Woche erhalten und davon lediglich einen pro Jahr zur Veröffentlichung auswählen, wenn sie sich von ihm auch merkantilen Erfolg versprechen.

Vergütung und Tantiemen

Im Januar 2005 einigen sich Belletristikverlage und der Verband deutscher Schriftsteller darauf, dass zehn Prozent vom Nettopreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars künftig als Honorar an den Autor eines Buches fließen sollen. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor. Sachbuchautoren handeln häufig ihr Honorar mit dem Verlag im Rahmen der Konzeptionsphase vor Aufnahme der Schreibtätigkeit aus. Um die zwölf Prozent sind üblich. Häufig wird auch ein Garantiehonorar vereinbart, welches dem Autor bei Vertragsabschluss oder bis zum Abgabetermin oder nach Manuskriptabgabe ausgezahlt wird und welches dann mit gegebenenfalls später anfallenden Tantiemen verrechnet wird. Dadurch ist der Autor nicht auf den kommerziellen Erfolg des Buches angewiesen, partizipiert aber dennoch an guten Verkaufszahlen.

Verwertungsgesellschaft

Verwertungsgesellschaft für die Autoren verschiedener Sparten (Journalisten, Schriftsteller, Drehbuchautoren) ist die VG Wort. Sie verwertet –- ähnlich der GEMA bei Musikstücken –- die durch Aufführung, Sendung, Kopie und Publizierung entstandenen Tantiemen für die Autoren und schüttet die entstandenen Beträge einmal jährlich an die Autoren aus.

Zählung von Autoren

Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es immer häufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:

  • Normale Zählweise (Eine Publikation zählt für jeden Autor unabhängig von der Anzahl der Autoren)
  • Fraktionelle Zählweise (Anteilmäßige Aufteilung der Autorenschaft, beispielsweise jeweils ein Drittel bei drei Autoren)
  • Logarithmische Zählweise (Der Anteil nimmt nach der genannten Reihenfolge der Autoren ab)
  • Andere Gewichtung (zum Beispiel nur die ersten beiden Autoren)

Literatur

  • Heinrich Bosse: Autorschaft ist Werkherrschaft. Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, Paderborn 1981; ISBN 978-3825211479
  • Michel Foucault: Was ist ein Autor?, (zuerst frz. 1969) In: Ders: Schriften zur Literatur. Ffm. 1988, S. 7-31.
  • Fotis Jannidis u.a. (Hrsg.): Texte zur Theorie der Autorschaft, Stuttgart: Reclam 2000. (Enthält Texte von u.a. Freud, Sartre, Booth, Barthes, Foucault, Eco); ISBN 3150180589
  • Helmut Kreuzer: Der Autor, LiLi 42 (1981).
  • Hans Peter Schwarz (Hrsg.): Autorschaft in den Künsten. Konzepte – Praktiken – Medien. (= Zürcher Jahrbuch der Künste, Bd. 3), Zürich 2007.
  • Sandra Uschtrin: Handbuch für Autorinnen und Autoren, München: 5. Aufl. 2005

Siehe auch

Weblinks


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