- Act of Union 1536
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Die Gesetze zur Eingliederung von Wales 1535–1542, oft auch als Act of Union[1] bezeichnet, bedeuteten keine Vereinigung, sondern die Eingliederung von Wales in den Rechtsraum von England. Wales wurde dabei in dreizehn Grafschaften unterteilt. Das englische Recht galt nun auch in Wales. Dies bedeutete u. a., dass die Englische Sprache als Amtssprache eingeführt wurde. Dies hielt die meisten Einheimischen von öffentlichen Ämtern fern.
Die Regelungen von 1535 wurden am 21. Dezember 1993, die von 1542 am 3. Januar 1995 aufgehoben und damit eine rechtliche Autonomie von Wales wiederhergestellt.
Fußnoten
- ↑ Der Sprachgebrauch hat sich geändert. Während Williams (Literatur) 1971 noch von union sprach, werden die Gesetzestexte jetzt unter dem Namen in der Statute Law Database als Laws in Wales Act geführt.
Literatur
Williams, W. Ogwen (1971), "The union of England and Wales". In A. J. Roderick (Ed.), Wales through the ages : volume II, Modern Wales, from 1485 to the beginning of the 20th century, pp.16–23. Llandybïe : Christopher Davies (Publishers) Ltd. ISBN 0-7154-0292-7.
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