Betriebswirt (VWA)

Betriebswirt (VWA)

Der Betriebswirt (VWA) wird von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) angeboten und ist eine höhere kaufmännische Qualifikation bzw. ein Weiterbildungstitel.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Weiterbildung

Weiterbildungen zum Betriebswirt/-in (VWA) bzw. Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) wurden in den 1960er Jahren das erste Mal in West-Deutschland angeboten.

Berufsbild

Betriebswirte (VWA) lösen kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in Unternehmensbereichen wie Marketing, Personal, Controlling, Rechnungswesen, Materialwirtschaft/Produktion oder Steuerwesen. Als gehobene Sachbearbeiter/innen übernehmen Betriebswirte (VWA) kaufmännische und organisatorische Führungsaufgaben in zahlreichen Branchen und Bereichen. Bei entsprechender Berufserfahrung können Betriebswirte (VWA) auch die Leitung von Abteilungen, Filialen oder Teams übernehmen.

Im Finanz- und Rechnungswesen werten sie unter anderem Statistiken aus, erstellen Wirtschaftlichkeitsanalysen und erarbeiten damit Entscheidungshilfen für die Geschäftsleitung. Sie stellen Finanzierungspläne auf, kontrollieren die Geschäftsbuchhaltung und sind für die Beschaffung von Krediten für Investitionsvorhaben zuständig. Im Einkauf beschaffen sie möglichst kostengünstig Rohstoffe, Fertigwaren und Betriebsmittel, analysieren Beschaffungsmärkte und handeln Lieferverträge aus.

Im Personalwesen planen sie den Personalbedarf, übernehmen Aufgaben in der Personalbeschaffung und -betreuung, organisieren die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung. In Marketing und Vertrieb erarbeiten sie unter anderem marktgerechte Absatzstrategien, planen Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen und betreuen Großkunden im Außendienst. Sie verbessern die innerbetriebliche Organisation und optimieren unter anderem Arbeitsabläufe und Informationsflüsse mithilfe der EDV.[1]

Voraussetzungen Variante 1. (Abendweiterbildung)

Dieser Weiterbildungsabschluss richtet sich an kaufmännisch vorgebildete Personen mit Berufserfahrung. Die Weiterbildung wird hierbei in Abend- und/oder Wochenendvorlesungen berufsbegleitend durchgeführt und dauert mindestens 6 Semester.[2]

Voraussetzung ist:

  • 1. (in der Regel) Fachoberschulreife
  • 2. kaufmännische Berufsausbildung
  • 3. einjährige kaufmännische Berufserfahrung.

Von der schulischen Voraussetzung der Fachoberschulreife kann man an einzelnen VWA`s befreit werden, d. h. auch mit einem Hauptschulabschluss wird man an den meisten VWA angenommen, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung und mindestens einjährige kaufmännische Berufserfahrung nachweisbar sind.

Kaufmännische Berufsausbildung und einjährige kaufmännische Berufserfahrung sind auf jeden Fall unabdingbar!

höher Einstufung bzw. IHK-Anerkennung

Bewerber mit einem IHK-Weiterbildungsabschluss zum Fachkaufmann (IHK) oder Fachwirt (IHK), werden in der Regel 4 Semester angerechnet, so dass diese direkt in das 5. Semester einsteigen können. Geprüften Betriebswirten (IHK) werden in der Regel 5 Semester angerechnet, so dass diese nur noch das 6. Semester absolvieren müssen.[3]

Voraussetzungen Variante 2. (Abiturientenausbildung)

Diese Variante ist ausschließlich Abiturienten vorbehalten, diese müssen zudem einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen haben. Im Regelfall werden die Studiengebühren und eine Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt. Das Studium findet im Wechsel statt; den größeren Teil ist der Student in seinem Ausbildungsbetrieb, um die praktischen Kenntnisse zu erwerben, für die theoretischen Kenntnisse besucht der Student jeweils in Vollzeitblöcken die Vorlesungen der VWA. Die Dauer des Studiums beträgt drei Jahre.

Art der Abschlussprüfung

Der Abschluss Betriebswirt/-in (VWA) (gegebenenfalls mit Angabe des Schwerpunktfaches), ist gemäß Rahmenstudienordnung des Bundesverbandes der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bundeseinheitlich geregelt.

Die Studiengänge sind zwar nicht staatlich anerkannt; die Diplom-Prüfungen finden jedoch in der Regel unter Aufsicht eines Staatsbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes statt, welcher den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt. Der Abschluss als Betriebswirt/-in (VWA) oder Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) kann im Regelfall nach sechs Semestern erlangt werden.[4]

Anerkennung des Abschlusses

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Das Ministerium hat jedoch gleichzeitig bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird.[5] Weiterhin können an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene Diplome ebenso wie andere vergleichbare Bildungsabschlüsse eine besondere Förderungswürdigkeit für Beamte des gehobenen Dienstes begründen und diese damit für den Aufstieg in den höheren Dienst qualifizieren.[6]

Vergütung

Das Anfangsgehalt von Betriebswirten (VWA) liegt bei ca. 3500 € brutto im Monat und ist im Wesentlichen abhängig vom Funktionsbereich bzw. von der Größe der Kundenbetreuung/Personalverantwortung/Umsatzgröße.

Bachelor und Masterabschluss

Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium [7] oder durch ein zweisemestriges Zusatzstudium [8] ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Des Weiteren besteht mit dem VWA-Diplom die Möglichkeit, an Masterstudiengängen im europäischen Ausland teilzunehmen. Hierzu hat der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Kooperationen mit verschiedenen renommierten europäischen Business Schools geschlossen.[9] Auch an einigen wenigen inländischen Hochschulen können mit dem VWA-Diplom Masterstudiengänge belegt werden; im Regelfall ist für die Aufnahme eines Masterstudiums an einer Hochschule im Inland jedoch der in Kooperation mit einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Hochschule erworbene Bachelor-Abschluss notwendig.

Einzelnachweise

  1. Berufsbild
  2. Arbeitsagentur: Rahmenstudienordnung VWA Abgerufen am 7. August 2010
  3. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Anrechnung von IHK-Fortbildungsabschlüssen 7. August 2010
  4. Arbeitsagentur: Rahmenstudienordnung VWA Abgerufen 7. August 2010
  5. Landtag von Baden-Württemberg: Kleine Anfrage, 20. Februar 2002
  6. Bayerisches Oberstes Landesgericht: Beschluss, 8. Januar 2003
  7. Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. Paralleler Bachelor-Abschluss Abgerufen 7. August 2010
  8. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Zusatzstudium Bachelor Abgerufen am 7. August 2010
  9. Bundesverband deutscher Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien e.V. Masterabschlüsse Abgerufen am 7. August 2010

Weblinks


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