Konsolidierung (Finanzwesen)

Konsolidierung (Finanzwesen)

Konsolidierung (oder Konsolidation) ist im Finanzwesen die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Konsolidierung im Hinblick auf die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige kann es bei Privatpersonen, Unternehmen oder Staaten geben. Diese können ihre einfachen Schulden oder auch in Anleihen verbrieften Schulden konsolidieren. Ziele können allgemein eine Entzerrung der Rückzahlungsbelastungen zwecks Liquiditätsentlastung, die Sicherung eines niedrigeren langfristigen Festzinssatzes oder die Verbesserung des Bilanzbildes sein. Konsolidierung kann als reguläre Maßnahme ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen. Sie kann aber auch als Bestandteil einer Sanierungsphase genutzt werden.

Durchführung

Entweder war die Umwandlung der kurzfristigen Schulden in langfristige bereits beim Abschluss eines Kreditvertrags mit kurzfristigen Laufzeiten (1 bis 2 Jahre) von vornherein vorgesehen oder der Schuldner entscheidet sich nachträglich dazu, seine kurzfristigen Schulden durch langfristige umzuschulden.

Bei der geplanten kurzfristigen Finanzierung handelt es sich um eine so genannte Brückenfinanzierung („bridge loan“), die es in zwei Formen gibt:

Die nachträgliche Konsolidierung ergibt sich meist aus dem Umstand, dass eine Vielzahl von kurzfristigen Schulden (möglicherweise bei vielen Gläubigern) besteht, die durch eine langfristige Kreditgewährung durch nur wenige oder lediglich einen Gläubiger abgelöst werden soll. Im letzteren Falle sorgt die Konsolidierung für eine solide Finanzplanung, da Risiken der Anschlussfinanzierung beseitigt werden und eine Harmonisierung der Zins- und Tilgungstermine erfolgt.

Ähnlichen Zwecken dient die Konsolidierungsanleihe. Sie ist eine Anleihe, die aus der Zusammenfassung mehrerer älterer Anleihen oder sonstigen Kredite zu einer einheitlichen, meist langfristigen Anleihe mit oft günstigeren Bedingungen entsteht. Diesen Vorgang nennt man auch Unifizierung.

Rechtsfragen

Die Konsolidierung von kurzfristigen Schulden erfolgt meist im Wege der Novation, also durch Austausch eines bisherigen Schuldverhältnisses durch ein neues. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt in Deutschland; die Novation ergibt sich aber aus § 311 Abs. 1 BGB. Wird mithin die neue, langfristige Schuld begründet, erlischt automatisch die alte Schuld, indem sie durch Auszahlung der neuen Schuld getilgt wird. Bestellte Kreditsicherheiten gehen mit Tilgung der alten, kurzfristigen Verbindlichkeiten unter, müssen also für den langfristigen Kredit neu vereinbart werden.

Abgrenzung

Den Begriff Konsolidierung gibt es bei Unternehmen auch mit anderem Inhalt. Die Schuldenkonsolidierung nach § 303 Abs. 1 HGB betrifft den Konzernabschluss und hat mit der Veränderung der Fristigkeiten bei Schulden nichts zu tun. Im Konzern geht es vielmehr darum, gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernmitglieder zu verrechnen, um sie im Konzernabschluss nicht mehr zu zeigen; dieser Vorgang wird Schuldenkonsolidierung genannt. Derartige „ingroup balances“ sind auch nach IAS 27.17 zu verrechnen.


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