Ärztlicher Notdienst

Ärztlicher Notdienst

Ärztlicher Notdienst (Abk.: ÄND) (auch Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Ärztenotdienst, Ärztefunkdienst (Abk.: ÄBD, ÄFD), im internationalen Sprachgebrauch standby duty) ist eine Vertretung des behandelnden Arztes oder des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechzeiten und ist für Erkrankungen gedacht, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.

Die Aufgaben von Notdienstzentralen sind:

  • Vermittlung von Vertretungsärzten des Hausarztes
  • Telefonische Beratungen
  • Koordination der Vertretungsärzte, die Hausbesuche machen,

und Bekanntgabe von offenen Arztpraxen sowie Notfallpraxen zu bestimmten Zeiten.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung zum Notarzt

Auf Grund der Namensähnlichkeit wird der ärztliche Notdienst häufig mit dem Notarzt, der Teil des Rettungsdienstes ist, verwechselt.

Notärzte im Rettungsdienst werden von einer Rettungsleitstelle disponiert und sind für die Therapie akut lebensbedrohlicher Notfälle gesondert ausgebildet. In der Regel dürfen sie eigenverantwortlich über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn entscheiden.

Der ärztliche Notdienst besteht hingegen aus niedergelassenen Ärzten fast aller Fachrichtungen. Er ist für dringliche, aber nicht akut lebensbedrohliche Erkrankungen gedacht. Je nach örtlicher Organisation erfolgt ein Hausbesuch meist innerhalb von einer bis drei Stunden. (Zum Vergleich: der Rettungsdienst muss je nach Landesrecht eine Hilfsfrist von etwa 15 Minuten erreichen). Patienten, denen dies möglich ist, werden oft gebeten, selber die Praxis des ärztlichen Notdienstes aufzusuchen.

Bis auf wenige Ausnahmen ist der ärztliche Notdienst vom Rettungsdienst organisatorisch völlig getrennt.

Situation in Deutschland

Jeder niedergelassene Arzt hat in Deutschland die Pflicht, am ärztlichen Notdienst teilzunehmen. Rechtsgrundlage sind die Heilberufsgesetze der Bundesländer, die diese öffentliche Dienstpflicht begründen. Die näheren Details sind in den Berufsordnungen der Ärztekammern und in Notfalldienstordnungen geregelt. Der ärztliche Notdienst ist in Deutschland auch Teil des Sicherstellungsauftrags der Krankenkassen (daher spricht man in Deutschland oft auch vom sog. "kassenärztlichen Notfalldienst"). In fast allen Ländern (außer Bayern) wird der ärztliche Notdienst aber gemeinsam von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.

Die Arztrufzentralen haben zur Zeit noch keine bundeseinheitlichen Telefonnummern. In einigen Ländern gibt es aber landesweite Arztrufzentralen. Die örtlich gültigen Nummern sind per Telefonbuch und Auskunft, meist auch per Anrufbeantworter des Hausarztes und aus der Lokalpresse in Erfahrung zu bringen. Zudem sind alle Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Telefonnummern zentral über die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu erreichen.[1]

2009 wurde von der Europäischen Union die EU-weite Einführung der Rufnummer 116 117 für ärztliche Notdienste beschlossen. In Deutschland wurde diese Nummer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für einen „Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen“ zugeteilt. Unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 können sich künftig Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen, außerhalb der normalen Praxiszeiten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. Die Rufnummer wird aus den Fest- und Mobilfunknetzen entgeltfrei erreichbar sein. Die Freischaltung erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012.[2].

Der Ärztliche Notdienst macht erforderlichenfalls auch Hausbesuche; die Entscheidung über die tatsächliche Notwendigkeit obliegt der Einschätzung des Arztes. In der Regel werden gehfähige Patienten in die Praxis bestellt.

Bundesweit ist es in den letzten Jahren zur Gründung zahlreicher zentral gelegener Notfallpraxen gekommen, bei denen mindestens zwei Ärzte im Dienst sind, einer für die in der Praxis erscheinenden Patienten, einer für Hausbesuchsfahrten. Die Notfallpraxen können in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Der Ärztliche Notdienst ist für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen kostenlos. Sofern in dem jeweiligen Quartal der Ärztliche Notdienst noch nicht besucht wurde, muss die Praxisgebühr jedoch noch einmal entrichtet werden. Dies gilt nicht, wenn der Arzt in der Notdienstzentrale auch der entsprechende Hausarzt des Patienten ist, bei dem der Patient die Praxisgebühr bereits entrichtet hat.

Generell von der Praxisgebühr befreite Patienten müssen auch im Ärztlichen Notdienst keine Praxisgebühr bezahlen. Dies gilt nicht bei Patienten, die nur beim Hausarzt von der Praxisgebühr befreit sind.

Andere Ausdrücke dafür sind: Allgemeinärztlicher Notfall- oder Not- oder Bereitschaftsdienst oder Kollegialer hausärztlicher Vertretungsdienst außerhalb der werktäglichen üblichen Praxisöffnungszeiten. In der DDR hieß der Dienst Dringlicher Hausbesuchsdienst - DHD. Er war eine Abteilung der Schnellen Medizinischen Hilfe - SMH.

Situation in Österreich

Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich seit 1968[3] der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD), der von der österreichischen Ärztekammer bzw. dem Österreichischen Roten Kreuz betrieben wird. Mittels der Notrufnummer 141 können bundesweit zu folgenden Zeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden:

  • in den Nachtstunden: von 19:00 bis 07:00 Uhr
  • an Wochenenden: von Freitag 19:00 bis Montag 07:00 Uhr
  • an Feiertagen: ganztägig

In den Bundesländern wird unter der Notrufnummer 141 entweder Auskunft über den nächsten praktischen Arzt in Bereitschaft gegeben oder dieser direkt erreicht.

In Wien und Graz wird man via Notrufnummer 141 telefonisch von praktischen Ärzten (bzw. in Graz von einem Sanitäter der Rettungsleitstelle) betreut, die gemeldete Beschwerden und Erkrankungen vorab klären bzw. die Patienten beraten. Bei Bedarf erfolgt ein Hausbesuch, wobei jene praktischen Ärzte meist von einem Sanitäter (zugleich Fahrer) bei ihrer Tätigkeit unterstützt werden.[4]

Quellen

  1. Kontaktübersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  2. http://www.kbv.de/presse/36629.html Ankündigung für die Rufnummer 116 117 der KBV
  3. http://www.aeiou.at/aeiou.stamp.1993.930219a
  4. Wiener Ärztefunkdienst

Weblinks

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