Wappenträger

Wappenträger
Frühe Form eines Schildhalters von 1477: Wilder Mann mit umgehängtem Wappen

Als Schildhalter (früher auch Wappenknechte) werden in der Heraldik hinter, neben oder unter dem Schild eines Wappens befindliche Menschen- und Tiergestalten genannt, die auf einer geeigneten Basis, einem Boden, Rasen, Gesims, Konsole, Podest, einer ornamentalen Ranke oder ähnlichem zu stehen pflegen. Nur Engelsfiguren dürfen fliegen. Sie treten einzeln oder paarweise, gleichartig oder verschieden neben oder hinter dem Schild auf, tragen, halten oder stützen ihn. Diese Darstellung ist aber oft nur beim Hauptwappen oder dem sogenannten Großen Wappen üblich. Der Zusammenhalt des Wappens wird oft mit dem Wappenzelt (kein Wappenmantel) unterstrichen. Es existieren noch weitere Begriffe für Schildhalter: Wappenhalter, Schildbuben, Wappenstütze und auch Garde.

Die Schildhalter sind aus dem Siegel hervorgegangen. Sie dienten auf ihnen zur Belebung der freien Flächen. Ein Siegel mit Wappendarstellung aus dem Jahre 1195 ist der älteste Beleg für einen Schildhalter. Es zeigt einen Löwen mit umgehängtem Schild.

Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu den Pracht- oder Prunkstücken eines Wappens. Das heißt, sie waren ursprünglich nicht fest definierter Bestandteil des Vollwappens. Sie machten keine zusätzlichen Aussagen über den Wappeninhaber und waren nicht von bestimmten Rechten abhängig. Sie dienten lediglich als Dekoration und konnten jederzeit entfallen. Sie waren auch nicht erblich.

Seit Mitte des 17. Jahrhundert wurde es jedoch üblich, Schildhalter diplommäßig und erblich zu verleihen. Auch eine Reihe landesherrlicher Wappen haben bestimmte Schildhalter, die durch Verordnungen ein für allemal festgesetzt sind.

Verbreitet als Schildhalter oder Wappenhalter sind die wilden Männer, dargestellt als nackte, bärtige, stark behaarte Keulen haltende Wilde, die die Scham mit einem Blatt oder einem Blättergürtel verdecken. Diese Wappenhalter werden oft unheraldisch in Naturfarbe tingiert. Andere Formen sind Heilige oder Kirchenvertreter, die oft mit einem Heiligenschein (Nimbus) umgeben sind. Sie halten oft einen Krummstab oder andere heilige Insignien.

Die Darstellung der Halter geschieht oft so, dass sie in einer Hand oder mit dem Vorderfuß bei Tieren Lanzen, Fahnen oder Kreuze zur Wappenaufwertung halten können. Nicht selten werden ihnen auch Orden oder Ordensketten umgehangen.

Von den Wappentieren werden zum Beispiel die Löwen, Einhorne, Greife oder Bären häufig gebraucht. Besonders sind die mystischen Wappentiere in Gebrauch. Bei der Blasonierung ist die Haltung und die Blickrichtung der Tiere zu beachten und folgt den Regeln der Schildbeschreibung. Sie können steigend, stehend, springend am Schild sein und den Betrachter ansehen (en face gestellt), widersehend oder rückgewendet sein. Häufig ist eine Bekrönung der Schildhalter vorgenommen. Selten werden liegende Figuren genommen. Die Tingierung unterliegt den heraldischen Farbregeln. Sind auf dem Hauptschild viele Helme aufgesetzt, hat sich eingebürgert, dass die äußeren Helme den Schildhaltern aufgesetzt werden.

In England gelten die Schildhalter als besondere Ehrenzeichen, die nach wie vor amtlich verliehen werden.

Mit Landwächter werden die vier Wappenhalter des isländischen Staatswappens bezeichnet. Es sind Stier, Adler, Drache und Wikinger. Die Sage erzählt, dass diese Schildhalter die Insel vor dem König der Dänen geschützt haben.

Beispiele

Literatur

  • Walter Leonhard, Das große Buch der Wappenkunst, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7
  • Heinrich Hussmann, Über deutsche Wappenkunst, Wiesbaden 1973
  • Gottfried Daniel Hoffmann (1719-1780), Ueber die Wappen-Schildhalter, Tübingen : Heerbrandt, 1779

Siehe auch


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