- Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
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Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat innerhalb des Rettungsdienstes in der Regel keine operative sondern eine administrative Funktion. Dies unterscheidet ihn von den Notärzten und leitenden Notärzten, die eine unmittelbare Funktion im Einsatzgeschehen wahrnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung im Notarzt- und Rettungsdienst verantwortlich. Da in Deutschland der Rettungsdienst in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, ist der ÄLRD - sofern existent - in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen definiert.
1994 ist bereits durch die Bundesärztekammer - bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ 2006 - eine Forderung zur Institutionalisierung eines „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ auf regionaler und überregionaler Ebene, der die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist, verfasst worden.
Die ersten 5 Funktionsträger ÄLRD haben sich 1995 zum "Arbeitskreis Ärztliche Leiter Rettungsdienst" zusammengeschlossen. Inzwischen treffen sich die ÄLRD auch der jeweiligen Landesebene und stimmen rettungsdienstliche Konzepte, Probleme und Vorgehensweisen miteinander ab. Dabei stehen vor allem Fragen zu Organisation und Finanzierung im Vordergrund. 2005 wurde der "Bundesarbeitskreis Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V." (BAK ÄLRD) mit Sitz in Köln gegründet. Im Jahre 2007 wurde in Köln aus diesem Arbeitskreis der "Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst", dem im September 2009 163 ÄLRD als Mitglieder angehören. Zahlreiche Landesarbeitskreise benannten sich nach dem Vorbild des Bundesarbeitskreises ebenfalls in einen Landesverbänd "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" um.
Bayern
In Bayern ist derzeit in einem Pilotprojekt ein ÄLRD in vier der 26 Rettungsdienstbereiche installiert. Der aktuelle Entwurf einer Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) sieht die Einrichtung in allen bayerischen Rettungsdienstbereichen vor.
Die Aufgabe des ÄLRD liegt hierbei darin, die Qualität des Rettungsdienstes zu sichern, sowie in der medizinisch-fachlichen Beratung der Rettungszweckverbände bzw. deren Nachfolger, der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, die Träger des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in ihrem Zuständigkeitsbereich sind.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen verfügten nach einer Umfrage der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte in Nordrhein-Westfalen (AGNNW) 2002 zur Strukturqualität im Notarztdienst NRW seinerzeit bestenfalls zwei Drittel der NRW-Gebietskörperschaften über Ärztliche Leiter Rettungsdienst, von denen ein Teil wiederum ehrenamtlich oder in Teilzeittätigkeit mit geringem Zeitumfang arbeitete.
Aktuell (30. September 2010) sind auf der Homepage des Bundesverbands ÄLRD für Nordrhein-Westfalen in 54 Landkreisen und kreisfreien Städten 46 ÄLRD genannt, die in unterschiedlichen Tätigkeitsmodellen (Personalgestellung aus einem Krankenhaus, Anstellung beim Rettungsdienstträger in Vollzeit oder Teilzeit, freiberufliche Honorartätigkeit) arbeiten.
Im neuen Rettungsdienstgesetz NRW soll der Ärztliche Leiter Rettungsdienst als Verantwortlicher für das medizinische Qualitätsmanagement im Rettungsdienst berücksichtigt werden.
Weblinks
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