Jemandem einen Vogel zeigen

Jemandem einen Vogel zeigen
Zwei Autofahrer zeigen sich einen Vogel, 1939

Jemandem einen Vogel zeigen ist eine beleidigende Geste, um einer Person zu zeigen, dass sie nicht „recht bei Verstand sei“.[1] Hierbei tippt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe oder die Stirn. Sie gilt als sogenannter „Autofahrergruß“ als meistgenutzte Beleidigungsgeste.

Die Geste rührt daher, dem anderen signalisieren zu wollen, „einen Vogel zu haben“, und geht laut „Wörterbuch der deutschen Idiomatik“ („Duden – Redewendungen“) vermutlich auf den alten Volksglauben zurück, dass Tiere – und insbesondere Vögel – sich im Gehirn eines Menschen einnisten und eine Geistesstörung verursachen können.[2]

Der Wiener Medizinhistoriker Johann Werfring hingegen erklärt den Ursprung des „Vogelzeigens“ (vor allem hinsichtlich der sprachlichen Implikationen) mit der einstmaligen Bezeichnung „Vogelköpfe“ für mikrocephale Menschen (= Menschen mit kleinen Köpfen).[3] Bei der Mikrocephalie handelt es sich um eine Entwicklungsbesonderheit beim Menschen (geistige Behinderung), bei welcher der Kopf (wie auch das Gehirn) eine vergleichsweise geringe Größe aufweist.

Strafrechtlich kann die Geste in Deutschland als Beleidigung gewertet werden.[4][5]

Das OLG Düsseldorf gab einer Revision des Urteils als Beleidigung nicht statt, begründet wurde dies:

„Das Tippen an der Stirn, um das verkehrsmäßige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zu kritisieren stellt sich als Bekunden einer persönlichen Missachtung dar. Beim Angeklagten habe der Amtsrichter die Beleidigung mit dem Tippen an der Stirn und die hiermit zum Ausdruck gebrachten Meinung erblickt, der Zeuge sei geistig nicht normal. […] Es mag sein, dass eine solche Geste nicht überall und unbedingt ehrverletzenden Charakter hat. Unter Erwachsenen, sich völlig fremden Menschen, wie sie sich im Straßenverkehr gegenüberstehen, stellt sie aber einen Ausdruck der Missachtung dar.“

OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 1960 Ss 934/59 (1046), zitiert in NJW 1960: 1072[6]

Als Doppelvogel wird das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn bezeichnet, [7] stellt jedoch nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf keine Ehrverletzung dar (Az.: 5 Ss 383/95-21). Ein anderes Gericht sah dagegen im Doppelvogel eine Beleidigung. [8]

Einzelnachweise

  1. Einen Vogel haben. In: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2002. Abgerufen am 29. September 2010.
  2. Einen Vogel haben. In: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2002. Abgerufen am 3. November 2010.
  3. Johann Werfring: „Vogelköpfe“ im Wiener „Narrenturm“. In: „Wiener Zeitung“ vom 28. Oktober 2010, Beilage „ProgrammPunkte“, S. 7. Abgerufen am 3. November 2010.
  4. OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072
  5. LG Regensburg NJW-Spezial 2008, 154
  6. Hendrik Heinze: "Unspoken words" – Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung, Grin Verlag (2008) hier online
  7. OLG Düsseldorf NZV 1996, 288
  8. Was Beleidigungen im Straßenverkehr kosten in der Rheinischen Post
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